Der Energieausweis

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Es besteht Handlungsbedarf für Haus – und Wohnungseigentümer. Durch die dieses Jahr beschlossene Novellierung der Energieeinsparverordnung wird der Energieausweis, auch für bestehende Gebäude, ab 2008 Pflicht. Bei Wohngebäuden werden zunächst für solche bis Baujahr 1965 Energieausweise ab 01.07.2008 Pflicht, für alle anderen Wohngebäude ab dem 01.01.2009 und für Gebäude die nicht Wohnzwecken dienen ab 01.07.2009.

Wozu ein solcher Ausweis ? Seit langem ist es bei Kraftfahrzeugen üblich, Angaben über den Durchschnittsverbrauch zu machen. Auch bei Haushaltsgroßgeräten (z.B. Kühlschränke, Waschmaschinen) werden Daten zum Energieverbrauch gemacht und das Gerät dann in Energieeffizienzklassen eingeteilt. So soll auch der Energieausweise Informationen für Mieter und Eigentümer über den Energieverbrauch pro Quadratmeter Nutzfläche und Jahr geben. Er dient also bei Verkauf und Vermietung den Interessenten zur Information über den Energiebedarf der Liegenschaft, insbesondere ob dieser hoch oder niedrig ist. Jeder Kauf- oder Mietinteressent hat ab 2008 Anspruch auf Vorlage eines gültigen Energieausweises durch den Verkäufer oder Vermieter. Dies gilt aber nicht bei bereits bestehenden Mietverhältnissen. Der Energieausweis hat eine Gültigkeit von 10 Jahren. 

Im Ergebnis ist ein Energieausweis künftig bei Verkauf oder Vermietung eines Haus oder einer Wohnung notwendig.

Der Energieausweis wird in zwei Formen ausgegeben, als bedarfsbasierte Energieausweis oder als verbrauchsbasierter Energieausweis. Bedarfsbasierte Ausweise sind notwendig für Gebäude mit weniger als fünf Wohnungen, und Bauantrag vor dem 01.11.1977, soweit sie nicht nachträglich nach der Wärmeschutzverordnung von 1977 modernisiert wurden. Auch bei künftigen Sanierungen zur Energieeinsparung mit Förderprogrammen werden diese verlangt. Bei allen anderen Gebäuden genügt der verbrauchsbasierte Energieausweis. 

Der bedarfsbasierte Energieausweis ist aufwändiger. Hier muss in der Regel durch einen Energieberater die Begutachtung des Gebäudes vor Ort vorgenommen werden. Die Kosten hierfür, je nach Umfang der Untersuchungen und Größe des Objekts werden vermutlich nicht unter € 500 liegen, können aber auch bis voraussichtlich € 2.000 gehen. Der verbrauchsorientierte Energieausweis wird im Wesentlichen auf der Grundlage der Heizkostenabrechnungen der letzten drei Jahre ermittelt und dürfte nur zwischen € 30 und € 100 kosten.

Die Energieeinsparverordnung bietet in der derzeitigen Übergangsfrist bis 1. Oktober 2008 die Möglichkeit an, für alle Gebäudeeigentümer, unabhängig von Gebäudegröße und Baujahr einen verbrauchsbasierten Energieausweis erstellen zu lassen. Da nach statistischen Erhebungen die Mehrzahl von Gebäuden in Deutschland vor 1978 erbaut wurde, ist den Eigentümern solcher Gebäude, wenn sie nicht mehr wie fünf Wohnungen haben, zur Kosteneinsparung zu empfehlen, rechtzeitig vor Ablauf der Übergangsfrist den günstigeren verbrauchsbasierten Energieausweis zu beantragen. Dieser wird von den Unternehmen welche Heizkostenerfassung vornehmen, bereits günstig angeboten. 

Verwaltern von Wohnungseigentümergemeinschaften ist zu empfehlen die Eigentümer auf diese Problematik hinzuweisen und dieses Thema auf die Tagesordnung der Versammlung zu setzen. Hierbei kann sich für ältere Objekte auch eine bedarfsorientierte Begutachtung der Immobilie lohnen um sinnvolle Energieeinsparungsmaßnahmen zu beschließen, auch unter Berücksichtigung öffentlicher Fördermodelle der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).



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