Bonus.Gold GmbH: Ist das Anlegergeld verloren?

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Viele Anleger sind verunsichert wegen der anhaltend schlechten Nachrichten über die Bonus.Gold GmbH. Sie haben seit 2017 fast 45 Millionen Euro in die Bonus.Gold GmbH investiert, um daraus die versprochenen hohen Zinsen zu erhalten. Aktuell steht es jedoch nicht gut um das Unternehmen. Von den Verantwortlichen ist niemand erreichbar. Und vor kurzem gab es eine Razzia der Staatsanwaltschaft. Anleger fragen sich inzwischen, ob ihr Geld verloren ist und nach PIM Gold bereits die nächste Insolvenz eines Goldinvestments droht.

Das Unternehmen

Die Bonus.Gold GmbH wurde in Köln im Jahr 2017 gegründet. Mit Sätzen wie „Bonus.Gold bietet Sicherheit für seine Kunden“ oder „Bonus.Gold bietet Transparenz für seine Kunden“ versuchte das Kölner Unternehmen möglichst viele Anleger für seine Sache zu gewinnen. Mit Erfolg, wie die Anlagesumme von 45 Millionen Euro zeigt. Das Geschäftsmodell sah eine Mindestkaufsumme von 1.000 Euro mit der Möglichkeit weiterer Einzahlungen vor, wobei weitere Einzahlungen wie gesonderte Verträge behandelt werden. Der Anleger erhält für sein Geld Feingoldbarren, welche er der Bonus.Gold GmbH zu Verwendung in einem sog. „Recycling-Mehrwertkreislauf“ gegen Gewährung von wertgleichem Sicherungseigentum überlässt. Hierfür erhält der Anleger täglich eine kleine Menge Gold, das sog. Bonus.Gold. Im Gegensatz zu den hauseigenen Slogans entspricht der klammheimliche Geschäftsführerwechsel am 17. September 2020 mit Standortverlagerung nach England aber gerade nicht der wünschenswerten Transparenz und Sicherheit.

Zahlungen bleiben aus

Bereits im Mail 2020 musste der damalige Geschäftsführer Kaynar den Anlegern mitteilen, dass Zahlungen ausbleiben werden. Dazu passt, dass der letzte veröffentlichte Jahresabschluss aus dem Jahr 2017 stammt. Wirtschaftsprüfer Artur Bieganski stellt dazu fest: „Das Vorhandensein der ausgewiesenen Vorräte in Höhe von EUR 13.746.196,29 ist nicht hinreichend nachgewiesen, weil ich nicht an der Inventur im Ausland teilnehmen konnte und durch alternative Prüfungshandlungen keine hinreichende Sicherheit über den Bestand der Vorräte gewinnen konnte. Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass der Jahresabschluss insoweit fehlerhaft ist.

Was Anleger jetzt tun können – JACKWERTH Rechtsanwälte helfen

Aktuell steht es also nicht gut um das Bonus-Gold. Anleger müssen jedoch nicht tatenlos zusehen, wie das Geld verloren geht. Über Ihre Handlungsmöglichkeiten informieren Sie gerne JACKWERTH Rechtsanwälte. Vereinbaren Sie hierzu gerne einen ersten kostenfreien und unverbindlichen Telefontermin mit Frau Rechtsanwältin Jackwerth unter der angegebenen Telefonnummer oder per E-Mail.

Jetzt auch möglich: Unverbindliches Erstgespräch per Skype.

Foto(s): JHG

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