BWF-Stiftung: Weiterer gerichtlicher Erfolg für Anleger gegen Vermittler! Anwälte informieren!

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Die Rechtsanwälte Dr. Späth & Partner mbB Berlin weisen darauf hin, dass sie einen weiteren Erfolg für eine geschädigte BWF-Anlegerin erzielt haben: Das Landgericht Berlin hat mit Urteil vom 28.04.2017 im ersten von insgesamt acht Verfahren gegen eine Berliner Beratungsgesellschaft zugunsten der Anlegerin entschieden und die Beklagte zum Schadensersatz verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Das Landgericht folgt damit der Argumentation der Klägerin und stellt fest, dass der streitgegenständlichen Kapitalanlage Verlustrisiken innewohnten – bis hin zum Totalverlust –, auf die zwingend hingewiesen werden musste. Ein solcher Hinweis wurde aber nicht erteilt. Ausdrücklich widerspricht die 2. Kammer der Ansicht der Beklagten, dass vorliegend keine Kapitalanlage, sondern lediglich ein Kaufvertrag vermittelt wurde. Die Gesamtheit der Vereinbarungen mit der BWF-Stiftung könne nur als Anlagegeschäft verstanden werden.

Selbst wenn die Beklagte die Kapitalanlage lediglich vermittelt habe (und kein Beratungsvertrag vorliege, wie Rechtsanwälte Dr. Späth & Partner mbB argumentierten), beinhalte dies stillschweigend einen Auskunftsvertrag. Informationen zur vorgestellten Kapitalanlage haben richtig und vollständig zu sein. Dies beinhalte auch Angaben zu möglichen Verlustrisiken, die sich hier daraus ergeben können, dass der Goldkurs während der Anlagedauer sinkt. Nach Auffassung der Klägerin konnte die Gegenseite nicht schlüssig erklären, wie die – immerhin sogar garantierten – Gewinne unabhängig vom Kursverlauf erwirtschaftet werden sollten. Daraus resultiere auch ein Insolvenzrisiko der Anbieterin, über das aufzuklären war.

Rechtsanwalt Oliver Behrendt, LL.M. von Dr. Späth & Partner zeigt sich hochzufrieden: „Das Landgericht Berlin bestätigt die bisherigen Urteile, die wir für unsere Mandanten unter anderem beim LG Frankfurt (Oder), LG Marburg oder LG Frankenthal erstreiten konnten. Wir gehen davon aus, dass die Berliner Beratungsgesellschaft nun auch in den anderen Verfahren verurteilt wird.“

Im Fokus von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB steht außerdem der Vorwurf, dass die Berater ihrer Verpflichtung zur Prüfung der Plausibilität der Anlage nicht nachgekommen sind. Die Vermittler haben den Anlegern Renditen in Aussicht gestellt, die – wenn man vom Kaufpreis zunächst die hohen Vermittlerprovisionen abzieht – teilweise zehn Prozent und mehr pro Jahr betrugen. Und nicht nur das: solche traumhaften Renditen wurden sogar in diversen Fällen garantiert. Nach Ansicht von Rechtsanwalt Oliver Behrendt, LL.M., begründet dies einen klaren Beratungsfehler, der die Vermittler zum Schadensersatz verpflichtet: „Wer in Zeiten rapide sinkender Goldpreise eine annähernde Verdoppelung des Wertes in einem Zeitraum von zehn Jahren verspricht, dies angeblich völlig risikofrei, handelt grob fahrlässig und unseriös und schuldet dem Anleger Ersatz seines Schadens.“

Und: „Die meisten unserer Mandanten waren ausschließlich an sicheren Anlagen interessiert. Keiner von ihnen wollte Kapitalverluste in Kauf nehmen, schon gar nicht einen Totalverlust. In vielen Fällen wurde gerade mit der Sicherheit einer Goldanlage geworben, Risiken wurden systematisch verschwiegen. Auch das kann einen Schadensersatzanspruch gegen den Vermittler wegen Falschberatung begründen.“ 

Neben den angesprochenen Urteilen konnten Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte zahlreiche Vergleiche mit Beratern und Vermittlern von BWF-Produkten erzielen, wobei die Vergleichsquote in vielen Fällen zwischen 50 und 80 Prozent lag. Außergerichtliche Vergleichsgespräche bieten sich vor allem für Anleger an, die über keine Rechtsschutzversicherung verfügen und die Kosten eines Gerichtsverfahrens scheuen.

Seit dem Jahr 2002 sind Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB schwerpunktmäßig im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig und langjährig mit allen Facetten im Bereich Anlegerschutz vertraut.


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