Daniel Sebastian mahnt „Yall feat. Gabriela Richardson – Hundred Miles“ ab! Wir helfen gerne

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1. Worum geht es?

Im Auftrag der DigiRights Administration GmbH wird eine angebliche Urheberrechtsverletzung an dem Lied „Hundred Miles“ von Yall feat. Gabriela Richardson abgemahnt. Die Kanzlei von Daniel Sebastian wirft den Betroffenen vor, das Lied mittels illegalem Filesharing anderen auf Internettauschbörsen zugänglich gemacht zu haben.

2. Was fordern die Abmahner?

Im Wesentlichen wird von den Abgemahnten verlangt, dass sie

  • eine vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung unterschreiben und
  • die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages, der sich aus Schadensersatz und den Kosten für die gegnerischen Rechtsanwälte zusammensetzt.

Unser ausdrücklicher Rat ist jedoch, dass Sie bitte nichts dergleichen machen, da Sie so, anders als gedacht, die Sache nicht schnell vom Tisch haben, sondern eher noch mit weiteren Folgen rechnen müssen.

3. Wie sollte man auf eine Abmahnung reagieren?

Wenn Sie auch eine Abmahnung in Ihrem Briefkasten hatten, dann versuchen Sie bitte, Ruhe zu bewahren. Unüberlegtes und vorschnelles Handeln bringen in dieser Situation leider überhaupt nichts. Dennoch ist es wichtig, dass Sie noch vor Fristablauf reagieren.

Wichtig wäre zunächst die Abmahnung durch einen Anwalt prüfen zu lassen. Bei der Prüfung wird neben dem Abmahnschreiben auch Ihre individuelle Situation berücksichtigt. Teilweise ergibt so z.B. auch die Prüfung, dass die Abmahnung unberechtigt ist und es genügt die Forderungen kurz schriftlich zurück zu weisen.

Aber selbst wenn in Ihrem Fall eine berechtigte Abmahnung vorliegt, sollten Sie nicht alle Forderungen der Abmahner sofort erfüllen. In der Regel ist die beigefügte Unterlassungserklärung nämlich viel zu weit gefasst und mit Ihrer Unterschrift würden Sie sich im Falle einer Zuwiderhandlung gegen diesen „Vertrag“ zu hohen Vertragsstrafen verpflichten. Diese Strafen werden extrem hoch angesetzt und sollten abgeändert werden. Das Abändern einer Unterlassungserklärung bezeichnet man auch als Modifizieren.

Ähnlich verhält es sich mit dem geforderten Vergleichsbetrag. Über die Höhe lässt sich auch hier verhandeln. Gern bin ich Ihnen dabei als Fachanwalt für IT-Recht und gewerblichen Rechtsschutz behilflich. Durch jahrelange Erfahrung in der Abwehr von Abmahnungen weiß ich wie man richtig mit Daniel Sebastian umgeht und kann so das wirtschaftlich beste Ergebnis für Sie erzielen.

4. Sofort-Hilfe-Tipps bei Abmahnungen

  • Nehmen Sie keinen Kontakt zu den Abmahnern auf!
  • Zahlen Sie nicht voreilig die geforderten Kosten!
  • Unterschreiben Sie weder die beigefügte noch eine vermeintlich richtige Unterlassungserklärung aus dem Internet!
  • Halten Sie sich an die vorgegebenen Fristen!
  • Suchen Sie noch vor Fristablauf einen spezialisierten Anwalt auf!

Wenn Sie auch eine Abmahnung von Daniel Sebastian bekommen haben, dann kontaktieren Sie die Kanzlei Dr. Newerla. Als spezialisierte Kanzlei können wir Ihnen schnell und unkompliziert weiterhelfen.

Vereinbaren Sie einfach einen Telefontermin für ein unverbindliches und kostenloses Erstgespräch. Fragen Sie dabei auch nach unseren kostengünstigen Festpreisen für die Abwehr von Abmahnungen. Gern vertreten wir Sie auch bundesweit, da das dank E-Mail und Telefon kein Problem mehr darstellt. Schön wäre es, wenn Sie vor dem Erstgespräch Ihre Abmahnung per Fax oder E-Mail zusenden könnten, da wir uns so optimal vorbereiten können.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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