Corona-Krise: Bundesregierung will weiter Gutscheine für Pauschalurlauber! Unser Statement!

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Die Osterferien sind gerade vorbei und in großen Schritten nähern sich schon die nächsten Ferien, nämlich die Sommerferien. Viele haben natürlich längst – vielleicht eben schon vor Monaten – ihren Urlaub gebucht und blicken nun mit wenig Zuversicht auf das, was kommen mag, denn dass die vielleicht gebuchte Kreuzfahrt oder die Auslandsreise wirklich so wie geplant stattfinden wird, dürfte in Zeiten von Corona immer unwahrscheinlicher werden.

Urlaub 2020 – schwierige Umstände

Auch von Seiten der Bundesregierung hört man ja immer deutlicher, dass ein Urlaub, wie wir ihn bisher kannten, so dieses Jahr nicht wird stattfinden können. Gerade heute hat sich unser Außenminister Heiko Maas wieder in diese Richtung geäußert. Auslandsreise dürfte im Sommer danach 2020 schwierig werden. Auch die aktuell geltende weltweite Reisewarnung wird wohl nochmals verlängert werden.

Es wird daher immer öfter darum gehen, wie Urlauber Zahlungen auf den Reisepreis wiederbekommen. Bei den Osterferien ist dieses Thema ja schon akut und bei den Sommerferien wird dies aller Voraussicht nach auch in vielen Fällen anstehen.

In einem der letzten Rechtstipps haben wir bereits erklärt, dass die EU-Kommission die Gutscheinpläne der Bundesregierung bei abgesagte Pauschalreisen ablehnt. Also eigentlich müsste das Thema damit für die Bundesregierung vom Tisch sein. Umso mehr hat uns verwundert, dass wir gestern im Handelsblatt lesen konnten, dass der Verbraucherschutzminister Lambrecht jetzt eine „europarechtskonforme Gutscheinlösung“ suchen würde.

Bundesregierung hält an Gutscheinpflicht fest 

Danach will die Bundesregierung trotz des Gegenwinds aus Brüssel an einer Gutscheinlösung für Corona-bedingt abgesagten Reisen festhalten. Und das, obwohl der zuständige EU-Justizkommissar Didier Reynders den Gutscheinplänen schon eine klare Absage erteilt hat.   

Nochmal: Für ihn könnten Lösungen könnten nur darin liegen, die Verbraucher zu der Annahme von Gutschein zu ermutigen, sie also nicht zu verpflichten.

Uns fehlt auch ein wenig die Fantasie, wie so eine europarechtskonforme Gutscheinlösung ohne Zustimmung der EU aussehen soll. Richtig ist zwar, dass die EU-Pauschalreiserichtlinie „nur“ eine Richtlinie ist und es einen gewissen Ermessensspielraum bei der Umsetzung ins nationale Recht gibt. So ein Spielraum hat aber da seine Grenzen, wo die Richtlinie unmissverständliche Vorgaben macht.

EU-Richtlinie schließt Gutscheinpflicht aus

Und hier sagt die Richtlinie schließlich klar und deutlich, dass  Reisende alle für eine Pauschalreise getätigten Zahlungen unverzüglich und in jedem Fall innerhalb von spätestens 14 Tagen nach Beendigung des Pauschalreisevertrags durch den Reiseveranstalter erhält.

Mit anderen Worten: Diese Erstattungspflicht kommt direkt aus dem EU-Recht. Deswegen kann der deutsche Gesetzgeber die Erstattungspflicht nicht einfach durch eine verpflichtende Gutscheinlösung aushebeln. Umso erstaunlicher ist, dass die Bundesregierung hier offensichtlich einen Alleingang plant. Würde sie dies tatsächlich tun, sieht das für uns aktuell nach einem ziemlich klaren Verstoß gegen geltendes EU-Recht aus!

Thomas Cook-Insolvenz mahnendes Beispiel für Staatshaftung

Würde er dies tatsächlich tun, würde darin ein klarer Verstoß gegen EU-Recht liegen, mit der Folge, dass Haftungsansprüche gegen den Staat geltend gemacht werden könnten. Schon bei der Thomas Cook-Insolvenz im letzten Jahr standen solche Ansprüche wegen unzureichender Umsetzung der Insolvenzversicherung im Raum. Die Bundesregierung hat letztlich ziemlich rasch einen staatlichen Ausgleich der Schäden angekündigt.

Daher ist es im Sinne aller Steuerzahler nicht zu hoffen, dass die Bundesregierung sehenden Auges riskiert, mit ihrem Alleingang gegen EU-Recht zu verstoßen. Dann wären sicherlich die Zahlungen, die im Rahmen der Thomas Cook Insolvenz angefallen sind, nur Peanuts gegen das, was dann kommen würde! Denn warum sollte der Steuerzahler immer dafür aufkommen, dass große Konzerne mit Milliardenumsätzen nicht für eine ausreichende Finanzdecke oder Insolvenzabsicherung gesorgt haben? Sicherlich eine berechtigte Frage!

Über die Kanzlei Mutschke

Frau Rechtsanwältin Nicole Mutschke ist eine gefragte Rechtsexpertin in Fragen rund um das Coronavirus und deutschlandweit bekannt aus den Medien. Die Kanzlei Mutschke berät ihre Mandanten bundesweit engagiert und kompetent in allen Fragen im Zusammenhang mit dem Coronavirus. Nicht zuletzt in der Thomas Cook Insolvenz haben wir für eine große Anzahl von geschädigten Thomas Cook Kunden ihr Geld retten können. Als erste Kanzlei in Deutschland haben wir dabei eine Staatshaftungsklage gegen die Bundesrepublik Deutschland eingereicht. Aber wir kennen noch zahlreiche andere Mittel und Wege, um Ihr Geld zu retten.



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