Abmahnung durch CBH Rechtsanwälte wg. Markenrechtsverletzung Wortmarke & Bildmarke LV Louis Vuitton

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I. Wortmarke oder Bildmarke verletzt?

Wird Ihnen die Verletzung einer Marke vorgeworfen? Sie haben Möglichkeiten, sich zur Wehr zu setzen! Schnell wird eine markenmäßige Benutzung vorgeworfen, obwohl diese nicht vorliegt. Vorweg: Sollten Sie eine Abmahnung der CBH Rechtsanwälte erhalten haben, lassen Sie diese unbedingt vorab durch uns prüfen. Abmahnungen können rechtswidrig sein. Es ist auch möglich, dass Sie eine sogenannte strafbewehrte Unterlassungserklärung unterschreiben sollen. Es kann passieren, dass Sie sich zu mehr verpflichten als nötig.

II. Die Abmahnung der CBH Rechtsanwälte – seriös?

Die CBH Rechtsanwälte Cornelius, Bartenbach, Haesemann & Partner Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB aus Hamburg mahnen wegen der Verletzung des Logos „LV“ im Auftrag der Louis Vuitton SAS ab. Uns sind die CBH Rechtsanwälte noch nicht durch unseriöses Verhalten aufgefallen. Dennoch sollten Sie alle Abmahnungen immer ernst nehmen und vorab prüfen lassen.

III. Die Marke „LV“

Dem von der Abmahnung Betroffenen wird eine Verletzung der Wort-Bildmarke „LV“ vorgeworfen, die unter der Registernummer DD651123 seit dem 02.10.1990 für die Louis Vuitton Malletier S.A. aus Paris eingetragen ist. Der Vorwurf: eine markenmäßige Benutzung und damit einhergehende Verletzung des Markenrechts.

IV. Weitere Marken der Louis Vuitton Malletier S.A., Paris aus Frankreich

Es ist keine gute Idee, die Marken von „Louis Vuitton“ zu benutzen. Die Streitwerte können bei über 50.000,00 € liegen. Hohe Schadensersatzforderungen und Rechtsanwaltsgebühren können schnell die wirtschaftliche Existenz von konkurrierenden Modelabels, Textilherstellern und Händlern bedrohen. Daher ist äußerste Vorsicht geboten.

Neben der Wort-Bildmarke „LV“, der Wortmarke „Horizon“ unter der Registernummer 3020160286411 und einer weiteren Wort-Bildmarke hat die Louis Vuitton Malletier S.A. aus Paris mit Anmeldetag vom 26.04.2018 weitere Marken als Wortmarke schützen lassen („Láir du Jardin“, Registernummer: 3020180108446; „Île Blanche“, Registernummer: 3020180108454; „Feuilles Dór“, Registernummer: 3020180108462 und „Dehors il Neige“, Registernummer: 3020180108470). Es besteht daher auch für diese Marken eine erhöhte Gefahr, für eine widerrechtliche Nutzung dieser Begriffe auf Bekleidungsstücken, Schuhen und Ähnlichem abgemahnt zu werden.

„Louis Vuitton Malletier“ hat daneben noch Rechte an über 200 weiteren registrierten Marken!

Daher sollten Händler und Hersteller von Mode und Bekleidung unbedingt vorab klären, ob durch einen Aufdruck oder einen Schriftzug eine Wortmarke oder Bildmarke eines Konkurrenten verletzt wird.

V. Die Rechtslage

Wenn das Markenrecht verletzt wird, stehen dem Markeninhaber unter Anderem Ansprüche auf Unterlassung, Auskunft und Schadenersatz zu. Dazu gehört auch die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung.

Was können wir bei einer Abmahnung durch die CBH Rechtsanwälte zu tun?

  1. Senden Sie uns das Abmahnungsschreiben per E-Mail – wir helfen Ihnen sofort.
  2. Sie müssen auf eine Abmahnung im Markenrecht unbedingt reagieren.
  3. Unterzeichnen Sie auf keinen Fall eine der Abmahnung beigefügte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung. Viele Unterlassungserklärungen sind zu weit gefasst. Sie verpflichten sich im Zweifelsfall zu mehr als Sie müssen.
  4. Wir überprüfen die Abmahnung für Sie. Oft liegt keine Markenrechtsverletzung vor. Regelmäßig sind Abmahnungen rechtswidrig und damit unwirksam. Unwirksame Abmahnungen können Sie zurückweisen.
  5. Sollten Sie das Markenrecht eines Markeninhabers verletzt haben, geben wir gegebenenfalls eine modifizierte Unterlassungserklärung für Sie ab.


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