Contitech streicht bis zu 870 Arbeitsplätze

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Die ContiTech AG mit Sitz in Hannover ist ein Hersteller von Kautschuk- und Kunststoffprodukten außerhalb der Reifenindustrie.

Das Technologieunternehmen ist eine Tochtergesellschaft der Continental AG.

Contitech plant nun eine Massenentlassung.

Die Gewerkschaft IG BCE spricht von einem personellen Kahlschlag.

Die Gewerkschaft kritisiert laut, dass teure Massenentlassungen statt Zusammenarbeit mit den Arbeitnehmervertretern gewählt wird - so könne keine Perspektive für den Standort entwickelt werden.

Insgesamt sollen 870 Arbeitnehmer ihren Job verlieren.

Davon sollen 650 Arbeitsplätze aus Niedersachsen und 190 aus Thüringen abgebaut werden.

An den Standorten Northeim, Hann. Münden und Waltershausen werden bis zu 870 Arbeitsplätze gestrichen.

In Hann. Münden soll von 560 Arbeitnehmer 350 ihren Job verlieren; im Jahr 2019 gab es hier noch 1.100 Arbeitsplätze - diese hat man schon halbiert.

Das Werk in Hann. Münden soll bis 2025 ganz geschlossen werden.

Am Standort Northeim sollen von 1.700 Arbeitsplätzen 300 Arbeitnehmer den Arbeitsplatz verlieren; 2019 gab es hier noch 1.900 Arbeitnehmer - 200 Arbeitsplätze wurden schon gestrichen.

In Northeim soll die Schlauchproduktion bis Ende des Jahres 2024 vollständig beendet werden.

Die Schließung des Standorts in Mühlhausen bis zum Ende des Jahres 2022 war bereits seit 2020 bekannt.

Die Thüringer Standorte Hörselberg-Hainich und Bad Blankenburg sind vom Stellenabbau nicht betroffen.

Contitech begründet den Schritt mit dem Wegfall des Verbrennermotors und Elektromontoren andere Komponenten benötigen.

Der Betriebsrat verhandelt mit Contitech derzeit darüber, ob Arbeitnehmer auf Arbeitsplätze inner- oder außerhalb des Konzerns eingesetzt werden können.

Contitech betont, dass man individuelle Lösungen für die Arbeitnehmer finden wolle.

Rechtsanwalt & Fachanwalt Dipl.-Jur. Jens Usebach LL.M. mit den Tätigkeitsschwerpunkten Kündigungsschutz & Arbeitsrecht von der kanzlei JURA.CC bearbeitet im Schwerpunkt das Kündigungsschutzrecht im Arbeitsrecht und vertritt Mandanten außergerichtlich bei Aufhebungsverträgen / Abwicklungsverträgen bei der Kündigung des Arbeitsvertrages durch den Arbeitgeber und gerichtlich bei Kündigungsschutzklagen vor dem Arbeitsgericht, dem Landesarbeitsgericht und dem Bundesarbeitsgericht mit dem Ziel für den Arbeitnehmer eine angemessene und möglichst hohe Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes, ein sehr gutes Arbeitszeugnis für zukünftige Bewerbungen oder auch die Rücknahme der Kündigung und die Weiterbeschäftigung zu erzielen.

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Foto(s): kanzlei JURA.CC

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