Der Dienstwagen Teil 5: Was ist bei Verkehrsverstößen?

  • 1 Minuten Lesezeit

Abgesehen von der unter Teil 4. abgehandelten Haftungsthematik bei Beschädigungen stellt sich die Frage, ob es arbeitsrechtliche Konsequenzen gibt, wenn der Fahrer eines Firmenwagens gegen die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung verstößt. Ganz grundsätzlich gilt: Ein Arbeitnehmer, der Dienstfahrten mit einem Firmenfahrzeug verrichtet, muss sich – selbstverständlich und wie jeder andere Verkehrsteilnehmer – an die Straßenverkehrsordnung halten. 

Wenn der Arbeitnehmer im Rahmen der Ausübung seiner vertraglich geschuldeten Arbeit mit dem Dienstfahrzeug des Arbeitgebers eine Gefährdung des Straßenverkehrs begeht, ist diese an sich geeignet, einen wichtigen Grund zur fristlosen Kündigung darzustellen (LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 8. Oktober 2015 – 5 Sa 176 / 15). Dies gilt erst recht bei Fahrern, deren Hauptleistungspflicht im Fahren eines Firmenfahrzeugs liegt (etwa LKW-Fahrer) oder bei Außendienstmitarbeitern, die ihrer Tätigkeit ohne Kfz nicht nachgehen können, da diese durch Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung ihre vertragliche Hauptleistungspflicht verletzen. Aber auch Personen, die ihren Dienstwagen nicht zwangsläufig für die berufliche Tätigkeit benötigen, können bei Verstößen abgemahnt und gegebenenfalls gekündigt werden. Denn hier sind Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung zugleich Verstöße gegen arbeitsvertragliche Nebenpflichten, insbesondere solche aus einer Dienstwagenüberlassungsvereinbarung. Derartige Vereinbarungen sehen regelmäßig vor, dass sich der Beschäftigte gegenüber dem Arbeitgeber verpflichtet, die Verkehrsvorschriften einzuhalten und den Arbeitgeber unverzüglich zu unterrichten, wenn ihm die Fahrerlaubnis zeitweilig oder auf Dauer entzogen wird. Außerdem kann sich der Arbeitgeber, wenn er dem Arbeitnehmer ein Fahrzeug zur Privatnutzung überlässt, deren Widerruf vorbehalten 

Haben Sie Fragen zum Arbeitsrecht? Rufen Sie uns gerne unverbindlich in einer unserer Kanzleien an. Der zuständige Rechtsanwalt steht Ihnen gerne zur Verfügung.

Allgemeine Informationen zum Arbeitsrecht finden Sie in unserem Blog zum Arbeitsrecht

Foto(s): www.kanzlei-steinwachs.de


Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Stephan Steinwachs

Beiträge zum Thema