Corona-Reisewarnung: Was heißt das für meinen Türkei-Urlaub? Alle Infos - einfach erklärt!

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Die wochenlange weltweite Reisewarnung des Auswärtigen Amts ist - zumindest erst einmal - Geschichte. Seit dem 15.06.2020 gibt es gibt es hier jetzt durchaus Unterschiede, je nachdem in welches Land man reisen möchte.

Reisewarnung für Türkei bleibt erst einmal 

Für die meisten Mitgliedstaaten der EU, Großbritannien und Nordirland und die Schengen-Staaten Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz gibt es seitdem keine Covid-19-Reisewarnung mehr. Für alle anderen Staaten gilt die Reisewarnung aber noch, hier wird weiterhin vorerst bis einschließlich 31.08.2020 vor nicht notwendigen, touristischen Reisen gewarnt. Je nach Verlauf der weiteren Entwicklungen ist zwar eine vorzeitige Aufhebung möglich, aber eben keineswegs sicher.

Das bedeutet, dass weiterhin vor touristischen Reisen in die Türkei und damit in eines der beliebtesten Urlaubsländer der Deutschen gewarnt wird. Und wenn man dann noch bedenkt, dass die Sommerferien ziemlich genau in diesen Zeitraum fallen und dann absolute Hochsaison ist, dürfte klar sein, dass damit ziemlich schwerwiegende Konsequenzen für Türkeiurlauber und auch die ohnehin schon hart getroffene Reisebranche verbunden sind.

Pauschalreisende können stornieren

Das liegt vor allem daran, dass man als Pauschalreisender ein gesetzliches Recht hat, jederzeit vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten. Unter normalen Bedingungen bleibt man dann allerdings auf mit unter hohen Stornokosten sitzen. Eine Ausnahme gibt es aber, die auch und gerade bei einer Reisewarnung greift. So muss der Urlauber dann keine Stornokosten zahlen, wenn am Reiseziel oder in dessen unmittelbarer Nähe sog. „unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände“ auftreten, die die Durchführung der Reise erheblich beeinträchtigen.

Um Missverständnissen vorzubeugen: Eine Reisewarnung ist keinesfalls ein Reiseverbot, und Urlauber, die sich daran nicht stören, können den Urlaub auch antreten. Da das Auswärtige Amt allerdings bereits angekündigt hatte, im Fall der Fälle keine Rückholaktion mehr zu starten, können sie bei Problemen im Urlaub nicht damit rechnen, vom deutschen Staat nach Hause geholt zu werden.

Reisebranche drohen weitere Verluste

Selbst wenn die Reiseveranstalter daher nun die Reisen schon nicht von sich aus absagen, müssen sie damit rechnen, dass ihre Kunden wegen der Reisewarnung von sich aus stornieren - und dann auch bereits gezahlte Gelder zurückfordern. Eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes gilt schließlich als starkes Indiz für solche außergewöhnlichen Umstände und damit für die Möglichkeit, die Pauschalreise ins Ausland kostenlos zu stornieren.

Nun gibt es schon kritische Stimmen, die meinen, dass die Beibehaltung der Reisewarnung für die Türkei ungerechtfertigt ist. Das kann man durchaus so sehen, wenn man bedenkt, dass es für Großbritannien keine Reisewarnung mehr gibt, obwohl dort Einreisende erst einmal Quarantäne müssen.

Es kommt zwar immer auf den Einzelfall an, ob am Reiseziel solche „erheblichen“ Umstände vorliegen und man dann kostenlos stornieren kann. Das ist der Fall, wenn durch diese Umstände aus der Sicht eines Durchschnittsreisenden der vorgesehenen Nutzen der Reise als Ganzes für den konkreten Reisenden in Frage gestellt ist. Entscheidend ist also, wie gravierend die Umstände sich für den einzelnen Urlauber auswirken.

Da die Reisewarnung des Auswärtigen Amts für die Türkei allerdings erst einmal Fakt ist, egal ob man sie für richtig hält, wird man davon ausgehen müssen, dass sich die Urlauber hierauf auch bei ihrer Stornierung berufen können.

Mehr Infos auch in dem Video.

Unser Rat für Urlauber

Betroffene Urlauber, die in die Türkei reisen möchten, sollten sich vor Reiseantritt möglichst genau informieren und recherchieren, wie die Lage am Urlaubsort ist und mit welchen Einschränkungen dort zu rechnen ist. Zeigt sich dabei, dass der Urlaub allenfalls nur mit erheblichen Beeinträchtigungen möglich wäre, sollten Urlauber sich genau überlegen, ob sie die Reise wirklich antreten wollen. Dann kann es der bessere Weg sein, die Reise mit guten Gründen und Verweis auf die Reisewarnung zu stornieren und den Reisepreis zurückzuverlangen.  

Über die Kanzlei Mutschke

Frau Rechtsanwältin Nicole Mutschke ist eine gefragte Rechtsexpertin in Fragen rund um das Coronavirus und deutschlandweit bekannt aus den Medien. Die Kanzlei Mutschke berät ihre Mandanten bundesweit engagiert und kompetent in allen Fragen des Reiserechts, auch im Zusammenhang mit dem Coronavirus.


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