Checkliste Kündigung - alles was Sie wissen müssen im Überblick

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Wenn  Sie eine Kündigung erhalten haben, sind Sie zunächst geschockt – das ist vollkommen verständlich. Aber Sie müssen einige Dinge zügig erledigen, um Ihre Rechte zu sichern. Erstmal gilt es einen kühlen Kopf zu bewahren und schnell zu handeln. Wir haben für Sie eine Checkliste zusammengestellt, damit Sie den Überblick behalten: 


1.    Liegt die Kündigung schriftlich vor? 

Eine wirksame Kündigung kann nur schriftlich erfolgen. Das erste Indiz für die Unwirksamkeit liegt demnach schon vor, wenn dir die Kündigung bisher nur angedroht wurde oder vom Chef an der Arbeit ausgesprochen wurde und nicht kurze Zeit später ein Brief auf dem Tisch oder im Briefkasten liegt.  Also - eine SMS oder WhatsApp reicht nicht aus für eine wirksame Kündigung. 

Aber hier schon der erste Hinweis: Schreiben Sie sich auf, wann Sie die Kündigung im Briefkasten vorgefunden haben - oder Sie von Ihrem Arbeitgeber in die Hand gedrückt bekamen. Das ist für die Fristenberechnung wichtig!


2.    Welche Fristen müssen eingehalten werden? 

Wenn Sie Arbeitslosengeld I erhalten wollen, müssen Sie sich unverzüglich nach Erhalt der Kündigung bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend melden. Um Probleme zu vermeiden, sollten Sie das schnell tun. Bei längeren Kündigungsfristen muss das erst drei Monate vor dem Beendigungszeitpunkt geschehen.  Eine Meldung bei der Arbeitsagentur kann heute vor allem über das Internet erfolgen.  

Wenn Sie beabsichtigen gegen die Kündigung vorzugehen, muss unter allen Umständen die Klagefrist eingehalten werden. Diese beträgt drei Wochen ab Erhalt der Kündigung. Bis dahin muss die Klage beim Gericht eingereicht werden. Diese Frist muss eingehalten werden. Andernfalls sind Ansprüche leider kaum noch durchsetzbar. Deswegen ist es so wichtig, sich das Zugangsdatum zu notieren.


3. Wie viel Beschäftigte gibt es in Ihrem Betrieb?

Eine Wirksamkeitsvoraussetzung für das Kündigungsschutzgesetz ist die Betriebsgröße. Deswegen ist es besonders wichtig, dass Sie wissen, wieviel Arbeitnehmer im Durchschnitt bei Ihrem Arbeitgeber beschäftigt sind. Nutzen Sie hier die Möglichkeit, das noch zu erfragen - z.B. beim Betriebsrat. Kündigungsschutz genießen Arbeitnehmer, die 6 Monate in einem Betrieb mit in der Regel mehr als 10 Arbeitnehmern beschäftigt sind. 


4.    Wirksamkeit  

Kündigungen können auch aus einer Vielzahl anderer Gründe unwirksam sein, z.B. besteht ein besonderer Kündigungsschutz für Betriebsratsmitglieder, Schwerbehinderte oder während des Mutterschutzes. Außerdem muss der Betriebsrat – sofern vorhanden – zu jeder Kündigung angehört werden. Zwar kann der Betriebsrat eine Kündigung nicht durch Widerspruch verhindern. Verzichtet der Arbeitgeber aber auf die Anhörung oder wartet er die Stellungnahme des Betriebsrats nicht ab, so liegt auch hierin ein Unwirksamkeitsgrund für die Kündigung. 

Nach dem Kündigungsschutzgesetz kann diesen Arbeitnehmern nur aus verhaltens-, personen- oder betriebsbedingten Gründen wirksam gekündigt werden. Auch eine ordentliche Kündigung kann dann nicht ohne Grund ausgesprochen werden. 


5.  Nuzen Sie die LAW UNIQ Arbeitsrecht Checkliste bei Kündigungen

Das Team von LAW UNIQ Arbeitsrecht hat für Sie eine Checkliste erstellt, mit der Sie die wesentlichen Fragen beantwortet bekommen, um sich schnell und effektiv gegen eine Kündigung wehren zu können. 

 

6. Haben Sie einen Anwalt kontaktiert

Kündigungen müssen durch eine Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht angegriffen werden. Auch hier muss es schnell gehen. Die Klage muss innerhalb einer Frist von drei Wochen ab Erhalt der Kündigung eingehen. Geschieht das nicht – wird auch eine unwirksame Kündigung wirksam! Eine zeitnahe Beratung durch einen Fachanwalt lohnt sich! Auch um die Erfolgsaussichten einer Klage einschätzen zu können.  


Fazit 

Die Kündigung und die Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage hängen von vielen unterschiedlichen Faktoren ab. Und diese wiederum vom konkreten Einzelfall. Deswegen sollten Sie immer einen Fachanwalt für Arbeitsrecht kontaktieren.  

Wenn Sie sich in genau dieser Situation befinden, zögern Sie nicht und vereinbaren einen Termin. Nutzen Sie dazu unsere Online-Terminvergabe oder die Möglichkeit der kostenlosen Ersteinschätzung. So sind wir rund um die Uhr erreichbar und der Termin ist auch schnell vom Sofa aus gemacht.  

Melden Sie sich – wir kümmern uns! 


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