Depot gehackt bei Deutscher Bank oder Commerzbank? Ihre Rechte als Anleger

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In Zeiten zunehmender Cyberkriminalität häufen sich die Fälle gehackter Wertpapierdepots auch bei großen deutschen Banken wie der Deutschen Bank und der Commerzbank. Immer mehr Bankkunden berichten von unautorisierten Transaktionen in ihren Depots mit teils existenzbedrohenden finanziellen Verlusten.


Rechtsanwalt Eser, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, erklärt:

„Die jüngsten Vorfälle zeigen, dass selbst etablierte Institute wie die Deutsche Bank und die Commerzbank nicht vor Angriffen auf ihre Depotstrukturen gefeit sind. Betroffene Kunden stehen nach einem solchen Angriff häufig vor der Frage, ob sie selbst haften oder ob die Bank zur Erstattung verpflichtet ist.“


Zwar existieren bislang keine höchstrichterlichen Urteile des Bundesgerichtshofs (BGH) speziell zu gehackten Depots, jedoch ist die Rechtsprechung zu vergleichbaren Fällen im Online-Banking wegweisend: So hat der BGH (Urteil vom 26. Januar 2016 – XI ZR 91/14) klargestellt, dass Banken grundsätzlich für unautorisierte Zahlungsanweisungen haften, es sei denn, dem Kunden kann grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden.


„Bankkunden müssen nicht automatisch für die Verluste durch Hackerangriffe einstehen. Vielmehr ist es Sache der Bank, nachzuweisen, dass der Kunde etwa seine Zugangsdaten unsicher verwahrt oder auf Phishing hereingefallen ist“, so Rechtsanwalt Eser.


Bei Depotgeschäften kommt erschwerend hinzu, dass Wertpapiertransaktionen häufig irreversibel sind. Dennoch bestehen in vielen Fällen gute Aussichten auf eine erfolgreiche Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen, insbesondere wenn die Bank unzureichende Sicherheitsmaßnahmen getroffen oder ihre Kunden nicht hinreichend über bestehende Risiken informiert hat.


Rechtsanwalt Eser empfiehlt betroffenen Anlegern ein systematisches Vorgehen:

1. Zugang sofort sperren lassen: Nehmen Sie umgehend Kontakt zu Ihrer Bank auf und veranlassen Sie die Sperrung des Depots.

2. Transaktionen dokumentieren: Halten Sie fest, welche Transaktionen Sie nicht autorisiert haben – möglichst mit Zeitangaben und Beträgen.

3. Reklamation einreichen: Melden Sie die unautorisierten Transaktionen Ihrer Bank schriftlich und verlangen Sie Rückerstattung.

4. Rechtliche Einschätzung einholen: Lassen Sie durch einen spezialisierten Rechtsanwalt prüfen, ob und in welchem Umfang eine Haftung der Bank besteht.


„Wir vertreten aktuell eine zunehmende Zahl von Mandanten, die von Depot-Hacks betroffen sind – darunter auch Kunden der Deutschen Bank und der Commerzbank. Die Fälle zeigen, dass auch klassische Filialbanken nicht ausreichend auf Cyberrisiken vorbereitet sind. Umso wichtiger ist es, dass geschädigte Kunden ihre Rechte kennen und durchsetzen“, so Eser.


Die Kanzlei Eser Law prüft bundesweit Ansprüche gegen Banken und Broker im Zusammenhang mit gehackten Wertpapierdepots. Eine fundierte rechtliche Erstberatung ist kurzfristig möglich.


Kontakt:


Eser Law – Kanzlei für Wirtschaftsrecht

Rechtsanwalt Eser

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Lange Straße 51, 70174 Stuttgart

Telefon: +49 (0) 711 217 235-0

E-Mail: info@eser-law.de




Foto(s): RA Eser

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