Das Außensteuergesetz (AStG) und seine vorbeugenden Regelungen gegen "Steuervermeidung" bei Wegzug und Sitzverlegung.

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1. Sinn und Zweck des Außensteuergesetzes (AStG)

Das deutsche Außensteuergesetz (AStG) soll sicherstellen, dass auch bei einer Verlagerung von Einkommen oder Vermögen in das Ausland die Besteuerung durch den deutschen Fiskus sichergestellt ist.

Insbesondere vermeintliche "Steuerschlupflöcher" durch Wohnsitzverlagerung, Geschäftssitz-verlegung, die Zwischenschaltung ausländischer Gesellschaften etc. zur Vermeidung einer Besteuerung sollen durch dieses Gesetz geschlossen und entsprechenden "Steuervermeidungskonstruktionen" vorgebeugt werden.


2. Der Aufbau des AStG und dessen wesentliche Regelungen

Das AStG untergliedert sich in sieben Teile, von welchen auf vier maßgebliche Regelungsabschnitte im Nachgang bzgl. ihrer steuerrechtlichen Regelungen eingegangen wird.

Das AStG hat im Gegensatz zu den meisten anderen Steuergesetzen keinen allgemeinen Teil, der für alle weiteren Teile maßgeblich ist. Die einzelnen Teilbereiche des AStG sind vielmehr weitestgehend unabhängig voneinander. 

Der erste Teil des AStG besteht aus § 1 AStG, der die Berichtigung von Einkünften zwischen verbundenen Unternehmen behandelt. Hierüber werden somit ausschließlich unternehmerische Sachverhalte erfasst. 

Der zweite Teil regelt die steuerlichen Folgen bei einem Wohnsitzwechsel in Niedrigsteuerländer. Die Regelungen zielen auf die Besteuerung natürlicher Personen ab, die durch Wohnsitzverlegung die Steuerpflicht aufheben. 

Der dritte Teil des AStG behandelt die steuerlichen Folgen eines Wohnsitzwechsels ins Ausland, wenn der Steuerpflichtige eine Unternehmensbeteiligung im Sinne des § 17 EStG in seinem Privatvermögen hält.

Im vierten Teil  des AStG geht es um die sog. Hinzurechnungsbesteuerung. Diese betrifft eine Korrektur steuerlicher Einkünfte durch die Hinzurechnung bestimmter Einkünfte beim inländischen Steuerpflichtigen im Zusammenhang mit der Beteiligung an ausländischen (zwischengeschalteten) Gesellschaften.


Dieser Artikel erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und stellt keine konkrete und individuelle Rechtsberatung dar, sondern gibt lediglich einen Überblick über die geschilderte rechtliche Materie. Rechtliche Sicherheit für Ihre konkrete Fallkonstellation können Sie nur durch abgestimmte Prüfung und Beratung eines fachkundigen Rechtsanwalts erhalten. 

Gerne stehe ich Ihnen bei Fragen rund um die Wegzugsbesteuerung und das Außensteuergesetz (AStG) sowie für einen Steuerstreit mit der Finanzbehörde fachkundig und interessenvertretend zur Verfügung.


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Foto(s): Dr. Holger Traub

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