COVID-19 (Coronavirus SARS-CoV-2) hat unser Leben verändert.

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Nicht nur im gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben hat das Coronavirus seine Auswirkungen.

Sind Sie infiziert oder wurde eine Quarantäne angeordnet, so könnte dies auch strafrechtliche Konsequenzen für Sie zur Folge haben.

Nach dem Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen kann ein Verstoß gegen die Quarantäne mit Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren geahndet werden, vergleiche § 75 Infektionsschutzgesetz (IfSG).

Zu beachten ist auch, dass auch eine Strafbarkeit wegen Körperverletzung im Raum stehen kann, sollte sich eine weitere Person infizieren (je nach Verlauf der Krankheit, im schlimmsten Fall tödlich, mit hohen Haftstrafen). Sollten Ausgangssperren verhängt werden, so muss bei einer Zuwiderhandlung die Person, welche hiergegen verstößt, nicht einmal infiziert sein und ist schon Täter einer Straftat nach dem IfSG.

Das IfSG kann sowohl das Grundrecht der Freizügigkeit als auch der Berufsausübung einschränken. Wird – wie bereits geschehen – angeordnet, dass Geschäfte, Gaststätten, Bars oder dergleichen schließen müssen oder nur unter bestimmten Voraussetzungen öffnen dürfen und Sie handeln zuwider, so kann dies erhebliche Konsequenzen für Sie nach sich ziehen. Auch hier sieht das Gesetz eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren vor.

Gerade in diesen unruhigen Zeiten ist es wichtig, zumindest rechtlich auf der sicheren Seite zu sein und sollte es doch einmal zu strafrechtlichen Problemen kommen, so steht Ihnen die Kanzlei Glück und sowie ihre Kooperationspartner der Kanzlei Götz auch jetzt stets zur Verfügung.

Wir verfügen über die ausreichenden technischen Mittel, um Sie auch ohne persönlichen Kontakt mittels E-Mail, Telefon oder auch Videotelefonie ausreichend betreuen zu können. Sollte es zu einem gerichtlichen Termin kommen, so werden wir auch hier an Ihrer Seite sein und diesen selbstverständlich wahrnehmen.

GLÜCK – Kanzlei für Strafrecht hat die Experten für solche Ermittlungs- und Strafverfahren. Wir betreuen regelmäßig Ermittlungsverfahren und bringen diese oft zur Einstellung.


Weitere Infos finden Sie unter:

GLÜCK - Kanzlei für Strafrecht


Bleiben Sie gesund!


Foto(s): GLÜCK - Kanzlei für Strafrecht

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