Coronavirus: Dürfen Arbeitgeber Fieber messen beim Arbeitnehmer?
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Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen.
Wie eine Pistole am ausgestreckten Arm, gerichtet auf den Kopf eines Menschen: so sieht das manchmal aus auf den Bildern, mit denen über Corona-Maßnahmen in anderen Weltgegenden berichtet wird. Es sind Fiebermessungen, die man an Mitarbeitern vornehmen lässt. Man sucht nach erkrankten Mitarbeitern, möchte sie aussortieren, bevor sie das Werksgelände betreten. Sind solche Maßnahmen auch in der Bundesrepublik denkbar?
Ganz klar: Solche Maßnahmen sind rechtlich äußerst bedenklich. Allerdings sind sie heute nicht mehr ganz so undenkbar, wie noch vor wenigen Monaten, vor der Corona-Krise.
Was spricht gegen solche Maßnahmen? Das sind vor allem die Grundrechte des Arbeitnehmers, die der Arbeitgeber schon aufgrund seiner Fürsorgepflicht beachten und schützen muss. Der Arbeitgeber hat aber auch Fürsorgepflichten gegenüber der Belegschaft, also: gegenüber allen anderen Arbeitnehmern.
Für das Fiebermessen spricht, dass der Arbeitgeber aufgrund seiner Fürsorgepflicht und dem Arbeitsschutzgesetz verpflichtet ist, Maßnahmen zum Schutz seiner Mitarbeiter zu ergreifen.
Fällt das Fiebermessen darunter? Zunächst muss man sagen: nein. Denn der Arbeitgeber muss immer zum verhältnismäßig mildesten Mittel greifen, zu dem Mittel mit dem geringsten Grundrechtseingriff. Zuerst muss der Arbeitgeber seine Mitarbeiter ins Homeoffice schicken. Wenn das nicht geht, weil die Arbeitsleistung nur vor Ort erbracht werden kann, muss er die Arbeit so organisieren, dass die Belegschaft möglichst vor direkter Virenübertragung geschützt ist, beispielsweise weil sie sich während der Arbeit nicht begegnen.
Was, wenn auch das nicht funktioniert? Was, wenn fest steht, dass immer noch eine hohe Gefahr für viele Arbeitnehmer besteht? In solchen Fällen könnte es tatsächlich rechtens sein, das Fieber der Mitarbeiter messen zu lassen und die erkrankten Mitarbeiter nach Hause zu schicken.
Allerdings: Während einer Lockerungsphase, wie der jetzigen, in der die Fallzahlen sinken, und Geschäfte und Schulen wieder öffnen, wären Fiebermessungen ohnehin unverhältnismäßig! Rechtens wären sie wohl nur während einer „zweiten Welle“, während der einschneidende Maßnahmen wieder nötig sein könnten. Bleibt nur zu hoffen, dass sie dann weniger martialisch daherkommen.
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