Der größte Fehler nach Erhalt einer Kündigung (Tipps für Führungskräfte, Personaler und Arbeitnehmer)

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Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Dr. Attila Fodor, Berlin.


Wird Führungskräften und Personalern gekündigt, begehen sie typischerweise einen bestimmten, folgenschweren Fehler. Um welchen Fehler es sich handelt, und welchen Rat man Führungskräften und Personalern hier geben kann, sagt der Kündigungsschutzexperte Anwalt Bredereck:


Bei dem Fehler handelt es sich nicht um einen juristischen. Der Fehler spielt sich auf der Mindset-Ebene ab. Viele Führungskräfte und Personaler sind nach einer Kündigung orientierungslos. Viele wissen nicht, wie sie sich als Gekündigte verhalten sollen. Das ist verständlich, denn bislang waren sie es, die den Arbeitgeber gegenüber Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern vertreten haben. Oft haben sie Kündigungen und andere arbeitsrechtliche Konsequenzen ausgesprochen. Jetzt sitzen sie auf der anderen Seite, und sind regelmäßig überfordert damit. Scham ist nur eines der Gefühle, das sie jetzt lähmt.


Die Folge: Der oder die Betroffene wendet sich Halt suchend an Freunde und Verwandte. Andere ziehen sich zurück. Andere gehen in die Offensive und führen Gespräche mit Vorgesetzten oder dem Geschäftsführer. Das alles ist falsch. Wer nach einer Kündigung so handelt, vergibt wertvolle Zeit. Schlimmstenfalls verheddert man sich in den Gesprächen mit dem Geschäftsführer und riskiert, das einem das Gesagte in einem späteren Gerichtsverfahren Nachteile einbringt.


Oft ist die Enttäuschung von Führungskräften und Personalern mit den übergeordneten Führungskräften besonders groß, weil man sich bis zuletzt von ihnen unterstützt gefühlt hat. Schließlich hat sich der Arbeitgeber bei Streitigkeiten immer auf ihre Seite gestellt. Dasselbe gilt für Mitarbeiter der Personalabteilung. Zudem motivieren Chefs ihre Führungskräfte oft besonders stark, weshalb deren Verbundenheit mit dem Arbeitgeber regelmäßig besonders hoch ist. All das verstärkt die Enttäuschung, und die Schockstarre, in die Führungskräfte und Personaler nach einer Kündigung regelmäßig fallen – mit den oben genannten Folgen.


Praxistipps vom Fachanwalt: Was für Arbeitnehmer gilt, gilt für Führungskräfte und Personaler umso mehr: Lassen Sie sich nicht unterkriegen und rufen Sie nach Erhalt der Kündigung sofort einen auf Kündigung und Abfindung spezialisierten Anwalt oder Fachanwalt für Arbeitsrecht an und überlassen Sie ihm oder ihr alles Weitere. Nutzen Sie die kostenlosen telefonischen Beratungsangebote der spezialisierten Anwaltskanzleien und sprechen Sie mit einem Experten oder einer Expertin über Ihre Klage- und Abfindungschancen. Ich rate dazu, den Experten oder die Expertin am selben Tag anzurufen, an dem man von der Kündigung erfährt. Rufen Sie ebenfalls umgehend an, wenn Ihr Chef nur andeutet, dass man sich von Ihnen trennen möchte. 


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