Darf der Vermieter den Zugang zum Zähler verweigern?

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Der Mieter kann vom Vermieter Einsicht in die Abrechnungsunterlagen für die Betriebskosten verlangen. Er hat jedoch keinen Anspruch auf Zugang zu den Verbrauchszählern z. B. für Wasser oder für Gas. Ein Mieter hatte die Miete gekürzt, weil der Vermieter ihm diesen Zugang verweigert hatte. Das Amtsgericht Kiel hat entschieden, dass der Vermieter hier richtig gehandelt hat.

Rechtsanwalt Martin Müller


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