Corona-Reisewarnung: Fällt mein Ägypten-Urlaub jetzt aus? Unser Tipp!

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Die Reisewarnung des Auswärtigen Amts für die ganze Welt ist – zumindest erst einmal – passè. Seit dem 15.06.2020 gibt es ein größere Differenzierung bezüglich der einzelnen Reisegebiete. Ganz grob gesagt, die Länder der EU auf der einen Seite und der Rest der Welt auf der anderen Seite.

Für Ägypten gilt weiterhin eine Reisewarnung 

Das Auswärtige Amt hat seine Reisewarnung für den überwiegenden Teil der EU- und Schengen-Länder aufgehoben. Davon umfasst sind auch Großbritannien, Island, Norwegen, Nordirland, Liechtenstein und die Schweiz. Für den Rest der welt wurde die Reisewarnung verlängert und einige Länder wurden darüber hinaus vom Robert-Koch-Institut sogar zu Risikogebieten erklärt, dazu zählt auch Ägypten. 

In den weiterhin von der Reisewarnung beroffenen Gebieten wird weiterhin vorerst bis einschließlich 31.08.2020 vor nicht notwendigen, touristischen Reisen gewarnt. Ob die Reisewarnung vorher aufgehoben wird steht noch nicht fest, möglich ist dies jedoch je nach der Entwicklung der Situation in den Ländern.

Für Ägypten bleibt es somit bei der Reisewarnung. Neu ist jedoch hier die Erklärung zum Risikogebiet. Doch jetzt stehen in Deutschland die Sommerferien an und viele Reisen nach Ägypten düften in diesem Jahr storniert werden, mit fatalen Folgen für die ohnehin schon hart getroffene Reisebranche.

Reisewarnung ist kein Reiseverbot 

Es sei noch einmal klargestellt: Auch wenn es eine Reisewarnung gibt, ist es nicht verboten in ein Land zu fahren, es gilt also kein Reiseverbot. Manche Urlauber lassen sich davon jedoch nicht abhalten und treten ihren Urlaub wie gewohnt an. Dabei sollte jedoch beachtet werden, dass das Auswärtige Amt bereits angekündigt hatte, dass es dieses Mal keine erneute Rückholaktion geben wird. Bei Problemen im Ägypten-Urlaub kann man also nicht darauf bauen, vom deutschen Staat wieder nach Hause geholt zu werden.

Wer aber nicht reisen möchte, der kann jederzeit vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten. Unter normalen Bedingungen bleibt man dann allerdings auf teilweise hohen Stornokosten sitzen. So muss der Urlauber dann keine Stornokosten zahlen, wenn am Reiseziel oder in dessen unmittelbarer Nähe sog. „unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände“ auftreten, die die Durchführung der Reise erheblich beeinträchtigen.

Reisewarnung als starkes Indiz für kostenlose Stornorecht

Es kommt zwar immer auf den Einzelfall an, ob am Reiseziel solche „erheblichen“ Umstände vorliegen und man dann kostenlos stornieren kann. Das ist der Fall, wenn durch diese Umstände aus der Sicht eines Durchschnittsreisenden der vorgesehenen Nutzen der Reise als Ganzes für den konkreten Reisenden in Frage gestellt ist. Entscheidend ist also, wie gravierend die Umstände sich für den einzelnen Urlauber auswirken. Eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes gilt aber als starkes Indiz für solche außergewöhnlichen Umstände und damit für die Möglichkeit, den Urlaub kostenlos zu stornieren.

Mit in die Beurteilung einfließen wird aber sicherlich auch der Umstand, dass Ägypten vom Robert-Koch-Institut als Risikogebiet ausgewiesen wurde und somit nach der Rückkehr nach Deutschland grds. erstmal eine 14-tägige Quarantäne ansteht, wenn kein ärztliches Attest bei der Rückkehr vorgelegt wird, welches bescheinigt, dass man nicht infiziert ist und welches nicht älter als 48 Stunden sein darf.

Mehr Infos auch in dem Video.

Unser Rat für Urlauber

Urlauber, die jedoch trotz bestehender Reisewarnung nach Ägypten reisen möchten, sollten sich vor Reiseantritt möglichst umfassend darüber informieren, ob es Einschränkungen am Urlaubsort gibt und wie die Lage dort ist. Zeigt sich dabei, dass der Urlaub allenfalls nur mit erheblichen Beeinträchtigungen oder gesundheitlichen Gefahren möglich wäre, sollten Urlauber sich genau überlegen, ob sie den Urlaub wirklich machen wollen. Dann kann es der bessere Weg sein, den Urlaub mit Verweis auf die Reisewarnung sowie die Erklärung zum Risikogebiet zu stornieren und den Reisepreis zurückzufordern.

Über die Kanzlei Mutschke

Frau Rechtsanwältin Nicole Mutschke ist eine gefragte Rechtsexpertin in Fragen rund um das Coronavirus und deutschlandweit bekannt aus den Medien. Die Kanzlei Mutschke berät ihre Mandanten bundesweit engagiert und kompetent in allen Fragen des Reiserechts, auch im Zusammenhang mit dem Coronavirus.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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