„Boston“-Abmahnung durch Waldorf-Frommer

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Berichten zufolge mahnt derzeit die Münchener Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Studiocanal GmbH wegen des Films „Boston“ ab. Der Film handelt über die Anschläge auf den Boston Marathon mit drei Toten und über 260 Verletzten. Nachdem mehrere Sprengsätze unmittelbar an der Strecke detonieren und den Beteiligten klar wird, dass es sich um einen Terroranschlag handelt, beginnt die Suche nach den Attentätern. Bald stehen zwei Brüder als Tatverdächtige fest ...

Was wird von Ihnen verlangt?

Im Interesse einer außergerichtlichen Klärung wird ein Schadensersatz in Höhe von EUR 700,00 angesetzt, sowie außergerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 215 EUR. Für das Anbieten des Films „Boston“ verlangt Waldorf Frommer mithin 915,00 EUR pro Film.

Konkret bezieht sich der Vorwurf darauf, dass der Abgemahnte den Film zum Download bereitgestellt haben soll. Adressat der Abmahnung ist dabei stets der Inhaber des Internetanschlusses, da es eine tatsächliche Vermutung dafür gibt, dass der Anschlussinhaber auch die behauptete Rechtsverletzung begangen haben soll.

Trotzdem sollte eine Unterlassungserklärung abgegeben werden, auch wenn man für die Rechtsverletzung nicht verantwortlich ist. Ansonsten kann dies Kosten für eine nicht auszuschließende Klage verursachen.

In keinem Fall aber sollten Sie die vorformulierte Unterlassungserklärung einfach unterschreiben und zurückschicken, da dies von Abmahner nicht selten als Schuldanerkenntnis gewertet wird.

Dagegen sollten Zahlungen nur nach sorgfältiger Prüfung erfolgen.

Wie können Sie auf die „Boston”-Abmahnung reagieren?

  • Lassen Sie sich nicht durch die kurzen Fristen irritieren. Diese werden oftmals nur gesetzt, um Sie einzuschüchtern.
  • Bleiben Sie ruhig und reagieren Sie besonnen. Eine Reaktion auf die Abmahnung sollte auf jeden Fall erfolgen. Sie riskieren sonst die Einleitung von Kosten auslösenden Gerichtsverfahren.
  • Prüfen Sie, ob jemand aus dem Haushalt oder Freundeskreis für die Rechtsverletzung in Betracht kommt, sofern Sie als Täter ausscheiden.
  • Unterschreiben Sie nichts ungeprüft und konsultieren einen Anwalt.
  • Zahlungen sollten ohne fachkundige Prüfung der Sach- und Rechtslage nicht erfolgen. Jeder Einzelfall muss gesondert geprüft werden. Daher ist es unerlässlich, sich anwaltlichen Rat zu holen.
  • Erklären Sie Ihren Standpunkt nicht der abmahnenden Kanzlei. Sie riskieren, der Gegenseite Informationen an die Hand zu geben, die gegen Sie verwendet werden können.

Wir beraten Sie gerne. Besuchen Sie uns auf unserer Kanzleiwebsite.

Ihr Rechtsanwalt Kai Jüdemann


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