Bußgeldbescheid wegen Handy am Steuer? Einspruch gegen Bußgeldbescheid durch Anwalt für Verkehrsrecht

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Nahezu Nonstop sind wir heutzutage am Handy. Ständig erreichbar, ständig online. Kurze Trennungen von unserem Smartphone selbst hinter dem Steuer scheint für Viele undenkbar.


Dabei drohen bei der Nutzung der Handys oder anderer elektronischer Geräte im Sinne des § 23 Abs.1a StVO (Straßenverkehrsordnung) Bußgelder und Punkte in Flensburg!


Was genau muss ich also bei der Nutzung des Handys beim Autofahren beachten?


Zum Verständnis: Im Grundsatz ist die Benutzung (bestimmter) elektronischer Geräte (vgl. § 23 Abs.1a StVO) im Straßenverkehr beim Fahren eines Fahrzeugs verboten.

Nur in engen Grenzen ist die Benutzung des Handys am Steuer also erlaubt.


Der Hintergedanke ist der, dass der Fahrer zum einen sich auf den Verkehr konzentrieren (vgl. z.B. BayObLG, Beschluss v. 10.01.2022 – 201 ObOWi 1507/21) und beide Hände am Lenkrad haben können soll (vgl. z.B. OLG Düsseldorf, Beschluss v. 03.06.2008 – 2 Ss (OWi) 84/08 – (OWi) 39/98 III in BeckRS 2008, 20757 m.w.N.).

Beides wird beeinträchtigt, wenn man das Handy beim Fahren in der Hand hat und telefoniert. Deswegen ist das auch verboten.

Erst wenn der Motor vollständig ausgeschaltet ist (der Stop and Go Mechanismus genügt hierfür nicht!) darf man die elektronischen Geräte wieder Benutzen. Das bedeutet auch: selbst wenn man zum Beispiel auf dem Standstreifen steht und bei laufendem Motor telefoniert, begeht man grundsätzlich eine Ordnungswidrigkeit (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss v. 03.06.2008 – 2 Ss (OWi) 84/08 – (OWi) 39/98 III in BeckRS 2008, 20757).


Man darf also

  1. Das Handy nicht in der Hand halten
  2. Den Blick nicht zu lange auf dem Bildschirm haben. Das betrifft vor allem die Fälle, wenn man das Handy in einer Halterung befestigt. Dann darf man zwar z.B. telefonieren, aber man muss darauf achten, dass man nicht zu lange auf den Bildschirm schaut. Maßgeblich sind hier vor allem die „Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnisse“ (§ 23 Abs.1a Nr.2 lit.b StVO). So, oder es muss „eine Sprachsteuerung und Vorlesefunktion genutzt“ ( § 23 Abs.1a Nr.2 lit.a StVO) werden


Was passiert, wenn ich mit dem Handy am Steuer erwischt werde?

Die Benutzung des Handys am Steuer ist grundsätzlich ein Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung und eine Ordnungswidrigkeit.


Wer mit Handy am Steuer erwischt wird, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 100 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen.


Wird durch die Handynutzung eine Gefährdung verursacht, steigt das Bußgeld auf 150 Euro, 2 Punkte in Flensburg und ein einmonatiges Fahrverbot.


Hat die Handynutzung am Steuer eine Sachbeschädigung zur Folge, so ist aktuell ein Bußgeld in Höhe von 200 Euro, 2 Punkte in Flensburg und ein einmonatiges Fahrverbot vorgesehen.


Das sind die unmittelbaren Folgen. Insbesondere als Fahranfänger in der Probezeit können weitere Maßnahmen hinzukommen. Im Falle der Anordnung eines Fahrverbots steht man unter Umständen sogar vor beruflichen Problemen.


Fahrverbot wegen Handy am Steuer?

Das Handy beim Autofahren zu benutzen kann sogar zu einem Fahrverbot führen.


Ein einmonatiges Fahrverbot ist neben einem Bußgeld dann vorgesehen, wenn

  1. Die Benutzung des Handys eine Gefährdung zur Folge hat
  2. Durch die Benutzung des Handys eine Sachbeschädigung verursacht wird
  3. Der Fahrer in „grober oder beharrlicher“ (§ 25 Abs.1 S.1 StVG) Weise gegen das Verbot verstößt, also insbesondere bei Wiederholungstätern


Gerade der Ausspruch eines Fahrverbots kann schnell zum Problem werden und tut Vielen deutlich mehr weh als ein Bußgeld von 100 bis 200 Euro. Ist man beruflich darauf angewiesen, Auto fahren zu können und zu dürfen, so setzt man unter Umständen mit seinem scheinbar nebensächlichem Fehlverhalten im Straßenverkehr seinen Job und seine berufliche Zukunft auf Spiel.


Gerade in solchen Fällen empfiehlt es sich, auf Nummer sicher zu gehen und sich an einen erfahrenen und spezialisierten Anwalt für Verkehrsrecht und Anwalt für Strafrecht zu wenden, sollte man eine polizeiliche Vorladung oder gar bereits einen Bußgeldbescheid wegen der Benutzung des Handys am Steuer / Verstoß gegen § 23 Abs.1a StVO erhalten haben.

Der Rechtsanwalt für Verkehrsrecht prüft die Rechtmäßigkeit des Bußgeldbescheids und des Vorwurfs, kennt die üblichen Fehlerquellen solcher Verfahren und kann die Strafverteidigung entsprechend danach ausrichten.


Was passiert, wenn ich in der Probezeit mit Handy am Steuer erwischt werde?

Gerade Fahranfänger, die sich noch in der Probezeit befinden, sollten im Straßenverkehr besonders achtsam sein. Verstöße – zum Beispiel – gegen die Straßenverkehrsordnung können hier zum Teil härter sanktioniert werden.


Das betrifft auch das Thema Handy am Steuer. Dies wird grundsätzlich als Verstoß der Kategorie A gewertet. Das wiederum hat zur Folge, dass gegebenenfalls weitere Maßnahmen gegen den Fahranfänger verhängt werden können, wie die Anordnung der Teilnahme an einem Aufbauseminar bis hin schlussendlich zur Entziehung der Fahrerlaubnis.


Darf ich beim Autofahren Vloggen oder TikToks aufnehmen?

Pauschal kann man so etwas natürlich nicht sagen, aber in den wohl der Mehrheit der Fälle wird das Vloggen oder das Filmen von TikToks während der Fahrt, wenn man mit der Kamera interagiert, verboten sein.

Das liegt daran, dass selbst wenn man das Handy oder die Kamera in einer Halterung befestigt, die Dauer des Blickkontakts zum Bildschirm wohl in der Regel zu lange sein wird.

Erzählt man seiner Community beim Fahren etwas, so hat man mindestens ständig den Bildschirm, auf dem man selbst abgebildet ist, im Augenwinkel, sodass in der Regel die Aufmerksamkeit eben nicht – wie geboten – auf dem Straßenverkehr liegt, sondern auf dem Handy oder der Kamera.

Oftmals wird der oder die Aufnehmende aber wohl in regelmäßigen Abständen für ein paar Sekunden auf den Bildschirm schauen. Spätestens dann liegt ein Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung vor und es drohen sowohl Bußgeld als auch Punkte in Flensburg.


Aus denselben Gründen ist das Facetimen oder sonstige Videotelefonie hinter dem Steuer grundsätzlich verboten.


Darf ich beim Autofahren gar nicht telefonieren?

Doch. Telefonieren beim Autofahren ist möglich. Man darf das Handy aber nicht in der Hand halten und man muss darauf achten, dass der Blick nicht auf dem Handy, sondern auf dem Straßenverkehr liegt.

Das Annehmen eines Anrufs, wenn das Handy an einer Halterung befestigt ist, dürfte also in aller Regel zulässig sein.

Anders kann es sich aber schon verhalten, wenn man die Nummer erst eintippen muss. Dann wird der Blick regelmäßig zu lange auf dem Bildschirm liegen und der Vorwurf einer Ordnungswidrigkeit wegen Verstoßes gegen die Straßenverkehrsordnung im Raum stehen.


Darf ich mein Handy als Navi benutzen?

Ist das Handy in einer Halterung befestigt, jedenfalls nicht in den Händen des Fahrers, so ist die Benutzung des Handys als Navigationssystem (zum Beispiel über die Karten App des iPhone oder Google Maps) in der Regel zulässig, solange der Blick nicht zu lange auf dem Bildschirm verweilt.


Daher sollte man das Ziel bereits vor Fahrantritt mit noch ausgeschaltetem Motor eingeben. Das Suchen eines Ziels oder gar das ganze Eingeben einer Adresse wird durch die recht lange Dauer des Blickes auf dem Bildschirm, eine Ordnungswidrigkeit darstellen, sodass ein Bußgeld und mindestens ein Punkt in Flensburg drohen.


Darf ich WhatsApp Nachrichten beim Autofahren schreiben?

Nein. Nicht nur das Telefonieren hinterm Steuer ist nach der Straßenverkehrsordnung verboten.


Im Grundsatz ist jegliche Benutzung des Handys, die den Fahrer ablenkt und oder dafür sorgt, dass nicht beide Hände am Lenkrad sind, verboten solange der Motor noch läuft.


Neben Telefonieren ist demnach unter anderem auch das Schreiben von SMS oder anderen Textnachrichten, das Googeln oder auch nur das Ablehnen eines Anrufs (OLG Hamm, Beschluss v. 26.09.2019 – 4 RBs 4 307/19 in BeckRS 2019, 26764 m.w.N.) sowie das Ablesen der Uhrzeit oder des Ladestatus auf dem Handy (vgl. KG Berlin, Beschluss v. 14.08.2019 – 3 Ws (B) 273/19 – 162 Ss 112/19 m.w.N.).


Auch diese Aktivitäten sorgen nämlich dafür, dass man zum einen nicht beide Hände am Lenkrad hat und oder sich die Konzentration zu sehr weg vom Verkehr und hin zum Handy verlagert.


Darf ich beim Fahrradfahren telefonieren?


Nein. Das Verbot des § 23 Abs.1a StVO gilt für Radfahrer gleichermaßen wie für Autofahrer. Allerdings ist das Bußgeld hier geringer, wenn man mit Handy oder einem anderen elektronischen Gerät im Sinne des § 23 Abs.1a StVO beim Radfahren erwischt wird. Hier ist ein Bußgeld in Höhe von 55 Euro vorgesehen.


Was soll ich tun, wenn ich eine Vorladung oder Bußgeldbescheid wegen Handy am Steuer erhalten habe?

Sollten Sie einen Bußgeldbescheid oder eine Vorladung als Beschuldigter wegen der Nutzung elektronischer Geräte im Straßenverkehr nach § 23 Abs.1a StVO erhalten haben, sollten Sie zunächst Ruhe bewahren, sich nicht gegenüber den Ermittlungsbeamten „um Kopf und Kragen reden“, sondern sich bestenfalls an einen erfahrenen Anwalt für Strafrecht und Anwalt für Verkehrsrecht wenden. Dieser kennt sich mit der Materie aus und kennt vor allem die üblichen Fehlerquellen solcher Vorwürfe und Bescheide. Er wird den Vorwurf prüfen, eine entsprechende Verteidigungsstrategie erarbeiten und kann Einspruch gegen den Bußgeldbescheid für Sie einlegen.






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