Bösgläubige Markenanmeldung: Gründe und Konsequenzen

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Bösgläubige Markenanmeldungen sind Anmeldungen ohne legitimes Interesse an der Nutzung der Marke, die gegen die guten Sitten oder den lauteren Wettbewerb verstoßen. Sie können zum Zweck des Verkaufs der Marke ohne Nutzungsabsicht, zur Blockierung eines Wettbewerbers oder zur unberechtigten Forderung von Lizenzgebühren erfolgen. Die Konsequenzen umfassen die Möglichkeit der Löschung der Marke, Schadensersatzansprüche und Abmahnungen. Opfer solcher Anmeldungen sollten einen Rechtsanwalt zur Verteidigung ihrer Rechte konsultieren, der unter anderem die Löschung der Marke beantragen oder eine Abmahnung gegen den Anmelder erwirken kann.

Markenanmeldungen sind ein wichtiger Bestandteil des Markenrechts. Sie dienen dazu, Unternehmen und Produkte zu kennzeichnen und sie von der Konkurrenz abzuheben. In einigen Fällen kommt es jedoch vor, dass Marken bösgläubig angemeldet werden. Dies kann verschiedene Gründe haben, z. B. um Wettbewerber zu blockieren oder um unberechtigt Lizenzgebühren zu verlangen.

Was ist eine bösgläubige Markenanmeldung?

Eine bösgläubige Markenanmeldung liegt vor, wenn der Anmelder kein legitimes Interesse an der Nutzung der Marke hat, sondern sie aus anderen Gründen anmeldet, die gegen die guten Sitten oder den lauteren Wettbewerb verstoßen.

Wann ist eine Markenanmeldung bösgläubig?

Es gibt verschiedene Indizien, die auf eine bösgläubige Markenanmeldung hindeuten können. Dazu gehören:

  • Die Anmeldung erfolgt ohne jegliche Absicht, die Marke tatsächlich zu nutzen. Dies kann z. B. der Fall sein, wenn der Anmelder die Marke nur anmeldet, um sie später an einen Dritten zu verkaufen.
  • Die Anmeldung erfolgt, um einen Wettbewerber zu blockieren. Dies kann z. B. der Fall sein, wenn der Anmelder weiß, dass der Wettbewerber die Marke bereits im erheblichen Umfang verwendet oder umfangreich im Ausland nutzt und plant, sie im Inland zu verwenden. Man sprcht von einer Sperrmarke.
  • Die Anmeldung erfolgt, um unberechtigt Lizenzgebühren zu verlangen. Dies kann z. B. der Fall sein, wenn der Anmelder die Marke anmeldet, um sie dann an Unternehmen zu lizenzieren, die die Marke tatsächlich verwenden möchten.

Welche Konsequenzen kann eine bösgläubige Markenanmeldung haben?

Eine bösgläubige Markenanmeldung kann verschiedene Konsequenzen haben:

  • Die Marke kann gelöscht werden. Eine bereits eingetragene Marke kann auf Antrag gelöscht werden, wenn sie bösgläubig angemeldet wurde.
  • Schadensersatzansprüche. Der Markennutzer kann gegen den Anmelder Schadensersatzansprüche geltend machen, wenn er durch die bösgläubige Anmeldung geschädigt wurde.
  • Abmahnung. Der Markeninhaber kann den Anmelder abmahnen und ihm unter Androhung einer einstweiligen Verfügung oder Klage untersagen, die Marke zu verwenden oder gegen den Geschädigten als Mittel des unlauteren Wettbewerbs zu nutzen.

Was kann ich tun, wenn ich Opfer einer bösgläubigen Markenanmeldung geworden bin?

Wenn Sie Opfer einer bösgläubigen Markenanmeldung geworden sind, sollten Sie sich an einen Rechtsanwalt wenden. Dieser kann Sie beraten und Ihnen helfen, Ihre Rechte zu verteidigen.

Dieser kann Antrag auf Löschung der Marke stellen und/oder den Markenanmelder abmahnen und Unterlassung verlangen.


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