d.i.i. Deutsche Invest Immobilien AG meldet Insolvenz an

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Die Krise im Wohnungsbau fordert das nächste Opfer. Die d.i.i. Deutsche Invest Immobilien AG hat heute Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens beim zuständigen Amtsgericht Wiesbaden (AG Wiesbaden) gestellt. Lesen Sie hier, was die Hintergründe sind und ob die in diesem Zusammenhang relevanten Fondsgesellschaften betroffen sind. 

1. d.i.i. Deutsche Invest Immobilen AG stellt Insolvenzantrag 

Am heutigen Tage hat die d.i.i. Deutsche Invest Immobilien AG beim Amtsgericht Wiesbaden (AG Wiesbaden) einen Antrag auf Eröffnung des Regelinsolvenzverfahrens gestellt. Über diesen Antrag wird das AG Wiesbaden nun entscheiden müssen. Es prüft nun, ob die Voraussetzungen für die Eröffnung des Regelinsolvenzverfahrens vorliegen. Das bedeutet, dass geprüft wird, ob ein Insolvenzgrund vorliegt und ob die zur Durchführung des Verfahrens erforderlichen Kosten aus der Insolvenzmasse gedeckt werden können. Mit einer Entscheidung ist nach Ostern zu rechnen. 

2. Warum wurde ein Insolvenzantrag gestellt? 

Zur Begründung wird die d.i.i. Deutsche Invest Immobilien AG damit zitiert, dass gestiegene Baukosten, Planungsunsicherheiten der Fördergelder, ein hohes Zinsumfeld und der weggebrochene Transaktionsmarkt zu einer starken Kostenerhöhung geführt und darüber hinaus zu einer zeitlichen Verschiebung von benötigten Umsätzen und Einnahmen.

Damit wird deutlich, dass die derzeitige Situation auf dem Wohnungsbaumarkt als Mix aus gestiegenen Kosten, gestiegenen Zinsen und einer geringeren Nachfrage - zumindest zu den prognostizierten Kosten - für die Bauträger zu erheblichen Problemen führt. 

Ebenfalls in diesem Jahr musste ein anderer Anbieter von Immobilieninvestments Zinszahlungen an AnlegerInnen verschieben und für eine seiner Zwischenfinanzierungsgesellschaften Insolvenz anmelden. Die Einzelheiten können Sie hier nochmals nachlesen: 

ProReal Deutschland 7, ProReal Europa 9/10 - Zinszahlungen sollen ausgesetzt werden? (anwalt.de)

ProReal Europa 9/10 GmbH (One Group/Soravia) - SC Finance Four GmbH-nach Insolvenzantrag vorl.Eigenverwaltung angeordnet (anwalt.de)


3. Welche Auswirkungen hat der Antrag auf die übrigen Gesellschaften? 

Nach Presseberichten sollen Insolvenzanträge für weitere operative Tochtergesellschaften der d.i.i.-Gruppe gestellt worden sein. Welche das sind, wird sich spätestens in den nächsten Wochen zeigen. 

Grundsätzlich soll aber der Geschäftsbetrieb weiter geführt und die vorhandenen Assets weiter betreut werden. 

4. Sind AnlegerInnen vom Insolvenzantrag betroffen? 

Die d.i.i. Deutsche Invest Immobilien AG bzw. die Unternehmensgruppe hat Investitionsmöglichkeiten für 

  • private Investoren 
  • semiprofessionelle Investoren und 
  • professionelle Investoren 

angeboten. Dazu gehören z.B. folgende Angebote 

  • d.i.i. Deutsche Invest Immobilien 1. GmbH & Co. KG (Spezial-AIF)
  • d.i.i. Deutsche Invest Immobilien 3 GmbH & Co. KG (Spezial-AIF)
  • d.i.i. Deutsche Invest Immobilien 4 GmbH & Co. Co. KG (Spezial-AIF) 
  • d.i.i. 22. GmbH & Co. geschlossene Investment-KG (Spezial-AIF) 
  • d.i.i. 8. GmbH & Co. geschlossene Investment-KG (Spezial-AIF)
  • d.i.i. 17 GmbH & Co, geschlossene Investment-KG (Spezial AIF) 
  • d.i.i. 9. GmbH & Co. Geschlossene Investment-KG (Spezial-AIF) 
  • d.i.i. 14. GmbH & Co. Geschlossene Investment-KG (Spezial-AIF) 
  • d.i.i. 21. GmbH & Co. Geschlossene Investment-KG (Spezial-AIF) 
  • d.i.i. 10. GmbH & Co. Geschlossene Investment-KG (Spezial-AIF) 
  • d.i.i. 15. GmbH & Co. Geschlossene Investment-KG (Spezial-AIF) 
  • d.i.i. 41. GmbH & Co. Geschlossene Investment-KG (Spezial-AIF) 
  • d.i.i. 44 GmbH & Co, Geschlossene Investment-KG (Spezial-AIF)
  • dii. Wohnimmobilien Deutschland 1 GmbH & Co. Geschlossene Investment-KG (Publikums-AIF)
  • dii. Wohnimmobilien Deutschland 2 GmbH & Co. Geschlossene Investment-KG (Publikums-AIF)

In der Regel erfolgten die Beteiligung über sog. geschlossene Kommanditgesellschaften, an denen sich die AnlegerInnen beteiligen konnten. Diese Gesellschaften wiederum investierten das Kapital aufgrund festgelegter Anlagegrundsätze in verschiedene Objektgesellschaften. Zulässig war aber teilweise ein direkter Erwerb von Sachwerten nach dem KAGB. Aufgrund der Struktur der einzelnen Fonds ist zunächst erst einmal davon auszugehen, dass die nicht direkt betroffen sind. Ob die derzeitige Situation in einzelnen Projekten bzw. Projektgesellschaften Auswirkungen auf die einzelnen Fonds/AIF haben werden, lässt sich erst sagen, wenn klar ist, welche weiteren Tochtergesellschaften mit welchen Objekten wie von etwaigen wirtschaftlichen Problemen betroffen sind. 

5. Wie geht es nun weiter? 

Zunächst ist die Entscheidung des AG Wiesbaden zum Insolvenzantrag der d.i.i. Deutsche Invest Immobilien AG abzuwarten. Diese wird vermutlich im Laufe der nächsten Woche veröffentlicht. Sodann wird klar, welche weiteren Gesellschaften von Insolvenz betroffen sind. Dann kann abgeschätzt werden, welche Fondsgesellschaften wie betroffen sind. 

Wenn Sie wissen möchten, wie es mit Ihrer konkreten Beteiligung nun weitergeht und welche weiteren Möglichkeiten Sie haben, einen möglichen Verlust zu vermeiden oder wenigstens zu minimieren, können Sie mich gern im Rahmen einer kostenlosen Erstbewertung Ihrer Beteiligung ansprechen. Sie können dazu das unten stehende Kontaktformular nutzen, Sie können mich anrufen oder Sie schreiben eine mail an marc.gericke@gericke-recht.de

Foto(s): Bild von Hans auf Pixabay


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