Den Chef anschreien – ein Kündigungsgrund?

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Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Dr. Attila Fodor, Berlin und Essen.

Wie laut darf man seinem Chef gegenüber werden? Vielen Chefs gefällt es nicht, wenn man laut oder barsch mit ihnen redet. Tatsächlich werden Kündigungen mitunter damit begründet, dass der Arbeitnehmer seinen Vorgesetzten angeschrien hat.

Doch reicht das für einen Kündigungsgrund aus? Und falls ja: Würde der Arbeitnehmer deswegen immer den Job riskieren, oder käme eine Kündigung nur unter bestimmten Umständen in Frage? Dazu der Kündigungsschutzexperte Anwalt Bredereck:

Zunächst: Hier soll es nicht darum gehen, was der Arbeitnehmer sagt, ob es sich also um eine Beleidigung oder Respektlosigkeit handelt, sondern darum, wie etwas gesagt wird, in welcher Lautstärke und Intensität.

Die Beleidigung des Chefs ist, von Ausnahmen abgesehen, fast immer ein Kündigungsgrund, gleich ob man sie flüstert oder herausschreit.

Anders sieht es aus, wenn der Arbeitnehmer seinen Chef mit einem an sich unproblematischen Gesprächsinhalt laut anredet oder anschreit.

Eine Kündigung käme dann in Frage, wenn der Arbeitnehmer mit seinem Schreien einen Pflichtverstoß begangen hat. Das aber hängt hauptsächlich davon ab, wo es geschehen ist und in welchem Zusammenhang.

Wer beispielsweise Bühnenmitarbeiter ist und seinem Chef während des Konzerts etwas zubrüllt, wird mit anderen Konsequenzen rechnen müssen, als ein Bauarbeiter, der seinen Vorgesetzten auf der Straßenbaustelle bei Hitze und Lärm anschreit.

Erstgenannter verhält sich unangemessen und verstößt mit seiner Lautstärke grundsätzlich gegen seine arbeitsvertraglichen Pflichten. Eine Kündigung wäre wohl rechtens, wobei unter Umständen vorher abgemahnt werden müsste.

Der Bauarbeiter hingegen müsste regelmäßig keine Kündigung befürchten, da auf dem Bau, auch wegen des Straßen- und Maschinenlärms, lautes Rufen und Schreien dazu gehört.

Auch sind die Gepflogenheiten im Unternehmen mitentscheidend: Wird dort generell flapsig und laut miteinander umgegangen, und wird das vom Chef toleriert oder gefördert, kann der Chef seinem Mitarbeiter regelmäßig nicht vorwerfen, dass dieser ihm gegenüber laut geworden ist.

Wie aber wäre ein Anschreien unter normalen Umständen zu bewerten, abgesehen von den oben genannten Sonderfällen?

Grundsätzlich gilt hierfür meiner Meinung nach, dass der Arbeitgeber die individuellen Eigenheiten und Sprechstile seiner Mitarbeiter hinnehmen muss.

Jeder Arbeitnehmer ist unterschiedlich, auch vom Temperament; der eine spricht leise, der andere nuschelt, wieder andere sprechen laut oder schrill. Manch ein Arbeitnehmer, der am Anfang seines Arbeitsverhältnisses leise gesprochen hat, wird mit den Jahren laut, und umgekehrt.

Sofern damit keine Respektlosigkeit ausgedrückt wird, kann lautes, auch emotional aufgeladenes, Sprechen an sich regelmäßig nicht als Pflichtverletzung gewertet werden!

Gegebenenfalls könnte der Arbeitgeber eine Abmahnung erteilen, falls sein Mitarbeiter ihm gegenüber laut wird und er ihn zuvor darum gebeten hat, doch ein wenig leiser mit ihm zu reden.

Doch auch nach vorheriger Abmahnung wird die reine Lautstärke als sprachlich-emotionale Eigenart wohl nicht für einen Kündigungsgrund reichen. Erst recht gilt das für Mitarbeiter, die aufgrund einer Schwerhörigkeit automatisch lauter werden.

Wer deswegen eine Kündigung bekommt, hat mit einer Kündigungsschutzklage regelmäßig gute Chancen, seinen Job zu retten oder zumindest eine hohe Abfindung herauszuholen.

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