Breaking News bei Wirecard und EY: Erste Entscheidung des Oberlandesgerichts München liegt vor.

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In den Verfahren gegen EY gibt es gute Nachrichten. Das Oberlandesgericht München hat einen 17-seitigen Beschluss erlassen, der mehrere gute Nachrichten enthält:

  1. Das Oberlandesgericht übt harsche Kritik an den ersten Entscheidungen, in denen das Landgericht München Klagen von EY-Geschädigten abgewiesen hatte. Das Oberlandesgericht sagt dazu: So geht es nicht, so leicht kann das Landgericht es sich nicht machen.
  2. Das Oberlandesgericht weist das Landgericht an, den Verfehlungen von EY präziser nachzugehen. Hierfür ist – wie von uns schon lange beantragt – ein Sachverständigengutachten einzuholen. Denn das Landgericht hat nicht genügend eigenes Wissen, um beurteilen zu können, was die Prüfer von EY falsch gemacht haben. Wir haben entsprechende Anträge schon vor Monaten gestellt. Nun muss das Landgericht diesen Anträgen endlich nachgehen.
  3. Das Landgericht muss den Bericht des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestages berücksichtigen. Dies hatte das Landgericht unterlassen und damit das Recht auf rechtliches Gehör verletzt. Auch diesen Bericht haben wir bereits vor Monaten in unseren Verfahren vorgelegt.  
  4. Erst recht muss das für den Wambach-Bericht gelten, den wir bereits vor Monaten in unsere Prozesse eingeführt haben und der EY schwer belastet. Endlich wird das Landgericht auf diesen Bericht eingehen müssen.
  5. Last not least: Das Landgericht hat die Kläger bislang mit einer absurd überzogenen „Kausalitäts“-Prüfung blockiert. Gemeint damit ist folgendes: Das Landgericht hat von den Klägern sehr präzise Angaben verlangt, wann und wie sie die Jahresabschlüsse der Wirecard AG und die Testate von EY zur Kenntnis genommen hätten. Die Angaben der Kläger dazu reichten dem Landgericht bisher nicht aus. Das Oberlandesgericht räumt mit dieser Blockadepraxis auf. Das Oberlandesgericht sagt: Hätte EY pflichtgemäß geprüft, dann wäre der Betrug bei Wirecard schon viel früher aufgeflogen, und Wirecard hätte Insolvenz anmelden müssen. Bei dieser Sachlage spricht die Lebenserfahrung dafür, dass die Kläger dann keine Wirecard-Aktien mehr gekauft hätten. Dann hätten die Kläger auch keinen Schaden erlitten. Damit ist die Kausalität unproblematisch gegeben, und die Klagen können an dieser Frage nicht scheitern.  

Das ist alles sehr positiv. Wir fühlen uns auf ganzer Linie bestätigt.


 Wenn Sie mehr wissen möchten, melden Sie sich bitte gerne zu unseren kostenfreien Webinaren an:

Sprechen werden auf den Webinaren:

  • Prof. Dr. Kai-Oliver Knops, Universität Hamburg
  • Rechtsanwalt Dr. Marc Liebscher, Berlin
  • Rechtsanwältin Dr. Susanne Schmidt-Morsbach, Berlin
  • Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Schirp, Berlin

Wenn auch Sie sich der Klägergemeinschaft anschließen wollen, wenden Sie sich gerne an uns.

Weitere Informationen finden Sie unter: https://schirp.com/de/wirecard/

Die Fachanwälte unserer Kanzlei Schirp & Partner aus Berlin verfügen aufgrund langjähriger Praxis seit mehr als 25 Jahren über eine umfassende Expertise im Bank- und Kapitalmarktrecht.




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