CBH Rechtsanwälte aus Hamburg mahnen im Auftrag der Marke Burberry wegen Markenrechtsverletzung ab

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Die Abmahnung der CBH Rechtsanwälte

Von der bekannten Luxusmarke Burberry haben uns diverse Abmahnungen erreicht. Das Unternehmen hat seinen Sitz in Großbritannien. Burberry ist als Marke geschützt. Gleichzeitig entwirft und vertreibt Burberry Kleidungsstücke und Accessoires.

Bekannt geworden ist Burberry durch das Burberry-Karomuster. Das Muster und die Bezeichnung des Unternehmens sind als Marken geschützt und geben dem Unternehmen ein ausschließliches Recht an den Marken. Das Karomuster ist bereits seit dem Jahr 1996 geschützt.

Die aktuelle Abmahnung wurden durch die CBH Rechtsanwälte aus Hamburg ausgesprochen und bearbeitet.

Der Vorwurf

Burberry wirft einen Markenrechtsverstoß vor. Im Einzelhandel sei die Bezeichnung Burberry genutzt worden. Auch das Burberry-Muster sei dabei verwendet worden.

Unterlassung, Auskunft und Rechtsanwaltsgebühren

Burberry fordert in der Abmahnung auf, die vorgeworfene Markenrechtsverletzung zu unterlassen. Nur die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gewährleiste, dass eine Wiederholungsgefahr beseitigt werde. Für einen Streitwert in Höhe von 150.000,- Euro sollen die Mandanten die Rechtsanwaltskosten in Höhe von 2.743,43 Euro übernehmen.

Die Rechtslage

Eine Markenrechtsverletzung liegt dann vor, wenn eine markenmäßige Benutzung vorliegt.

Gemäß § 14 Abs. 1 MarkenG steht dem Inhaber einer Marke das ausschließliche Recht an dem Kennzeichen zu. Dritte darf der Markeninhaber von der Nutzung in jedem Fall ausschließen. Eine Nutzung darf er untersagen. Nur der Markeninhaber kann einem Dritten die Nutzungsrechte oder Verwertungsrechte per Lizenz einräumen.

In vielen Fällen liegt eine Markenverletzung, bzw. eine markenmäßige Benutzung gar nicht vor. Dennoch sollten Sie eine Abmahnung immer ernst nehmen, damit Ihnen keine Nachteile entstehen. Zwar sind viele Abmahnungen nicht rechtskonform. Jedoch sollte eine Abmahnung in keinem Fall ignoriert werden.

Sollten Sie gegen das Markenrecht verstoßen haben und in der Folge eine Abmahnung der CBH Rechtsanwälte erhalten haben, können wir Ihnen helfen.

Beachten Sie dabei dringend Folgendes:

  1. Senden Sie uns das Abmahnungsschreiben zu – wir helfen sofort.
  2. Sie müssen auf eine Abmahnung im Markenrecht unbedingt reagieren.
  3. Unterzeichnen Sie auf keinen Fall eine der Abmahnung beigefügte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung. Viele Unterlassungserklärungen sind zu weit gefasst. Sie verpflichten sich im Zweifelsfall zu mehr als Sie müssen.
  4. Wir überprüfen die Abmahnung für Sie. Oft liegt keine Markenrechtsverletzung vor. Regelmäßig sind Abmahnungen rechtswidrig und damit unwirksam. Unwirksame Abmahnungen können Sie zurückweisen.
  5. Sollten Sie das Markenrecht eines Markeninhabers verletzt haben, geben wir gegebenenfalls eine modifizierte Unterlassungserklärung für Sie ab.

Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf – unsere Ersteinschätzung ist unverbindlich und daher kostenfrei!

Wenn Sie eine Abmahnung in Sachen Burberry durch die CBH Rechtsanwälte erhalten haben, schreiben Sie uns eine Mail mit der Abmahnung und Ihren Kontaktdaten und wir melden uns bei Ihnen. Oder rufen Sie gerne jederzeit an!

Ihre Kanzlei Eiben


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