Debeka Bausparkasse nimmt Kündigung zurück - Bausparer können sich wehren

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In einem von vielen von Rechtsanwalt Simon Bender geführten Verfahren gegen kündigende Bausparkassen hat die Debeka Bausparkasse AG nach anwaltlicher Aufforderung die erklärte Kündigung wieder zurückgenommen.

Die Bausparkasse hatte zur Begründung der Kündigung behauptet, der Bausparer habe telefonisch auf sein Bauspardarlehen verzichtet. Damit sei nach Auffassung der Bausparkasse der Vertragszweck entfallen, so dass ein Kündigungsrecht nach § 488 Abs. 3 BGB bestehen würde.

Dieser Behauptung wurde entgegengetreten, woraufhin die Bausparkasse aus „Kulanz“ einlenkte und mitteilte den Bausparvertrag fortzuführen. Auch die Anwaltskosten wurden übernommen. Für den Bausparer ein voller Erfolg.

„Der Fall zeigt anschaulich, dass die Kündigungswut der Bausparkassen mittlerweile schon so weit geht, dass Bausparer selbst am Telefon mit der Bausparkasse sehr genau auf die Wortwahl achten müssen.“ erklärt Rechtsanwalt Bender.

Wer sich einer Kündigung einer Bausparkasse ausgesetzt sieht, sollte diese immer überprüfen lassen. In vielen Fällen drohen Zinsverluste oder der Verlust von Prämien. Kündigungen sind auch in vielen Fällen unbegründet, weil die Kündigungsvoraussetzungen nicht vorliegen, was für einen Laien allerdings oft nicht erkennbar ist.

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Simon Bender befasst sich schon seit über 10 Jahren mit der Abwehr von Kündigungen durch Bausparkassen und bietet Bausparern deutschlandweit eine kostenfreie Erstberatung an. Auch Stiftung Warentest empfiehlt Rechtsanwalt Bender im Zusammenhang mit der Kündigung von Bausparverträgen.

Nehmen Sie Kontakt zu uns auf. Wir beraten Sie gerne. In den meisten Fällen übernimmt eine Rechtsschutzversicherung die Kosten eines Verfahrens, so dass bis auf eine Selbstbeteiligung kein Kostenrisiko besteht.

Foto(s): Salar Baygan


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