EuGH – Thermofenster sind unzulässige Abschalteinrichtungen

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Der Europäische Gerichtshof hat im Abgasskandal für einen echten Paukenschlag gesorgt. Mit Urteil vom 14. Juli 2022 hat er entschieden, dass Thermofenster bei der Abgasreinigung grundsätzlich eine unzulässige Abschalteinrichtung sind (Az.: C-128/20, C-134/20, C-145/20). Ausnahmen seien nur unter sehr strengen Voraussetzungen denkbar.

„Millionen Dieselfahrer – unabhängig von der Marke – dürften damit Anspruch auf Schadenersatz haben. Nicht nur VW, sondern auch viele andere Autohersteller wie Mercedes haben Thermofenster und damit unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet. Besonders brisant: Selbst bei Dieselfahrzeugen der Marken VW, Audi, Seat und Skoda mit dem Motor EA 189, die als Folge des Dieselskandals ein Software-Update erhalten haben,  ist mit dem Update auch ein Thermofenster installiert worden. Die Fahrzeuge sind folglich erneut mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung unterwegs“, sagt Rechtsanwalt Andreas Schwering.

Vor dem EuGH ging es um Klagen aus Österreich gegen VW und Porsche wegen der Verwendung eines Thermofensters. In einem Fall war bei einem VW mit dem Dieselmotor EA 189 bereits das Software-Update installiert worden. Die Thermofenster sorgen dafür, dass die Abgasreinigung bei Außentemperaturen unter 15 und über 33 Grad reduziert wird. Folge ist ein Anstieg der Stickoxid-Emissionen über den zulässigen Grenzwert hinaus.

Dem Argument von VW, dass die Thermofenster zum Schutz des Motors notwendig seien, erteilte der EuGH eine Absage. Thermofenster schützten den Motor vor Verschleiß, aber nicht vor unmittelbaren Schäden. Eine Ausnahme sei zwar möglich, wenn ein Thermofenster nachweislich zum Schutz vor schweren Risiken für den Motor, die eine Gefahr beim Fahren darstellten, eingebaut wurde. Auch dann dürfe die Abschalteinrichtung nicht regelmäßig zum Einsatz kommen. „Da in den meisten europäischen Ländern  die Durchschnittstemperatur unter 15 Grad liege, wäre das beim Thermofenster von VW aber der Fall“ sagt Rechtsanwalt Schwering. Die österreichischen Gerichte müssen nun noch klären, ob die Thermofenster in den konkreten Fällen aus Motorschutzgründen zulässig waren.

Die Halter von VW-Dieselfahrzeugen, die ihr Auto im Zuge des Abgasskandals bereits für ein Software-Update in die Werkstatt gebracht haben, müssen nun damit rechnen, dass es erneut einen Rückruf gibt. „Die Fahrzeuge weisen selbst nach dem Update noch einen Mangel in Form einer unzulässigen Abschalteinrichtung auf. Das müssen sich die betroffenen VW-Kunden nicht bieten lassen und können Schadenersatzansprüche geltend machen“, so Rechtsanwalt Schwering.

Wie EuGH-Generalanwalt Athanasios Rantos in einem anderen Verfahren zu einem Thermofenster bei Mercedes am 2. Juni deutlich machte, haben sich Autohersteller schon schadenersatzpflichtig gemacht, wenn sie nur fahrlässig gehandelt haben. Vorsatz und Sittenwidrigkeit sind demnach nicht erforderlich. „Das dürfte die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen erleichtern“, sagt Rechtsanwalt Schwering.

Das aktuelle Urteil des EuGH hat weitreichende Auswirkungen im Abgasskandal. Denn Thermofenster hat VW auch bei Dieselfahrzeugen mit dem Nachfolgemotor EA 288 eingesetzt. Auch andere Hersteller wie Mercedes verwenden Thermofenster. Rechtsanwalt Schwering: „Auch hier können Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden.“

Mehr Informationen: https://www.rechtsanwaelte-schwering.de/



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