Daimler-Dieselskandal: Gerichte beschäftigen sich mit Klagen! Wie geht es weiter? Anwälte Infos!

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Im Dieselskandal um Daimler gibt es zur Zeit Neuigkeiten für Betroffene, worauf die Kanzlei Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB aus Berlin hinweist, die bereits seit August 2017 und somit als eine der ersten Kanzleien in Deutschland betroffene Daimler-Kunden vertritt.

Gegenwärtig prüft das Kraftfahrt-Bundesamt dabei wohl auch die G-Klasse, E-Coupe, S-Klasse, GLE sowie die C-Klasse mit Renault-Motor auf mögliche Manipulationen.

Bundesweit könnte somit der Rückruf von 238.000 Daimler-Fahrzeugen durch den Verkehrsminister drohen, laut Stern sogar von bis zu 750.000 Fahrzeugen alleine in Deutschland.

Daimler musste inzwischen auch die ersten gerichtlichen Niederlagen (wenn auch noch nicht rechtskräftig) hinnehmen, und zwar zum einen vor dem LG Hanau, Az. 9 O 76/18, das der Klage eines Vito-Fahrers auf Schadensersatz stattgegeben hat, in dem das Gericht Daimler dazu verurteilte, dass Daimler das manipulierte Fahrzeug wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zurücknehmen muss abzüglich einer Nutzungsentschädigung für bereits gefahrene Kilometer, ebenso wie bekannt wurde, dass auch das Landgericht Karlsruhe unter dem Az. 18 O 24/18 Daimler bereits dazu verurteilt hatte, einen manipulierten Mercedes-Benz C200 d T-Modell zurückzunehmen. Beide Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

Auch Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB, die seit August 2017 mit dem Daimler-Skandal beschäftigt sind, hatten vor kurzem die ersten beiden Termine zur mündlichen Verhandlung für klagende Daimler-Kunden vor den Landgerichten Stuttgart und Duisburg wahrnehmen, wobei das Landgericht Duisburg der Daimler AG dabei aufgab, eine Reihe technischer Fragen zu beantworten, insbesondere zur genauen Wirkungsweise der seitens der Daimler eingeräumten „Anpassungen an Betriebsbedingungen“.

Nicht nur das: Vom Landgericht Stuttgart liegt inzwischen die Verfügung vom 13.06.2016 in dem Termin vor, den Dr. Späth & Partner für einen Daimler-Kunden vor dem LG Stuttgart wahrgenommen hatten:

Hier schreibt das LG Stuttgart wörtlich:

„Angesichts der aktuellen Pressemitteilungen wird die Beklagte unter Hinweis auf ihre prozessuale Wahrheitspflicht (es ist vollständig und wahrheitsgemäß vorzutragen) und auf die Strafbarkeit eines auch nur versuchten Prozessbetrugs aufgefordert vorzutragen:

  • welche Funktionsweisen der von der Beklagten verwendeten Motorsteuerungssoftware nach Meinung des KBA eine unzulässige Abschalteinrichtung darstellen sollen,
  • welche davon auch bei dem streitgegenständlichen Fahrzeug zum Einsatz kommen,
  • wie genau die Funktionsweise ist (also unter welchen Voraussetzungen welche Funktion wie genau verändert wird, wie diese Voraussetzungen genau festgestellt werden) und
  • warum die Beklagte die etwaigen Abschalteinrichtungen im Einzelnen für zulässig erachtet.

Im weiteren Zusammenhang ist umfassend zu den etwaigen technischen Erfordernissen vorzutragen, damit eine Überprüfung durch einen Sachverständigen möglich ist.

Die Beklagte möge zudem mitteilen, wer sich für die Angaben verantwortlich zeichnet, da beabsichtigt ist, bei einer weiteren Verhandlung, diese Person zu laden.“

Diese Verfügung zeigt nach Ansicht von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth von Dr. Späth & Partner „dass das LG Stuttgart es sehr genau von Daimler wissen will und Daimler ausdrücklich an seine prozessuale Wahrheitspflicht erinnert. Hieran zeigt sich meiner Meinung nach, dass das LG Stuttgart auch Daimler in der sekundären Beweislast sieht, meiner Meinung nach sehr gute Neuigkeiten für betroffene Käufer und Leasingnehmer.“

Betroffene Daimler-Kunden sollten daher nach Ansicht von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte nicht mehr länger warten, um ihre Rechte zu prüfen, denn nach Ansicht von Dr. Späth & Partner können betroffene Daimler-Kunden auch von der bereits ergangenen Rechtsprechung im Fall VW profitieren.

Betroffene könnten dabei sowohl gegen Daimler selbst als auch gegen den Händler vorgehen, sofern ein noch nicht verjährter Sachmangel vorliegt, der zur Sachmangelhaftung berechtigt. 

Gegen Daimler selbst könnten daher Ansprüche aus unerlaubter Handlung geprüft werden.

Betroffene Kunden, die das KFZ finanziert haben, könnten auch überprüfen lassen, ob nicht eventuell der sog. „Widerrufsjoker“ zieht.

Viele Rechtsschutzversicherungen erteilen inzwischen auch Kostenschutz für ein Vorgehen gegen den Hersteller oder Händler erteilen. 

Viele Anwaltskanzleien geben dabei kostenlose Erstberatungen für Betroffene und holen dabei (wie Dr. Späth & Partner) kostenlose Kostenschutzanfragen bei den Rechtsschutzversicherungen ein.

Betroffene Besitzer von Daimler-Fahrzeugen sollten sich nach Ansicht von Dr. Späth & Partner so schnell wie möglich an qualifizierte Rechtsanwälte wenden (z. B. um eine möglicherweise eintretende Verjährung unverbindlich zu prüfen) und im ersten Schritt prüfen lassen, ob ihr Fahrzeug betroffen ist und ob ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten eines Rechtsstreits gegen die Daimler AG und/oder den Händler übernimmt.



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