Darf ich meinen Urlaub wegen Corona verschieben?

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Darf ich meinen Urlaub wegen Corona verschieben? 🏝🐠⛱

Kurz: Nein in der Regel nicht.

Der Urlaub wurde von Arbeitgeber:innenseite schon genehmigt, aber du kannst doch nicht wegfahren? Kann man einmal genehmigten Urlaub einfach verschieben?
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Grundsätzlich kann der eingereichte Erholungsurlaub nicht ohne Weiteres verschoben oder gar „zurückgenommen“ werden, sobald er bewilligt wurde. Sowohl Arbeitgeber:in als auch Arbeitnehmer:in sind an die Festlegung der Urlaubszeit gebunden.
Auch die derzeitige Pandemiesituation kann hieran nicht viel ändern. Zwar ist es für Arbeitnehmer:innen ärgerlich, wenn der geplante Urlaub platzt und nun im Zweifel im eigenen Zuhause verbracht werden muss. Dennoch sind die Parteien an den festgelegten Urlaub gebunden, sodass eine Verschiebung oder „Rücknahme“ im Ergebnis nur mit Einverständnis der Arbeitgeberin erfolgen kann. Ob und wie die Arbeitgeberin diesem Wunsch entgegenkommt, ist im Einzelfall zu besprechen.
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Etwas anderes gilt nur, wenn der Arbeitnehmer während des gewährten Urlaubs erkrankt. Sodann werden die Tage, an denen der Arbeitnehmer durch ärztliches Attest nachweisbar erkrankt ist, nicht auf den Jahresurlaub angerechnet.
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#lawhack: Wenn keine betrieblichen Gründe entgegenstehen, wird die Arbeitgeberin in der Regel freiwillig zustimmen. Schließlich hat sie auch ein Interesse daran, dass es ein erholsamer Urlaub wird. Nachfragen lohnt sich also allemal.

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Rechtsanwältin Norina Köslich, Kornstraße 26, 28201 Bremen

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Foto(s): Köslich

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