Darf man, wenn man krank geschrieben ist, einkaufen?

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Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen.

Welche Pflichten hat man als krankgeschriebener Arbeitnehmer? Wie muss man sich verhalten? Welche Tätigkeiten sind erlaubt? Darf man beispielsweise einkaufen gehen, ohne Nachteile zu befürchten? Hierzu der Kündigungsschutzexperte Anwalt Bredereck:

Grundsätzlich muss man als krankgeschriebener Arbeitnehmer möglichst alles daransetzen, so bald wie möglich wieder arbeitsfähig zu werden. Der Grund dafür liegt auf der Hand: Jeder Tag, an dem der Arbeitnehmer zuhause ist und nicht arbeitet, ist für den Arbeitgeber ein „Verlustgeschäft“: Er zahlt Lohn und Gehalt, erhält aber während der Arbeitsunfähigkeit dafür keine Arbeitsleistung.

Vor allem darf der Arbeitnehmer nichts tun, was seinen Genesungsprozess einschränkt. Was konkret erlaubt ist, und was nicht, hängt ab von der Krankheit des Arbeitnehmers und von der Tätigkeit, die er am Arbeitsplatz ausübt. 

Wurde einem Fitnesstrainer beispielsweise Ruhe verordnet, weil er sein Bein verstaucht hat, beeinträchtigt er seinen Genesungsprozess, wenn er unter Schmerzen zum Geschäft humpelt und einkauft. Ganz anders ist es im Fall einer psychischen Erkrankung. Regelmäßig lautet der ärztliche Rat dort: Raus gehen und unter Menschen kommen! Der an Depression erkrankte Arbeitnehmer verletzt seine Pflichten nicht, wenn er einkauft; der Fitnesstrainer schon.

Auch wenn Ärzte oft dazu raten, bei Krankheit an die frische Luft zu gehen: Als Arbeitsrechtler kann ich jedem krankgeschriebenen Arbeitnehmer nur raten, am öffentlichen Leben möglichst wenig teilzunehmen. Der Verdacht ist schnell in der Welt, man habe blaugemacht, wenn einen die Kollegen im Geschäft mit vollen Einkaufstüten sichten.

Lassen Sie Ihr Essen während der Arbeitsunfähigkeit besser von Ihrem Partner oder von einem Lieferdienst bringen. Der Mehraufwand, den das für Sie oder Ihren Partner bedeutet, ist es wert, wenn man bedenkt, dass man fürs Krankfeiern eine Abmahnung oder nicht selten die Kündigung des Arbeitsverhältnisses riskiert.

Warum riskiert man die Kündigung?

Um bei unserem Beispiel zu bleiben: Der Fitnesstrainer, der trotz (angeblich) verstauchten Beins durch die Stadt läuft und schwere Einkaufstüten trägt, entkräftet mit seinem Verhalten die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, die er zum Nachweis seiner Arbeitsunfähigkeit wegen des verstauchten Beins beim Arbeitgeber eingereicht hat.

Beim Arbeitgeber kommt dann zumindest der Verdacht auf, dass der Mitarbeiter seine Arbeitsunfähigkeit nur vorgetäuscht hat und sich auf Kosten des Arbeitgebers ein paar freie Tage gönnt. Unter Umständen kann man solches Verhalten als Arbeitszeitbetrug werten; das wiederum kann mitunter die verhaltensbedingte Kündigung rechtfertigen!

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