Coronavirus im Reiserecht – kostenlose Stornierung und Rückerstattung möglich?

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Die aktuelle Situation rund um das Coronavirus hat Auswirkungen auf inzwischen nahezu alle Lebensbereiche und damit auch viele Rechtsgebiete. In kaum einem Rechtsgebiet liegen die Auswirkungen aber so auf der Hand wie im Reiserecht.

Sie haben eine Reise gebucht und vielleicht sogar schon bezahlt oder jedenfalls eine Anzahlung geleistet?

Dann stehen Ihre Chancen gut, sich kostenfrei vom geschlossenen Reisevertrag lösen zu können und etwaig bereits geleistete Zahlungen zurückzuerhalten.

Pauschalreise mit Reiseziel außerhalb Deutschlands

Sofern Sie eine Pauschalreise für außerhalb Deutschlands gebucht haben, ist die Situation klar:

Das Auswärtige Amt hat aktuell eine weltweite Reisewarnung für nicht notwendige, touristische Reisen herausgegeben. Diese gilt vorläufig jedenfalls bis mindestens 30. April 2020.

Sofern Ihr Reisebeginn also in den Zeitraum der offiziellen Reisewarnung fällt, können Sie sich kostenfrei vom Reisevertrag lösen. 

Grundsätzlich wäre die Reise sogar durch Ihren Vertragspartner, den Reiseveranstalter, seinerseits zu stornieren, da es dem Reiseveranstalter unmöglich ist, die Reise wie versprochen und verkauft durchzuführen.

Sofern dies aber nicht erfolgt (das zeigen die Fälle aus der Praxis, die uns erreichen leider vielfach), obliegt es Ihnen, zu handeln und tätig zu werden. Fällt die Reise in den Zeitraum der Reisewarnung des Auswärtigen Amtes, sollten Sie nach anwaltlicher Beratung im Einzelfall Ihrerseits von der Möglichkeit der Stornierung Gebrauch machen. Noch nicht gezahlter Reisepreis muss dann nicht mehr gezahlt werden, bereits geleistete Zahlungen können zurückgefordert werden. Gerne beraten und vertreten wir Sie hierbei!

Reisen innerhalb Deutschlands

Für gebuchte Urlaube in Deutschland ist die Situation aktuell ähnlich eindeutig. Die touristische Nutzung von Unterkünften ist aktuell in allen Bundesländern untersagt worden. Daher kann für den Zeitraum der Untersagung Ihr Vertragspartner seinen Teil der Leistung nicht erbringen, Sie können stornieren und müssen nicht zahlen oder bekommen Ihr Geld zurück.

Individualreisen ins Ausland

Haben Sie im Falle einer Auslandsreise keine Pauschalreise über einen Reiseveranstalter gebucht, sondern selbst einzelne Individualleistungen gebucht, ist die rechtliche Beurteilung etwas komplexer. Aber auch hier steht Ihnen in der aktuellen Situation oftmals eine kostenlose Stornierung zu. Kompliziert werden kann hier die Abwicklung unter Umständen dann, wenn Ihr Vertragspartner, beispielsweise das Hotel, im Ausland sitzt. Auch hier ist eine individuelle anwaltliche Hilfe unerlässlich!

Sofern Sie also mit einer gebuchten Reise betroffen sind, beraten und vertreten wir Sie gerne. Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf!


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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