Blöder Softwarefehler bei BMW? Modelle M550 d und 750 d im Fokus von Abschalteinrichtungen

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Am 15.02.2018 hat das Kraftfahrtbundesamtes (KBA) dem Modell 320d von BMW einen „Persilschein“ ausgestellt: Die Messungen der Deutschen Umwelthilfe (DUH, unser Rechtstipp v. 06.02.2018, https://www.anwalt.de/meinkonto/anwalt/rechtstipps/rechtstipp/bearbeiten/344565) seien grundsätzlich nicht verifizierbar. Abschalteinrichtungen könnten nicht festgestellt werden.

Einen Tag später wurde das Vorstandsmitglied Fröhlich per Website in den BMW News wie folgt zitiert: „Die KBA-Testergebnisse zeigen in aller Deutlichkeit: Das geprüfte Fahrzeug wurde nicht manipuliert. Das Vorgehen der DUH halten wir deshalb für unseriös und ohne jegliche Aussagekraft.“

Am 23.02.2018 nun kam die Wende: alles Makulatur? Der Konzern räumte ein, bei Modellen der 5er und 7er Reihe eine falsche Software zur Abgasreinigung programmiert zu haben. Das Ganze sei ein Irrtum? Und: weitere versehen lägen (wohl) nicht vor. Es geht um den Triturbo-Diesel-Motor N57B30S1. Die Abgasreinigung erfolgt dabei regelmäßig per SCR-Katalysator und NOx-Speicherkatalysator. 

Bei den Modellen M550d und 750d der Vorgänger-Generationen F10 und F01 fehlt allerdings der SCR-Kat. Hier sei die Abgassteuerung fehlerhaft programmiert: so gaukle die Software dem Motor vor, über eben einen solchen Katalysator zu verfügen. Folge: die Abgasreinigung sei ineffizient. Dieser „blöde Fehler“ sei durch ein Update erfolgt, das zwischen 2012 und Februar 2017 (!). bei vier Allradfahrzeugen aufgespielt worden sei. Eine Abschalteinrichtung sei das nicht.

Es geht um 11.000 Fahrzeuge des 6-Zylinder-Motors nach Euro-6 Norm. Folgende Modelle sind betroffen: M550d xDrive Limousine (Produktion 03/2012-10/2016), M550d xDrive Touring (Produktion 03/2012-02/2017), 750d xDrive (Produktion 07/2012-06/2015), 750Ld xDrive (Produktion 07/2012-06/2015).

BMW ist sichtlich bemüht, daran festzuhalten, keine Abschaltvorrichtungen zu benutzen. Dennoch mutet die Erklärung abenteuerlich an: ein (!) Update in 5 Jahren? Das gibt es an sich nur bei Billighardware. Und die große Frage ist ja: weshalb fielen diese Fahrzeuge nicht auf dem Prüfstand (NEFZ) auf? Schließlich wurde der 750d xDrive Euro 6 im Mai 2017 von der DUH getestet. Ergebnis: bei einem Grenzwert von 80 mg NOx/km ergaben sich durchschnittlich 646 (!) mg. Spitzenwert waren 727 mg. Wenn die Software keine Prüfstanderkennung liefert, hätte man die erhöhten Emissionen meines Erachtens auch dort messen müssen.

Die Erklärung von BMW wirft zumindest Fragen auf. Und die Emissionen des 320d sind alles andere als geklärt: so stellte das KBA lediglich fest, dass die Werte „unter normalen Betriebsbedingungen“ nicht zu beanstanden seien. Das lässt erhöhte Messwerte durchaus zu. Die DUH jedenfalls bleibt bei ihrer Aussage.

Wir raten allen Betroffenen zur vorsorglichen Anmeldung ihrer Rechte gegenüber BMW. Wir beraten Sie gerne dazu.



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