Der neue § 250 BauGB – umstrittenes Umwandlungsverbot

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Am 04.11.2020 hat das Bundeskabinett den Gesetzesentwurf zur Baulandmobilisierung beschlossen. Unter anderem soll § 250 BauGB reformiert werden und nun ein „Umwandlungsverbot“ enthalten.

 

Was ist passiert?

Der erste Entwurf zur Novelle des BauGB im Juni 2020 enthielt – nach Druck von insbesondere SPD und Grünen – erstmals einen Entwurf des „Umwandlungsverbotes“, damals jedoch begrenzt auf fünf Jahre. Nachdem die CDU lautstark protestierte, wurde die entsprechende Passage aus dem Gesetzesentwurf wieder gestrichen. Daraufhin verweigerte die SPD jedoch ihre Zustimmung zum Entwurf. Das federführende Ministerium hat daher das Gesetz nun erneut angepasst und das „Umwandlungsverbot“ wieder in die Novelle aufgenommen. Das Bundeskabinett hat diesem nun am 04. November zugestimmt. Ob der Gesetzesentwurf in dieser Form also verabschiedet werden kann, hängt folglich nur noch von der noch ausstehenden Entscheidung des Bundestags ab.

 

Wie sieht die aktuell geplante Regelung zum Umwandlungsverbot aus?

In allen Regionen, in denen der Wohnungsmarkt angespannt ist, sollen künftig Vermieter ihre Mietwohnungen nicht ohne Weiteres in Eigentumswohnungen umwandeln können. Stattdessen bedürften sie dazu einer Genehmigung durch die zuständige Behörde. Welche Regionen genau betroffen wären ist noch unklar, da die Landesregierungen dies eigenständig durch Rechtsverordnungen bestimmen dürften. Wahrscheinlich ist jedoch, dass insbesondere Gebiete, in denen die Mieten überdurchschnittlich steigen oder der wachsenden Wohnungsnachfrage nicht durch Neubau nachgekommen werden kann, betroffen wären.

 

Der aktuelle Gesetzesentwurf sieht dabei eine Befristung bis Ende 2025 vor und nicht wie im ersten Entwurf eine Geltungsdauer von fünf Jahren. Geplant sind außerdem Ausnahmen vom Genehmigungsvorbehalt. So soll zum Beispiel der Verkauf von einzelnen Wohnungen aus einem Mehrfamilienhaus, der Verkauf an Familienangehörige sowie eine Umwandlung nach Erbe ohne Genehmigung möglich sein.

 

Kritik am Entwurf

Ziel des Umwandlungsverbotes ist der Schutz der Mieter vor Verdrängung durch Eigenbedarfskündigungen. Doch es wird immer mehr Kritik laut, die den Gesetzesentwurf als nicht zielführend beschreibt. Zum einen führe der Gesetzesentwurf zu einer erheblichen Erschwerung von Eigentumsbildung, da weniger Wohnungen und Häuser auf dem Markt zu erwerben wären. Gerade in aktuellen Zeiten, in denen die meisten Kapitalanlagemöglichkeiten kaum Rendite abwerfen, nutzen jedoch viele Menschen die Eigentumsbildung zur Altersvorsorge.

 

Zum anderen wird insbesondere auch der Anknüpfungspunkt des Gesetzentwurfes kritisiert. So moniert unter anderem Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke: „Statt Bauland zu mobilisieren, werden Eigentumsrechte beschnitten“.

 

Kaum verwunderlich ist es somit, dass Bundesbauminister Seehofer sich aktuell mit heftiger Kritik aus den eigenen Reihen konfrontiert sieht. Als Reaktion auf den starken Gegenwind drängt er nun auf eine Entschärfung des Gesetzes und ruft die eigenen Reihen auf, gegen den Gesetzentwurf zu stimmen. Insgesamt bleibt der weitere Verlauf zur Gesetzesnovelle also spannend.

 

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