Das Pkw Ersatzteilgeschäft und Markenrecht

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Seit einigen Jahren vertreten wir viele Händler, die PKW Ersatzteile anbieten. In diesem Bereich kommt es immer wieder zu Markenrechtsverletzungen, weil in unzulässiger Weise mit den Marken der Hersteller geworben wird.

Uns liegen verschiedene Abmahnungen im Zusammenhang mit Ersatzteilen vor. Abmahnungen werden beispielsweise von folgenden Herstellern ausgesprochen:

Das Markenrecht sieht nach § 23 Nr. 3 MarkenG eine Schutzschranke vor, die es dem Wettbewerb ermöglichen soll Ersatzteile, Zubehör und Service passend zur Markenware anzubieten.

Die Benutzung einer fremden Marke ist demnach erlaubt, wenn sie nur zur Beschreibung der Kompatibilität zum Markenprodukt dient. Allerdings ist hierbei auf die Formulierung zu achten, denn eine Verwendung fremder Marken ist nur in engen Grenzen zulässig.

 

Worauf muss geachtet werden?

Gerade die Nennung einer fremden Marke in der Artikelüberschrift birgt viele Risiken. Es ist stets eine Prüfung im Einzelfall erforderlich. Ggf. müssen beschreibende Zusätze (z.B. "Motor für Volkswagen") eingefügt werden. Auch die Markenlogos dürfen - auch wenn Ware vom Originalhersteller angeboten wird - nur in engen Grenzen verwendet werden.

Uns sind zahlreiche Abmahnungen bekannt, die eine solche Nutzung einer Marke zum Gegenstand haben. Wenn es zu einer Abmahnung kommt, wird von Ihnen die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert und sie müssen Ihr Angebot schnellstmöglich umstellen. Des Weiteren kommen Auskunfts- und Schadensersatzansprüche auf Sie zu, sowie die Erstattung der Abmahnkosten. Die Gegenstandswerte zur Berechnung der Abmahnkosten beginnen in den meisten Fällen bei mindestens 50.000,00 €, so dass dadurch Gebühren von mehr als 1.500,00 € entstehen.

Unsere Expertentipps lauten im Fall einer Abmahnung:

  •     Ruhe bewahren und die gesetzten Fristen beachten,
  •     keine Kontaktaufnahme mit der Gegenseite, keine Zahlung,
  •     Unterlassungserklärung nicht ohne Prüfung und Modifikation unterzeichnen,
  •     Fachanwalt kontaktieren.

 

Dr. Wallscheid & Drouven – Ihre Anwälte für Markenrecht

Vertreiben Sie Ersatzteile für Markenprodukte und sind sich nicht sicher, wie Sie diese bewerben dürfen? Wir helfen Ihnen gerne weiter! Nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung und rufen uns unter der Telefonnummer 0251/20868030 an. 

Wir beraten Sie, wie Sie Ihre Angebote rechtssicher gestalten können und prüfen bereits vorhandene Werbetexte auf Verstöße gegen das Markenrecht. So können Sie markenrechtliche Abmahnungen verhindern.

Haben Sie oder Ihr Unternehmen eine Abmahnung, eine Klage, eine einstweilige Verfügung erhalten, stehen Ihnen die Anwälte von Dr. Wallscheid & Drouven in Münster und bundesweit zur Verfügung.

Wir verfügen über Erfahrung aus vielen tausend Abmahnverfahren aus den Bereichen des Markenrechts, Urheberrechts sowie Wettbewerbsrechts. Ihr Vorteil ist unsere Spezialisierung: 

  •     erfahrene Fachanwälte beraten Sie bundesweit,
  •     durchgehend persönliche Ansprechpartner,
  •     Kostentransparenz von Anfang an, z. B. durch Vereinbarung eines Pauschalhonorars,
  •     unkomplizierte und schnelle Kommunikation, auf Wunsch via E-Mail.

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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