CopeCart Coaching-Vertrag wirksam anfechten kündigen widerrufen

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CopeCart ist ein Dienstanbieter und Zahlungsabwickler, der insbesondere Online-Coaches und Anbietern von Online-Kursen eine Vertriebsstruktur anbietet. Dabei wird CopeCart Vertragspartner der Kunden und nicht der jeweilige Online-Coach bzw. Kurs-Anbieter.

CopeCart rühmt sich auf der eigenen Seite damit, das Geschäft der Anbieter zu optimieren. So findet sich folgende Anpreisung auf der Website von CopeCart:

„Wir machen den online Verkauf für unsere Kunden so einfach, schnell UND profitabel wie möglich“


Doch was bedeutet dies? CopeCart übernimmt insbesondere die gesamte Zahlungsabwicklung, sowie auch das Mahnverfahren und wird darüber hinaus Vertragspartner der Kunden. Wollen Kunden nun gegen einen Vertrag vorgehen, etwaige „Mängelrechte“ und/oder Einreden geltend machen, so müssen sie sich mit der CopeCart GmbH auseinandersetzen.


Wir haben uns bereits für Mandanten eingesetzt. Zunächst prüfen wir die rechtlichen Gegebenheiten im Einzelfall und ermitteln sodann, ob eine Anfechtung und Aufhebung der vermeintlichen und ungewollten Verträge möglich ist. Unser Vorgehen steht im Einklang mit der aktuellen Rechtsprechung zu Coaching-Verträgen.


So ist zu prüfen, ob der Vertrag mit CopeCart ggf. nichtig und unwirksam ist, ob dieser ggf. widerrufen oder angefochten werden kann.


Weitere Informationen finden Sie auch in unserem Blog-Beitrag:

Hohe Rechnung der CopeCart GmbH erhalten? Wir helfen Ihnen bei Anfechtung/Widerruf/Kündigung!


Unser Rat 


Sind Sie auch mit einer Forderung der CopeCart konfrontiert? Dann helfen wir auch Ihnen gerne und stehen Ihnen zur Seite! Schaffen Sie Waffengleichheit und lassen Sie sich anwaltlich beraten.


Wir helfen Ihnen!


Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihres Falls vor.


Wenden Sie sich hierzu gerne an unsere spezielle Sofort-Hilfe-E-Mail-Adresse:


kontakt@e-commerce-kanzlei.de


Sie erreichen uns gerne auch telefonisch:


0221. 9 758 758 0


Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage:


www.e-commerce-kanzlei.de



Ihr Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)



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