Daniel-Sebastian-Abmahnung: „Paul Kalkbrenner – 7“

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Wer heutzutage der Meinung ist, dass Filesharing-Börsen (p2p, Torrent) eine günstige Alternative zum Kauf von Filmen, Musik oder Computerspielen darstellen, der dürfte seine Ansicht bald ändern. Gegenstand von Abmahnungen kann auch ein Musik-Album sein, oder diverse dort enthaltene Songs.

So ließ Berichten zufolge Rechtsanwalt Daniel Sebastian für die DigiRights Administration GmbH Anschlussinhaber wegen diverser Titel des Albums „Paul Kalkbrenner – 7“ abmahnen. Dem zugrunde liegt die behauptete Rechtsverletzung im Rahmen der Zurverfügungstellung urheberrechtlich geschützter Lieder des Techno-DJs über Online-Tauschbörsen (p2p).

Was wird verlangt?

Es wird verlangt, innerhalb einer Frist von wenigen Tagen eine oftmals beigelegte Unterlassungserklärung zu unterschreiben sowie Schadensersatz und die durch die Verfolgung der vorgeworfenen Rechtsverletzung angefallenen Rechtsanwaltskosten zu zahlen. Mit der Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrags (oft mehrere hundert Euro) sehen die Rechteinhaber die Ansprüche als abgegolten an.

So lauten die Titel des Albums „Paul Kalkbrenner – 7“:

1. „Battery Park“
2. „Cylence 412“
3. „Cloud Rider“
4. „Shuffleface“
5. „Tone & Timber“
6. „Channel Isle“
7. „Feed Your Head“
8. „Papercut Pilot“
9. „Mothertrucker“
10. „A Million Days“
11. „Align the Engine“
12. „Bright Roller“

Download = Upload?

Bedeutet ein Download auch gleichzeitig, dass das „Anbieten“ der heruntergeladenen Inhalte stattfindet? Zu beachten ist dabei, dass beim Herunterladen von Inhalten bei den Online-Tauschbörsen gemäß ihrer Funktionsweise gleichzeitig die eigenen Inhalte anderen p2p-Nutzern zur Verfügung gestellt werden. Der Tatbestand des Anbietens und somit der „Verbreitung“ des geschützten Werks ist so auch durch das reine Downloaden über die einschlägigen Tauschbörsen erfüllt und damit Grund für Abmahnschreiben der Kanzlei.

Ferner kann es eine Rolle spielen, dass sich einzelne Musiktitel oft auch auf anderen Tonträgern wie Samplern und Compilations, z. B. „Bravo Hits“ oder eben sogenannten „German Top 100 Single Charts“-Containern, befinden. So besteht die Möglichkeit, dass es für ein konkretes Musikstück mehrere Rechteinhaber gibt, wobei jeder einzelne dasselbe Werk durch Kanzleien abmahnen lassen kann. Es besteht von daher die Gefahr von Folgeabmahnungen.

Wie können Sie sich verhalten, Sie Post in Sachen „Paul Kalkbrenner – 7“ erhalten haben?

  1. Lassen Sie sich nicht durch die kurzen Fristen irritieren, die oftmals nur gesetzt werden, um Sie zu vorschnellem Handeln zu zwingen. Bleiben Sie ruhig und reagieren Sie besonnen.
  2. Eine Reaktion auf die Abmahnung sollte auf jeden Fall erfolgen. Sie riskieren sonst die Einleitung von Gerichtsverfahren, verbunden mit zusätzlichen Kosten.
  3. Auch wenn Sie es nicht waren, der den Rechtsverstoß begangen hat: Prüfen Sie, ob jemand aus dem Haushalt oder Freundeskreis für die Rechtsverletzung in Betracht kommt.
  4. Unbedingt geprüft werden muss, ob und wie eine Unterlassungserklärung (nicht die oftmals beigefügte) abgegeben werden sollte. In der Ihnen vorgegebenen Form sollte die geforderte Unterlassungserklärung nicht abgegeben werden. Dies kann dazu führen, dass Rechtsverletzungen – bis zu lebenslang – zu Vertragsstrafen führen können.
  5. Unterschreiben Sie nichts ungeprüft! Zahlungen sollten ohne sorgfältige anwaltliche Prüfung der Sachlage nicht erfolgen. Jeder Einzelfall ist gesondert zu betrachten. Daher ist es unerlässlich, sich fachkundigen Rat zu holen.
  6. Hüten Sie sich davor, die Sache selbst in die Hand zu nehmen und der abmahnenden Kanzlei Ihren Standpunkt zu erklären. Sie riskieren, der Gegenseite Informationen an die Hand zu geben, die gegen Sie verwendet werden können.

Wir beraten Sie gerne. Sie finden uns unter www.ra-juedemann.de.

Ihr Rechtsanwalt Kai Jüdemann


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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