CBH Rechtsanwälte mahnt für FAST Fashion Brands GmbH wegen Markenverletzung ab

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1. Was wird abgemahnt?

Uns liegt eine Abmahnung der CBH Rechtsanwälte aus Hamburg vor, welche für die FAST Fashion Brands GmbH auftreten. Diese ist tätig im Bereich Bekleidung, Accessoires und Schuhe und ist unter anderem Inhaberin der eingetragenen Marke „MO“.

Dem abgemahnten eBay-Händler wird vorgeworfen, in der Artikelüberschrift und -beschreibung einer Auktion für Hosen die Marke „MO“ verwendet zu haben, ohne dazu berechtigt zu sein, d. h. er verkaufte Hosen einer anderen Marke. Aufgrund einer Verwechslung und der Ähnlichkeit zu der tatsächlich verwendeten Marke hat der Händler den Begriff „MO“ bzw. „Mo“ versehentlich benutzt. Da es auf einen Vorsatz bei einer Markenverletzung jedoch nicht ankommt, macht die FAST Fashion Brands GmbH hier Ansprüche geltend.

2. Was wird gefordert?

In der Abmahnung der CBH Rechtsanwälte werden Sie zum Unterlassen eines bestimmten Verhaltens, nämlich der unberechtigten Markennutzung, aufgefordert. Zur Ausräumung der Wiederholungsgefahr wird eine strafbewehrte Unterlassungserklärung mit einer nach billigem Ermessen festzusetzenden Vertragsstrafe für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung gefordert.

Des Weiteren werden Ansprüche auf Auskunft und Anerkennung der Schadensersatzpflicht dem Grunde nach geltend gemacht.

Die Rechtsanwaltskosten werden zu einem Gegenstandswert von 50.000,00 EUR berechnet, was zu einer 1,3-fachen Geschäftsgebühr und Auslagen in Höhe von 1.531,90 EUR ohne MwSt. führt.

3. Was sollen Sie tun?

Wenn Sie selbst von einer solchen Abmahnung betroffen sind oder möglicherweise bereits eine einstweilige Verfügung oder Hauptsacheklage erhalten haben, sollten Sie umgehend handeln. Es hilft Ihnen nicht, das Schreiben zu ignorieren! Rufen Sie stattdessen uns an. Unsere Kanzlei ist national und international im Bereich Markenrecht / Gewerblicher Rechtsschutz tätig. Die Sichtung Ihrer Unterlagen sowie unsere Ersteinschätzung sind für Sie kostenlos. Kontaktieren Sie uns per E-Mail, per Fax oder per Post (unsere Kontaktdaten finden Sie auf der rechten Seite). Darüber hinaus empfehlen wir Ihnen:

  • Kontaktieren Sie die Gegenseite nicht, ohne sich vorher beraten zu lassen.
  • Geben Sie ohne fachanwaltliche Beratung keine mündlichen oder schriftlichen Erklärungen ab, insbesondere keine vorgefertigte Unterlassungserklärung.
  • Erteilen Sie noch keine Auskünfte und überweisen noch kein Geld an den Gegner, bis Sie mit uns Rücksprache halten konnten.

4. Warum unsere Kanzlei?

Die Rechtsanwälte unserer Kanzlei Dr. Damm & Partner sind Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz. Das Markenrecht ist ein wichtiger Teil hiervon. Wir haben über ein Jahrzehnt anwaltliche Erfahrung im Umgang mit Abmahnungen und wir haben viele Verfahren bis zum Bundesgerichtshof begleitet. Wir unterstützen Sie auch gerne bei der Anmeldung von Marken oder bei der Verteidigung einer bestehenden Marke. Bei Bedarf prüfen wir auch Ihren Onlineshop oder Verkaufsauftritt auf einer Internetplattform auf (weitere) Verstöße und helfen Ihnen, sich vor zukünftigen Abmahnungen zu schützen. Auf unserer Kanzleiseite finden Sie über 7.000 Urteile und Beiträge zum Bereich Gewerblicher Rechtschutz/IT-Recht, die regelmäßig um neue Einträge ergänzt werden.

Rechtsanwalt

Dr. jur. Ole Damm

Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz

Fachanwalt für IT-Recht


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