Chronocycle GmbH mahnt über Rechtsanwalt Dr. Thomas Gerhards ab

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Zurzeit mahnt Rechtsanwalt Dr. Thomas Gerhards für die Chronocycle GmbH ab. Gegenstand mindestens einer Abmahnung ist ein Wettbewerbsverstoß aufgrund eines fehlenden Impressums bei dem Angebot einer App im Google Play Store. Damit verschaffe sich der Anbieter Vorteile gegenüber denjenigen, die eine vollständige Anbieterkennzeichnung vorhalten.

1. Was fordert man von Ihnen?

Die Chronocycle GmbH fordert eine mit einer Vertragsstrafe bewehrte Unterlassungserklärung mit einer Vertragsstrafe bis zu 2.500,00 EUR pro Verstoß sowie Ersatz der anwaltlichen Abmahnkosten. Bei einem angenommenen Streitwert von 5.001,00 EUR betragen diese 480,20 EUR netto.

2. Was sollen Sie jetzt tun?

Sind Sie App-Anbieter und haben möglichweise von der Chronocycle GmbH eine Abmahnung oder sogar bereits eine einstweilige Verfügung oder Hauptsacheklage wegen eines Wettbewerbsverstoßes erhalten? In diesem Fall kontaktieren Sie uns! Die Prüfung Ihrer Unterlagen und unsere Ersteinschätzung sind für Sie kostenlos. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen per Fax, E-Mail oder Post (unsere Kontaktdaten finden Sie auf der rechten Seite). Wir sind bundesweit tätig und alle unsere Rechtsanwälte sind Fachanwälte. Wir haben in über 10 Jahren zahlreiche Verfahren im Wettbewerbsrecht geführt, sodass Sie von unserer Erfahrung profitieren. Wir prüfen, ob tatsächlich ein Wettbewerbsverstoß vorliegt, erstellen ggf. individuell für Sie eine modifizierte Unterlassungserklärung, die bestmöglich auch Ihre Interessen wahrt oder verteidigen Sie gegen möglicherweise überhöhte Kostenforderungen.

3. Was wir Ihnen empfehlen

a. Nehmen Sie selbst keinen Kontakt mit der Gegenseite auf!
b. Unterschreiben Sie keine von der Gegenseite vorgefertigte Erklärung!
c. Geben Sie keine Auskunft und leisten Sie keine Zahlungen!
d. Rufen Sie uns sofort an und lassen Sie sich durch einen Spezialisten beraten.

4. Warum wir?

Das Wettbewerbsrecht gehört in den Bereich „Gewerblicher Rechtsschutz“. Alle Rechtsanwälte unserer Kanzlei Dr. Damm & Partner sind Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz. Dr. jur. Ole Damm hat zudem im Bereich Gewerblicher Rechtsschutz promoviert. Wir haben über 10 Jahre Erfahrung im Umgang mit Abmahnungen im Gewerblichen Rechtsschutz und wir haben mehrere Verfahren bis zum Bundesgerichtshof begleitet. Außerdem melden wir auch Ihre Marke an, sichern Ihren Onlineshop ab oder erstellen Lizenzverträge. Auf unserer Kanzleiseite finden Sie über 7.000 Urteile und Beiträge zum Bereich Gewerblicher Rechtschutz/IT-Recht, die werktäglich um neue Einträge ergänzt werden.

Wir freuen uns, auch Sie erfolgreich vertreten zu dürfen!

Rechtsanwalt Dr. jur. Ole Damm
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für IT-Recht

Rechtsanwältin Katrin Reinhardt
Fachanwältin für Gewerblichen Rechtsschutz


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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