Der Anspruch auf die Maklerprovision kann nach neuem Recht verloren gehen

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"Bereits seit dem 23. Dezember des Jahres 2020 gilt in der Bundesrepublik Deutschland ein neues Recht für Makler von Immobilien" sagt der Anwalt aus Wiesbaden. Der Verkäufer der Immobilie darf nicht mehr die volle Provision auf den Käufer übertragen. "Hat der Verkäufer den Makler beauftragt, muss er mindestens die halbe Provision zahlen. Das ist mittlerweile durch die Medien gut bekannt" betont Sebastian Rosenbusch-Bansi,Fachanwalt für Mietrecht aus Wiesbaden.

Maklerauftrag in Textform

Eine ebenso große Brisanz besitzt eine Änderung, die gern übersehen wird. "Die Beauftragung des Maklers muss unbedingt in Textform geschehen" ergänzt der Anwalt für Mietrecht aus Wiesbaden. Zuvor reichte ein mündliche Interessenbekundung. Die Beauftragung muss nicht unbedingt mit Unterschrift erfolgen. Es würde bereits reichen, wenn der Makler des Beauftragungsangebot per Mail versendet und der Empfänger zustimmend antwortet.

Widerrufsinformationen in korrekter Form

"Wenn diese Regeln jedoch nicht erfüllt werden, bekommt der Makler ein Problem" erläutert der Anwalt aus Wiesbaden. Entweder hat er keinerlei Anspruch auf Provision oder der Auftrag wird nichtig. Der Kunde kann in Zahlungsverweigerung treten oder die schon bezahlte Provision rückfordern. Viele Immobilienmakler kämpfen noch mit der Umsetzung der neuen Vorschriften. "In einigen Fällen unserer Fälle erfolgte die Beauftragung in Textform nicht", so der Anwalt für Mietrecht aus Wiesbaden. "Zusätzlich weisen auch Widerrufsinformationen von verschiedenen Immobilienmaklern noch nicht die korrekte Form auf. In mehreren Urteilen (Az.: I ZR 30/15 und Az.: I ZR 134/18) entschied der Bundesgerichtshof (BGH): Die Widerrufsfrist beginnt nicht, wenn die Widerrufsbelehrung fehlt oder falsch ist. In so einem Fall verlängert sich die Widerrufsfrist des Maklerkunden auf ein Jahr und zwei Wochen. "Das bedeutet, der Widerruf des Maklervertrages durch den Kunden kann selbst noch nach der Immobilientransaktion zustande kommen. Der Kunde darf die Provision zurückfordern" bestätigt Sebastian Rosenbusch-Bansi, Fachanwalt für Mietrecht aus Wiesbaden.

Gültigkeiten und Relevanz beachten

Die fehlerhafte Beauftragung besitzt nur Relevanz, wenn sie nach dem 23. Dezember des Jahres 2020 erfolgte. Allerdings greift die unzureichende Belehrung über den Widerruf ein Jahr rückwirkend. Sowohl Käufer als auch Verkäufer können die Rechtmäßigkeit des Vertrags überprüfen lassen. Das Widerrufsrecht greift nur für private Verbraucher. Die Beauftragung in Textform gilt jedoch für gewerbliche und private Kunden. Mehrfamilienhäuser und Gewerbeimmobilien sind von den Regeln ausgenommen, sie gilt bei Eigentumswohnungen und Einfamilienhäusern.


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