Daniel-Sebastian-Abmahnung: „Scooter - The Fifth Chapter”

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Berichten zufolge ließ RA Daniel Sebastian für DigiRights Administration GmbH Anschlussinhaber wegen dem Album „Scooter – The Fifth Chapter“ abmahnen. Hintergrund sind behauptete Urheberrechtsverletzungen im Rahmen der Zurverfügungstellung der urheberrechtlich geschützten Lieder über Online-Tauschbörsen (p2p).

Es wird verlangt, innerhalb einer Frist von wenigen Tagen eine oftmals beigelegte Unterlassungserklärung zu unterschreiben sowie Schadensersatz und die durch die Verfolgung der vorgeworfenen Rechtsverletzung angefallenen Rechtsanwaltskosten zu zahlen. Mit der Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrags (hier 2.400,- EUR) sehen die Rechteinhaber die Ansprüche als abgegolten an.

Zu beachten ist ferner, dass sich einzelne Musiktitel oft auch auf anderen Tonträgern wie Samplern und Compilations, z. B. „Bravo Hits“ oder eben sogenannten „German Top 100 Single Charts“-Containern, befinden. Ebenso besteht die Möglichkeit, dass es für ein konkretes Musikstück mehrere Rechteinhaber gibt, wobei jeder einzelne dasselbe Werk durch Kanzleien abmahnen lassen kann.

Daher besteht die Gefahr von Folgeabmahnungen.

Aus folgenden Titeln besteht das Scooter-Album „The Fifth Chapter“:

  1. Scooter – „T5C“
  2. Scooter – „Who’s That Rave?“
  3. Scooter And Vassy – „Today – Scooter / Vassy“
  4. Scooter – „We Got The Sound“
  5. Scooter And Vassy – „Radiate – Scooter / Vassy“
  6. Scooter – „999 (Call The Police)“
  7. Scooter – „King Of The Land“
  8. Scooter – „Bigroom Blitz“
  9. Scooter – „Chopstick (Mado Kara Mieru)“
  10. Scooter – „Home Again“
  11. Scooter – „Fuck Forever“
  12. Scooter – „Jaguare“
  13. Scooter – „T.O.O.“
  14. Scooter – „Listen“
  15. Scooter – „Can’t Stop The Hardcore“
  16. Scooter – „Fallin’“
  17. Scooter – „In Need“

Zu beachten ist, dass beim Herunterladen von Inhalten bei den Online-Tauschbörsen gemäß ihrer Funktionsweise gleichzeitig die eigenen Inhalte anderen p2p-Nutzern zur Verfügung gestellt werden. Der Tatbestand des Anbietens und somit der „Verbreitung“ des geschützten Werks ist so auch durch das reine Downloaden über die einschlägigen Tauschbörsen erfüllt und damit Grund für Abmahnschreiben der Kanzlei.

Wie sollten Sie sich verhalten, wenn Sie Empfänger einer „Scooter – The Fifth Chapter“-Abmahnung geworden sind?

Bleiben Sie erst einmal ruhig und reagieren Sie besonnen.

Lassen Sie sich nicht durch die kurzen Fristen irritieren, die oftmals nur gesetzt werden, um Sie zu vorschnellem Handeln zu zwingen. Eine Reaktion auf die Abmahnung sollte auf jeden Fall erfolgen. Sie riskieren sonst die Einleitung von Gerichtsverfahren, verbunden mit zusätzlichen Kosten.

Auch wenn Sie es nicht waren, der den Rechtsverstoß begangen hat: Prüfen Sie, ob jemand aus dem Haushalt oder Freundeskreis für die Rechtsverletzung in Betracht kommt.

Unbedingt geprüft werden muss, ob und wie eine Unterlassungserklärung (nicht die oftmals beigefügte) abgegeben werden sollte. In der Ihnen vorgegebenen Form sollte die geforderte Unterlassungserklärung nicht abgegeben werden. Dies kann dazu führen, dass Rechtsverletzungen bis zu lebenslang zu Vertragsstrafen führen können.

Unterschreiben Sie nichts ungeprüft! Zahlungen sollten ohne sorgfältige anwaltliche Prüfung der Sachlage nicht erfolgen. Jeder Einzelfall ist gesondert zu betrachten. Daher ist es unerlässlich, sich fachkundigen Rat zu holen.

Hüten Sie sich davor, die Sache selber in die Hand zu nehmen und der abmahnenden Kanzlei Ihren Standpunkt zu erklären. Sie riskieren, der Gegenseite Informationen an die Hand zu geben, die gegen Sie verwendet werden können.

Wir beraten Sie gerne. Sie finden uns unter www.ra-juedemann.de.

Ihr Rechtsanwalt Kai Jüdemann


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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