BWF Stiftung: Bericht zur Gläubigerversammlung vom 4. September 2015

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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Bunds deutscher Treuhandstiftungen fand am 4. September 2015 die erste Gläubigerversammlung statt. Der Bund Deutscher Treuhandstiftungen e.V. ist Träger der BWF Stiftung, die über 6.000 Anleger in den vergangenen Jahren betrogen hat. Den geschädigten Anlegern wurde vorgegaukelt, in Gold zu investieren, womit hohe Renditen erzielt werden sollten. Tatsächlich wurden die Mittel nach gegenwärtigen Kenntnisstand aber weit überwiegend veruntreut.

Bericht des Insolvenzverwalters

In der Gläubigerversammlung berichtete der Insolvenzverwalter Sebastian Laboga nun erstmals ausführlich den betroffenen Anlegern über die Situation der insolventen Gesellschaft und die Aussichten des Insolvenzverfahrens. Demnach wurden von den Anlegern ca, 55 Mio. Euro an Kapital eingesammelt. Lediglich 16 Mio. Euro wurde an die mit den Hintermännern des Betrugsskansdals verbundene Firma TMS weitergeleitet, die das Gold anschaffen sollte. Im Zuge der Razzien konnten aber nur 324 Kilogramm echtes Gold beschlagnahmt werden.

Rechtsanwalt Daniel Vos aus der Sozität Müller Seidel Vos als Mitglied des Gläubigerausschusses bestätigt

Neben dem Bericht des Insolvenzverwalters wählte die Gläubigerversammlung den künftigen Gläubigerausschuss und bestätigte dabei Rechtsanwalt Daniel Vos aus der auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei Müller Seidel Vos als dessen Mitglied in seinem Amt. 

Aussonderungsrecht ist sehr zweifelhaft

Besonderes Gewicht nahm in der Gläubigerversammlung die Frage nach einem Aussonderungsrecht der betroffenen Anleger hinsichtlich des vorgefundenen Goldbestands ein. Anlass dieser Frage waren Rundschreiben von Rechtsanwälten, die ein solches Aussonderungsrecht behauptet hatten.

Ein Aussonderungsrecht steht einem Gläubiger insolvenzrechtlich gegenüber dem Insolvenzverwalter dann zu, wenn er an einem bestimmten und konkreten Gegenstand in der Insolvenzmasse Eigentum erlangt hat. Da das hier vorgefundene Gold aber zum einen teils aus bloßen Attrappen besteht, zum anderen aber auch keine individuelle Kennzeichnung hat, dürfte ein solches Aussonderungsrecht tatsächlich nicht bestehen. Es ist schlicht unmöglich, die durchaus vorgefundenen Goldbarren einem konkreten Anleger zuzusprechen. Um Rechtsstreite möglichst zu vermeiden, hat der Insolvenzverwalter ein Rechtsgutachten über diese Frage in Auftrag gegeben. Dieses Gutachten will er den Gläubigern zur Verfügung stellen. Auf dieser Grundlage kann dann jeder Anleger seine Entscheidung über das weitere Vorgehen treffen.

Auch die Rechtsanwälte Müller Seidel Vos gehen aufgrund der gesichteten und vorliegenden Unterlagen davon aus, dass ein solches Aussonderungsrecht tatsächlich nicht besteht. Insoweit warnen wir davor, unnötige Kosten zur Verfolgung eines nur vermeintlichen Aussonderungsrechts auszulösen. Stattdessen raten wir dazu, die weiteren Beteiligten dieser Kriminalinsolvenz in den Blick zu nehmen und Schadensersatzansprüche in deren Richtung weiter zu verfolgen.

Die Sozietät Müller Seidel Vos steht interessierten Anlegern gerne zur Verfügung und bietet eine kostenlose Erstberatung über die weiteren Möglichkeiten an, verlorenes Geld zurück zu erlangen. Ansprechpartner sind die Rechtsanwälte Daniel Vos und Andreas Yoon, die Sie telefonisch unter 0221 / 277589-0 oder per eMail unter info@muellerseidelvos.de erreichen können.

Weitergehende Informationen finden Sie auch unter www.muellerseidelvos.de/bwf-stiftung-bericht-zur-glaeubigerversammlung-vom-04-09-2015-ra-vos-als-mitglied-des-glaeubigerausschusses-bestaetigt



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