BWF-Stiftung: 2018 letzte Chance auf Schadensersatz gg. Vermittler nutzen! Anwälte informieren.

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Die Kanzlei Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB, die seit dem Jahr 2015 über 180 geschädigte BWF-Anleger gegen die Vermittler der Anlage vertreten hat, weist nochmals darauf hin, dass Geschädigte sich beeilen müssen, um noch Schadensersatzansprüche gegen die Vermittler geltend zu machen, da Ende 2018 Verjährung der Ansprüche gegen die Vermittler eintreten wird.

Dabei sollen betroffene Anleger darauf hingewiesen werden, dass die Chancen, um gegen die Vermittler der Anlage vorzugehen, in vielen Fällen ausgezeichnet sind.

Die Kanzlei Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB konnte etliche klagestattgebende (und inzwischen sogar rechtskräftige) Urteile vor zahlreichen Gerichten in ganz Deutschland erstreiten, so z. B. LG Nürnberg, Hof, Frankfurt (Oder), Berlin, Marburg, Frankenthal, Cottbus und Lüneburg, zudem vor dem Oberlandesgericht Zweibrücken. 

Das OLG Berlin hatte vor kurzem in 2 von Dr. Späth & Partner betreuten Fällen mitgeteilt, die Berufung der dortigen Vermittler durch sog. § 522er II-Beschluss zurückweisen zu wollen, weil die Berufung der Vermittler keine Aussicht auf Erfolg hat.

Vor kurzen hatte auch das Landgericht München II in einem weiteren von Dr. Späth & Partner betreuten, noch nicht rechtskräftigen, Verfahren mit dem Az. 10 O 2871/17 den dortigen Vermittler zum Schadensersatz in Höhe von 50.000,- € an den von Dr. Späth & Partner vertretenen Anleger verurteilt.

In vielen Fällen konnten für die Anleger aber auch Vergleiche geschlossen werden, in denen die Anleger einen Teil ihres Schadens kompensiert bekommen haben, in der Regel zwischen 30 bis 80 % des Schadens.

Die Vermittler haben nach Ansicht von Dr. Späth & Partner und der Gerichte in vielen Fällen ihre Pflicht zur Plausibilitätsprüfung verletzt, weil die Anlage bei der BWF-Stiftung nicht plausibel war, d. h., nicht plausibel 5  bis 10 % Rendite mit einer sicheren Gold-Anlage erzielt werden konnten, zumal der Goldpreis bereits gefallen war, die Anleger auch nicht, wie ihnen vielfach mitgeteilt wurde, Eigentum am Gold erworben haben, und die Anleger auch im Insolvenzfall nicht auf das Gold zugreifen konnten und durch das Gold geschützt waren.

Die Erfolge gegen die Vermittler sind deshalb so beachtlich, weil sich andere Vorgehensweisen bisher als kompletter "Irrweg" für die Anleger erwiesen haben.

Diverse Anleger-Klagen gegen einen involvierten Rechtsanwalt wurden inzwischen vom zuständigen Landgericht und sogar vom zuständigen Oberlandesgericht teilweise rechtskräftig abgewiesen.

Doch Anleger Achtung: Ende 2018 werden nach Ansicht von Dr. Späth & Partner Ansprüche gegen die Vermittler der Anlage verjähren aufgrund der Vorschrift der §§ 195, 199 BGB. 

Hiernach verjähren Ansprüche 3 Jahre ab Kenntnis oder grob fahrlässiger Unkenntnis des Schadens und des Schädigers. Da die Insolvenz bei der BWF-Stiftung 2015 eintrat, werden Gerichte sich nach Ansicht von Dr. Späth & Partner auf den Standpunkt stellen, dass Ende 2018 Verjährung eintritt. Anleger sollten also keine weitere Zeit mehr verlieren, und rechtzeitig verjährungshemmende Maßnahmen ergreifen, denn auf einen verjährten Anspruch wird ein Vermittler keine Zahlungen mehr leisten.

Die meisten Rechtsschutzversicherungen übernehmen auch die Kosten für ein Vorgehen gegen die Vermittler, was immer geprüft werden sollte. Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte stellen gerne eine kostenlose Anfrage an die Rechtsschutzversicherung für die Anleger.

Anleger der BWF-Stiftung sollten also nicht länger zögern, ihre Ansprüche gegen die Vermittler der Anlage fachkundig prüfen zu lassen, da Ende 2018 Verjährung eintreten wird.



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