Depression am Arbeitsplatz: Was man riskiert, wenn man den Arbeitgeber einweiht

  • 2 Minuten Lesezeit

Um dieses Video anzuzeigen, lassen Sie bitte die Verwendung von Cookies zu.

Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen.

Arbeitnehmern, die wegen psychischer Krankheit lange am Arbeitsplatz fehlen, rate ich oft, den Ausfall mit einem Burnout zu begründen. Damit suggeriert man: Ich habe bis zum Umfallen für die Firma gearbeitet, und wenn ich wieder fit bin, geht’s mit vollem Einsatz weiter! Anders ist es mit der Diagnose Depression, bei der rate ich eher dazu, diese verdeckt zu halten. Aus folgenden Gründen:

Arbeitnehmer mit psychischen Erkrankungen erfahren häufig Unverständnis, bis hin zur Ablehnung. Nach meiner Erfahrung als Arbeitsrechtler kommt es nicht oft vor, dass man vom Arbeitgeber und den Kollegen dabei unterstützt wird, trotz einer Angstpsychose oder einer Depression am Job dran zu bleiben oder nach längerer Arbeitsunfähigkeit im Job wieder Fuß zu fassen.

Stattdessen kommt es immer wieder vor, dass Arbeitgeber und Kollegen die Schwäche des Arbeitnehmers ausnutzen, um ihn beispielsweise aus dem Job zu drängen oder ihn als Konkurrenten am beruflichen Weiterkommen zu hindern.

Depressive Mitarbeiter sind besonders anfällig für Kritik: Ihnen setzt es zu, wenn sie Fehler machen, Kollegen enttäuschen, oder mit ihnen Streit haben. Diese Schwäche nutzen Arbeitgeber mitunter aus, indem sie den depressiven Mitarbeiter etwa zu Fehlern verleiten oder ihnen fehleranfällige, stressige Aufgaben übertragen. Manch ein depressiver Mitarbeiter erträgt den Druck nicht mehr, der durch solche Mobbing- und Bossing-ähnliche Situationen erzeugt wird, und wirft das Handtuch, kündigt das Arbeitsverhältnis von sich aus – was oft das Ziel des Arbeitgebers ist.

Kündigt ein psychisch erkrankter Arbeitnehmer den Job, spart sich der Arbeitgeber oft viel Geld! Hätte der Arbeitgeber den depressiven Mitarbeiter krankheitsbedingt gekündigt, müsste er ihm womöglich eine hohe Abfindung zahlen, gesetzt den Fall, der Arbeitnehmer hätte sich gegen die Kündigung wegen Krankheit mit einer Kündigungsschutzklage gewehrt.

Mitarbeiter mit einer Depression, die sich am Arbeitsplatz nicht wohl beziehungsweise nicht ausreichend unterstützt fühlen, sollten sich beraten lassen, nicht nur anwaltlich im Hinblick auf die Chancen auf eine Abfindung, die sie gegebenenfalls mit einer Kündigungsschutzklage haben. Sprechen Sie als depressiver Arbeitnehmer über Ihre Situation am Arbeitsplatz auch mit einer ärztlichen oder psychologischen Fachperson.

Haben Sie eine Kündigung erhalten? Haben Sie Fragen zu Ihrer Abfindung oder zu Ihren Rechten am Arbeitsplatz als psychisch erkrankter Arbeitnehmer? Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck beantwortet Ihre Fragen in einer kostenlosen und unverbindlichen telefonischen Ersteinschätzung.

Bundesweite Vertretung: Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck vertritt seit vielen Jahren Arbeitnehmer und Arbeitgeber bundesweit bei Kündigungen und im Zusammenhang mit dem Abschluss von Aufhebungsverträgen und Abwicklungsverträgen.

Weiterführende Informationen zum Thema Kündigung und Aufhebungsvertrag: Informationen zum Thema Kündigungsschutzklage aus Arbeitnehmersicht: www.kuendigungsschutzklage-anwalt.de. Alles zum Thema Kündigung, Aufhebungsvertrag, einschließlich Musterklage, Musterschreiben, Mustervereinbarung, sowie Arbeitnehmertipps: Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM), Vorladung durch den medizinischen Dienst der Krankenversicherungen (MDK), Depression am Arbeitsplatz, Überlastungsanzeige, Mobbing und sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz: https://kuendigungen-anwalt.de.

Videos und weiterführende Informationen mit Praxistipps zu aktuellen Rechtsfragen finden Sie unter: www.fernsehanwalt.com.

Alles zum Arbeitsrecht finden Sie auf der Kanzleihomepage.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Alexander Bredereck

Beiträge zum Thema