Veröffentlicht von:

Das Trennungsgespräch – Ist die Drohung mit der Kündigung erlaubt?

  • 1 Minuten Lesezeit

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 24.02.2022 – 6 AZR 333/21

„Sie können zwischen zwei Optionen wählen – fristlose Kündigung oder Aufhebungsvertrag!“

Sind solche Drohungen erlaubt? Oder kann sich der/die Arbeitnehmer*in in einem solchen Fall auch dann noch gegen die Beendigung des Arbeitsverhältnisses wehren, wenn er/sie den Aufhebungsvertrag unterzeichnet hat?


Der Fall

Die Klägerin wurde zu einem Personalgespräch bestellt, ohne Ihr mitzuteilen, worum es in dem Gespräch gehen soll. Zu ihrer Überraschung sah sie sich nicht nur dem Geschäftsführer ihrer Arbeitgeberin, sondern darüber hinaus einem Rechtsanwalt gegenüber, der ihr ein schwerwiegendes Fehlverhalten vorwarf und einen Aufhebungsvertrag vorlegte. Der Anwalt habe der Klägerin gedroht, wenn sie den Raum verlässt – und wenn auch nur um zur Toilette zu gehen– ohne den Vertrag zu unterschreiben, würde sie eine fristlose Kündigung erhalten. Auch Ihren Anwalt habe die Klägerin nicht anrufen dürfen.


Das Urteil

Während das Arbeitsgericht Paderborn der Klage stattgegeben hatte, unterlag die Klägerin in der Berufungsinstanz vor dem Landesarbeitsgericht Hamm (Westfalen). Mit der Revision wollte die Klägerin das erstinstanzliche Urteil von dem Bundesarbeitsgericht wiederherstellen lassen.

Das Bundesarbeitsgericht bestätigte jedoch das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm (Westfalen) und wies die Revision auf Kosten der Klägerin zurück. Die Drohungen seien zulässig gewesen, die Beklagte habe sich fair verhalten.


Hinweise für die Praxis

In unserer ausführlichen Urteilsbesprechung erfahren Sie, unter welchen Voraussetzungen das Bundesarbeitsgericht noch von einer zulässigen Drohung ausgeht und wann dem/der Arbeitnehmer*in die Möglichkeit offensteht, einen unterschriebenen Aufhebungsvertrag nachträglich anzufechten.

Noch mehr interessante Informationen rund um das Thema „Aufhebungsvertrag“ erhalten Sie in unserem "Ratgeber Arbeitsrecht".


Foto(s): Wittig Ünalp Rechtsanwälte PartGmbB

Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Beiträge zum Thema