Brauche ich beim Hauskauf oder Wohnungskauf einen Rechtsanwalt?

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Eigentumswohnung Mehrfamilienhaus

Sie wollen ein Haus oder eine Wohnung kaufen? Für die meisten Menschen ist der Erwerb einer Immobilie eine einmalige und meistens auch die teuerste Anschaffung in ihrem Leben. Sollte man sich dabei von einem Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin beraten lassen? Anders als in anderen europäischen Ländern ist es in Deutschland nicht zwingend erforderlich, einen Anwalt einzuschalten, wenn Sie einen Immobilienkaufvertrag abschließen wollen. In welchen Fällen es aber trotzdem hilfreich und sinnvoll ist, den Kaufvertrag anwaltlich auf Vertragsfallen prüfen zu lassen, sagen wir Ihnen im nachfolgenden Rechtstipp.

Den Kaufvertragsentwurf erstellt der Notar und lässt ihn Käufer und Verkäufer der Immobilie rechtzeitig vor dem Beurkundungstermin zur Prüfung zukommen. Von Auflassungsvormerkung, Eigentums- und Besitzübergang, dinglichen Belastungen, Grunddienstbarkeiten, Baulast, Altlasten, Lastenfreistellung, Grundschuldbestellung, Mängelgewährleistungsausschlüssen, wesentlichen Bestandteilen, Zubehör, Verjährungsverkürzung, Vertragsstrafen, Verzugszinsen, Fälligkeitsvoraussetzungen, Finanzierungsgrundschuld, Vorkaufsrecht, Kosten, Risiken und Zwangsvollstreckungsunterwerfung ist dann im Kaufvertrag die Rede. In der Regel umfasst ein Immobilienkaufvertrag zwischen zehn bis zwanzig Seiten. Bauträgerverträge sind mit Anlagen wie der Bauleistungsbeschreibung oder Teilungsurkunden in der Regel noch umfangreicher. Nichtjuristen verstehen dann häufig nur die Hälfte der Vertragsklauseln.

Wenn man ein Haus oder eine Wohnung kauft, sollte man genau verstehen, was man unterschreibt

Mich kontaktieren sehr häufig Immobilienkäufer oder Verkäufer, die offen zugeben, dass sie zahlreiche Formulierungen oder Regelungen und Begriffe im Kaufvertragsentwurf gar nicht verstehen. Sie fühlen sich dann den Kaufvertragsverhandlungen nicht gewachsen. Sind die im Vertrag enthaltenen Regelungen für mich als Käufer oder Verkäufer nachteilig? Gehe ich Risiken mit dem Vertragsschluss ein, die ich gar nicht erkenne? Muss ich mit versteckten Kosten rechnen? Enthält der Kaufvertrag weitere Vertragsfallen? Zwar ist es die Aufgabe des beurkundenden Notars vor Abschluss des Kaufvertrages bestimmte Punkte rechtlich zu prüfen und auch über Risiken aufzuklären. Sowohl Käufer als auch Verkäufer müssen aber wissen, dass der Notar grundsätzlich zur Neutralität verpflichtet ist.

Haken Sie beim Notar nach oder fragen Sie einen Anwalt für Immobilienrecht

Unser Tipp: Bitten Sie den Notar um Erklärung, wenn Sie bestimmte Begriffe oder Formulierungen im Kaufvertragsentwurf nicht verstehen. Sie sollten sich keinesfalls dafür schämen, dass Sie mit den Gepflogenheiten und juristischen Fachbegriffen im Immobilienkaufvertragsrecht nicht vertraut sind. Bedenken Sie aber, dass der Notar Ihre Fragen stets unparteiisch beantworten wird. Über lediglich unvorteilhafte Klauseln zu Lasten einer Kaufvertragspartei, muss er nicht aufklären. Zwar können Sie den Notar auch um einen gesonderten Termin für eine Vorbesprechung des Vertragsentwurfs bitten, nicht selten wimmeln Notare hier jedoch ab. Sollten Sie ein ungutes Gefühl haben und den Eindruck, dass Ihre Belange und Interessen als Käufer oder Verkäufer der Immobilie möglicherweise nicht hinreichend berücksichtigt werden, dann wenden Sie sich am besten an einen Anwalt oder eine Anwältin Ihres Vertrauens, die vor allem Erfahrung im Immobilienrecht mitbringt. Damit sind Sie auf der sicheren Seite.

Rechtsprodukt "Immobilienkaufvertrag prüfen lassen" zum Festpreis

Eine professionelle anwaltliche Prüfung Ihres privaten Haus- oder Wohnungskaufvertragsentwurfs kostet pauschal 299,00 Euro inklusive Mehrwertsteuer. Die Beauftragung ist mit wenigen Klicks erledigt. Sie schicken uns per E-Mail Ihren Kauf- oder Bauträgervertragsentwurf und die weiteren Unterlagen (soweit vorhanden: Exposé, Grundbuchauszug, Baulastenauskunft, Altlastenauskunft, Teilungserklärung, Protokolle der letzten Eigentümerversammlungen, Bau- und Leistungsbeschreibung). Sie stehen vor dem Abschluss eines Haus- oder Wohnungskaufvertrages, egal ob Bestandsimmobilie oder Neubau? Sie möchten den Vertragsentwurf auf Vertrags-, Haftungs- und Kostenfallen prüfen lassen? Sie wollen sich zur Bedeutung und Tragweite einzelner Formulierungen im Vertragsentwurf beraten lassen? Dann freuen wir uns über Ihre Kontaktaufnahme. Weitere Informationen finden Sie auch auf unserer Seite "Rechtsprodukt - Immobilienkaufvertrag prüfen lassen".

Foto(s): WERNER Rechtsanwälte, Konstanz


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