Daniela Klette - RAF - Prozess gestartet
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Inhaltsverzeichnis
Der mit Spannung erwartete Prozess gegen das ehemalige RAF-Mitglied Daniela Klette hat am 25.03.2025 begonnen und genießt hohe mediale Aufmerksamkeit. Kurz und knapp - worum geht es?
Übersicht
Daniela Klette gilt als Mitglied der linksextremen Terrororganisation RAF, welche sich in dritter Generation befindlich 1998 aufgelöst hat und bis dahin eine Vielzahl politischer Straftaten begangen hat. Nach der Auflösung der Gruppierung ist es zwar nicht mehr zu weiteren Straftaten der Organisation gekommen, sehr wohl aber zu einigen Raubüberfällen und anderen Straftaten, welche mutmaßlich insbesondere der Bestreitung des Lebensunterhalts dienen sollten. Klette konnte sich bis zu ihrer Festnahme 2024 in Berlin-Kreuzberg nach mehreren Orts- und Wohnungswechseln und unter Nutzung von Alias-Namen versteckt halten, sitzt seitdem allerdings ununterbrochen in Untersuchungshaft.
In diesem Verfahren geht es ausdrücklich nicht um die Straftaten der RAF, sondern ausschließlich um jene, nach diesem Zeitraum begangenen Delikte - trotzdem steht unausweichlich zu vermuten, dass der Prozess aufgrund seiner Bezüge dennoch politische Dimensionen gewinnen wird.
Die Verteidiger Klettes haben im Prozess aufgrund seiner Politisierung bereits die Einstellung des Verfahrens gefordert.
Konkreter Sachverhalt
Klette wird vorgeworfen, zusammen mit zwei Komplizen, Staub und Garweg, im Zeitraum zwischen 1999 und 2016 bei begangenen Raubüberfällen 2,7 Millionen Euro zur Bestreitung des Lebensunterhaltes im Untergrund erbeutet zu haben, wozu Supermärkte und Geldtransporter überfallen wurden. Klette soll nach der konkreten Bandenabsprache meist das Fluchtfahrzeug gefahren sein. Die Anklage lautet daher auf vollendeten und versuchten Raub, unerlaubten Waffenbesitz und - in einem Fall - versuchter Mord, da bei einem Geldtransporterüberfall aus etwa 65 cm Nähe Schüsse in die (gepanzerte) Glasscheibe der Beifahrertür abgegeben wurden. Klette soll hiernach den Daumen runter gehalten haben.
Juristische Details
- Es wird also von einem versuchten vorsätzlichen Tötungsversuch ausgegangen, da der Tod des Mitarbeiters der Sicherheitsfirma zumindest billigend in Kauf genommen worden sein soll - wobei das Merkmal der Habgier den bloßen Vorwurf des Totschlages juristisch zum Mord qualifiziert. Die Untersuchung dieses Deliktes wird besonders spannend sein - nicht nur, weil es die höchste Strafandrohung hat, sondern auch, weil hier gleichzeitig das größte Verteidigungspotential bestehen dürfte.
- Denn bei Versuchsdelikten stellt sich immer die Frage: Wurde vom Versuch zurückgetreten? Das ist juristisch prinzipiell möglich, da es noch keinen Taterfolg gegeben hat und die erst unter Strafe gestellte, zum Ausdruck gebrachte kriminelle Gesinnung des Täters dann unverdient erscheint, wenn er sich nachträglich, trotz weiterer Möglichkeit zur Tatausführung, dazu entscheidet von seinen ursprünglichen Plänen Abstand zu nehmen. Dann wird ihm bildlich gesprochen eine "goldene Brücke" zurück in die Legalität" gebaut - es soll honoriert werden, dass man sich (wenn auch erst etwas später) am Ende doch noch für das Recht entschieden hat.
- Um in den Genuss dieser Straffreiheit zu kommen, muss man sich diesen Weg aber auch erst verdient haben - sprich noch die autonome Wahl gehabt haben, umkehren zu können. Ist der Versuch bereits fehlgeschlagen, hatte man also faktisch gar keine Wahl mehr, sondern ist schlichtweg an seinem Vorhaben gescheitert, steht diese Tür nicht mehr offen. Dies in diesem Fall genau und unter Einbeziehung aller Modalitäten zu erörtern, wird besonders spannend sein.
- Auch von erheblichem Interesse dürfte sein, inwieweit ein besonders schwerer Raub in den Fällen nachgewiesen werden soll, bei denen Zeugen keine Waffen gesehen haben. Hier soll nach Angaben der Verteidiger seitens der Staatsanwaltschaft ein bloßer Rückschluss aus der Gewaltbereitschaft der RAF gezogen worden sein. Dies und noch viel mehr wird zu erörtern sein.
Rahmen der Verhandlung
Nach dem Ermittlungsverfahren und der sich anschließenden Anklage durch die Staatsanwaltschaft findet nunmehr der Gerichtsprozess statt - der normale Gang eines Strafverfahrens. Der Prozess wurde vor dem Landgericht Verden (Schwurkammer) angeklagt und wird auch von diesem verhandelt - aus Sicherheitsgründen allerdings nicht dort vor Ort, sondern in den Räumlichkeiten des Staatsschutzsaales des Oberlandesgerichts Celle. Gleichzeitig, dies muss trotz der räumlichen Begebenheiten und der getroffenen Sicherheitsmaßnahmen, die anderes vermuten ließen, nochmals betont werden, handelt es sich hier gerade nicht um ein Staatsschutzverfahren. Ein solches könnte Klette allerdings auch noch treffen. Am 15.04.2025 soll ein erster Zeuge (und gleichzeitig Nebenkläger) zur Sache gehört werden. Derzeit sind 50 Gerichtstermine angesetzt - sollte es dabei bleiben, wird sich das Verfahren jedenfalls mindestens noch bis ins Jahr 2026 erstrecken.
Die weitere Entwicklung des Prozesses wird dynamisch sein und bleibt abzuwarten.

AS-Strafverteidigung
Adrian Schmid
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht
info@as-strafverteidigung.de
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