Coronavirus: Eurowings verliert vor dem Amtsgericht Bremen und muss Flugtickets zurückerstatten

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Eurowings muss nach Flugannullierung Ticketpreis zurückerstatten und die Rechtsanwalts- und Verfahrenskosten tragen. 

Obwohl inzwischen einige Monate seit Beginn der Corona-Pandemie und den damit einhergehenden Annullierungen von Flügen und Pauschalreisen vergangen sind, haben viele Reisende immer noch nicht ihr dafür gezahltes Geld zurück. 

Wir haben bereits in unserem Rechtstipp „Coronavirus: Welche Rechte habe ich als Reisender“ ausführlich dargestellt, welche Rechte Sie als Pauschalreisender oder Individualreisender haben. 

Trotz der eindeutigen Regelung in der europäischen Fluggastrechteverordnung warten viele Reisende immer noch auf ihr Geld. Nicht nur die lange Bearbeitungszeit vieler Unternehmen ist inakzeptabel, einige bieten ihren Kunden immer noch nur Gutscheine an. Und dass obwohl die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 Artikel 8 ganz klar regelt, dass der Fluggast nach einer Flugannullierung einen Anspruch auf Rückerstattung des vollen Ticketpreises hat und die Rückerstattung innerhalb von sieben Tagen nach der Annullierung zu erfolgen hat.  Erfolgt die  Rückerstattung innerhalb dieses Zeitraumes nicht, so kommt die Fluggesellschaft automatisch in Zahlungsverzug. 

Infolgedessen bekommt unsere Mandantin nicht nur den gezahlten Ticketpreis zurück, Eurowings muss darüber hinaus auch Verzugszinsen zahlen und für die außergerichtlichen Rechtsanwaltsgebühren und die Kosten des Gerichtsverfahrens aufkommen. 

Rechtsanwalt Dietmar Klinger aus der auf Verbraucherrecht spezialisierten Kanzlei freut sich über das obsiegende Urteil des Amtsgerichts Bremen: "Es hat sich für unsere Mandantin gelohnt, dass sie so hartnäckig geblieben ist und sich eben nicht mit einem Gutschein von Eurowings hat abspeisen lassen hat."

Die Kanzlei Dr. Eckardt und Klinger steht Ihnen für die Prüfung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegen die Fluggesellschaft gerne zur Verfügung. Haben Sie eine Pauschalreise gebucht, helfen wir Ihnen auch bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegen den Reiseveranstalter.



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