Der Deutsche Konsumentenbund e.V. macht Vertragsstrafe geltend und fordert neue Unterlassungserklärung

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Der Deutsche Konsumentenbund e.V. ist ein anerkannt gemeinnütziger Verbraucherschutzverband, der in die Liste der qualifizierten Einrichtungen des Bundesamtes für Justiz eingetragen ist. In dieser Eigenschaft spricht der Deutsche Konsumentenbund eine Vielzahl von wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen aus, von der Prozessabteilung des Verbandes mit Sitz in Kassel.

Häufig geht es bei einer Abmahnung vom Deutschen Konsumentenbund um weitreichende Themen:

Insbesondere bei Lebensmitteln werden unzulässige Health-Claims, wie „bekömmlich“ abgemahnt sowie aktuell eine Vielzahl von Rechtsverstößen, die gerade beim Angebot von Lebensmitteln auftauchen:

Beim Angebot von Lebensmitteln muss z.B. immer ein Grundpreis angegeben werden, und zwar nach der aktuellen Rechtslage immer in Kg oder Liter. Des Weiteren gibt es umfangreiche Verpflichtungen nach der Lebensmittel-Informationsverordnung (LMIV) beim Angebot von Lebensmitteln im Internet.

Beim Angebot von Lebensmitteln muss z.B. über den Hersteller, die Zutaten, Allergene und die Nährwertdeklaration informiert werden. Diese Informationen müssen nicht nur im Angebot transparent selbst vorhanden sein, sondern auch zutreffend sein.

Eine Abmahnung vom Deutschen Konsumentenbund ist mit 374,80 Euro relativ preiswert im Vergleich zu einer Abmahnung eines Wettbewerbers, die durch einen Rechtsanwalt ausgesprochen wird.

Nach unserer Erfahrung schauen viele Abgemahnte bei Erhalt einer Abmahnung zunächst auf die geltend gemachten Kosten. Da diese im vorliegenden Fall mit ca. 370,00 Euro relativ niedrig ausfallen, wird häufig eine Unterlassungserklärung abgegeben.

Eine Unterlassungserklärung enthält, damit sie wirksam ist, immer zu Gunsten des Abmahners eine Vertragsstrafe. Häufig wird übersehen, dass sich die Unterlassungserklärung nicht nur auf das in der Abmahnung genannte Produkt oder die genannte Internetseite bezieht. Die Unterlassungserklärung ist in der Regel sehr viel weitreichender und betrifft z.B. ganz grundsätzlich das Angebot von Lebensmitteln mit dem jeweiligen Verstoß, egal welches Lebensmittel, egal auf welcher Plattform.

Die Gefahr, dass nach Abgabe einer Unterlassungserklärung gegen diese verstoßen wird und eine Vertragsstrafe geltend gemacht wird, ist daher hoch.

Deutscher Konsumentenbund mach Vertragsstrafe geltend

Der Deutsche Konsumentenbund macht nicht nur für den Fall, dass keine Unterlassungserklärung abgegeben wird, Ordnungsgelder geltend und stellt nach einer gerichtlichen Entscheidung häufiger Bestrafungsanträge (weitere Informationen hierzu finden Sie in meinem Beitrag „Bestrafungsantrag: Deutscher Konsumentenbund macht Ordnungsgeld nach Verstoß gegen einstweilige Verfügung geltend).

Der Deutsche Konsumentenbund überprüft auch in der Vergangenheit abgegebene Unterlassungserklärungen und fordert dann eine Vertragsstrafe.

Wenn ein oder mehrere Verstöße festgestellt werden, verschickt die „Prozessabteilung“ Schreiben mit dem Betreff

„Ihre Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung

hier: Verstoß gegen die Unterlassungspflicht und Unterlassungsaufforderung“

Es werden dann die Verstöße aufgeführt und eine Konventionalstrafe geltend gemacht, die zzgl. Mehrwertsteuer durch den Konsumentenbund festgesetzt wird.

Je nach Anzahl der Verstöße können die Beträge erheblich sein und auch gern mal 5-stellig sein.

Neue Unterlassungserklärung wird gefordert

Wenn gegen eine abgegebene Unterlassungserklärung verstoßen wurde, wird in der Rechtsprechung angenommen, dass die in der ursprünglichen Unterlassungserklärung geregelte Vertragsstrafe nicht ausreichend ist, um die Wiederholungsgefahr entfallen zu lassen. Der Abmahner hat dann einen Anspruch auf Abgabe einer Unterlassungserklärung mit einer erhöhten Vertragsstrafe.

Der „Anspruch“ bedeutet jedoch nicht, dass der Abgemahnte verpflichtet ist, eine Unterlassungserklärung abzugeben.

Jedenfalls fordert der Deutsche Konsumentenbund zusammen mit der Vertragsstrafe eine Unterlassungserklärung mit Abgabe eines schärferen Strafversprechens, mit anderen Worten einer höheren Vertragsstrafe für den Fall der Zuwiderhandlung als in der ursprünglichen Unterlassungserklärung.

Wenn bereits einmal gegen eine abgegebene Unterlassungserklärung verstoßen wurde, sollte ohne anwaltliche Beratung keinesfalls eine weitere Unterlassungserklärung mit einer noch höheren Vertragsstrafe abgegeben werden.

Dies gilt insbesondere, wenn die Unterlassungserklärung Bereiche betrifft, in denen Verstöße allein aufgrund der Anzahl der angebotenen Produkte sehr wahrscheinlich sind, wie z.B. beim Angebot von Lebensmitteln.

Ich berate Sie, wenn der Deutsche Konsumentenbund von Ihnen eine Konventionalstrafe bzw. Vertragsstrafe und eine weitere Unterlassungserklärung fordert.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz in meiner Kanzlei Internetrecht-Rostock.de tagtäglich Abgemahnte wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Die Kanzlei Internetrecht-Rostock.de informiert auf ihrer gleichnamigen Internetseite seit mehr als 20 Jahren mit inzwischen über 3.000 Beiträgen über Themen für Online-Händler und berät eine Vielzahl von Online-Händlern bei der Absicherung ihrer Auftritte.

Ich berate Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch. Im Rahmen meiner Beratung erörtere ich mit Ihnen die Rechtslage und die verschiedenen Handlungsalternativen mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen. Selbstverständlich erhalten Sie von mir auch konkrete Empfehlungen für das weitere Vorgehen.  

Sie haben auch eine Abmahnung oder die Aufforderung zur Zahlung einer Vertragsstrafe vom Deutschen Konsumentenbund erhalten?

Wenn Sie auch eine Abmahnung oder die Aufforderung zur Zahlung einer Vertragsstrafe vom Deutschen Konsumentenbund erhalten haben, können Sie sich über die angegebenen Kontaktdaten unkompliziert mit mir in Verbindung setzen:

  • Rufen Sie mich einfach an (Tel. 0381-260 567 30).
  • Schicken Sie mir eine E-Mail (rostock@internetrecht-rostock).
  • Oder lassen Sie mir über die Funktion „Nachricht senden“ eine Mitteilung zukommen.

Johannes Richard
 Rechtsanwalt
 Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz


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