Design & Geschmacksmuster | Wie Design anmelden und schützen? | Tipps vom Anwalt für Designrecht

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Design & Geschmacksmuster | Wie Design anmelden und schützen? | Tipps vom Anwalt für Designrecht


In diesem Rechtstipp erklärt Ihnen Rechtsanwalt Thomas Seidel von der copy & right – Rechtsanwaltskanzlei aus Norderstedt bei Hamburg, was sie als Unternehmer oder Selbstständiger zum Thema Design- und Geschmacksmusteranmeldung wissen sollten.


Was ist ein Design bzw. Geschmacksmuster ?

Die Begriffe Design und Geschmacksmuster bezeichnen beide das Gleiche, nämlich ein gewerbliches Schutzrecht das in einem Register eingetragen werden kann für Oberflächengestaltung von Produkten. Beim Design oder Geschmacksmuster wird also das Aussehen eines Produkts geschützt.


Welche Voraussetzungen hat eine Design bzw. Geschmacksmuster-Anmeldung?

Ein eingetragenes design oder ein eingetragenes Geschmacksmuster haben im Wesentlichen zwei Voraussetzungen. Einmal ist es die „Neuheit“. Es muss ein neues Design sein. Dieses Design darf es vorher noch nicht gegeben haben und dann muss es eine Eigenart aufweisen. Das heißt, es muss sich von den Designs, die es schon gibt, ein Stück weit abheben. Wie weit dieser Unterschied sein muss, ist eine schwierige rechtliche Frage und hängt unter anderem auch davon ab, wie groß der Gestaltungsspielraum ist und welchen Formenschatz diese Produktgattung bisher schon aufweist. Wichtig zu wissen ist in diesem Zusammenhang, dass das Design und das Geschmacksmuster zwar diese beiden Voraussetzungen haben, diese jedoch bei der Anmeldung vom Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) oder vom European Intellectual Property Office (EUIPO)( für europäische Geschmacksmusteranmeldungen) nicht geprüft werden. Es handelt sich daher um sogenannte formelle Schutzrechte. Diese ihn nämlich vom Amt auch dann eingetragen, wenn die Voraussetzungen der „Neuheit“ oder „Eigenart“ bei Ihrem Design beziehungswiese Geschmacksmuster gerade nicht vorliegen. Das bedeutet, wenn Sie wirklich wissen wollen, ob Ihr Recht Bestand hat, dann müssen Sie das bei der Anmeldung oder davor selbst recherchieren lassen. Sonst laufen Sie Gefahr, dass ein Gericht im Verletzungsprozess zu dem Ergebnis kommt, dass ihr Design oder Geschmacksmuster die gesetzlichen Voraussetzung, die jedoch bei der Anmeldung vom Amt nicht geprüft worden sind, zum Beispiel die „Neuheit“ oder die „Eigenart“ tatsächlich nicht vorliegen oder das Design durch technische Merkmale geprägt ist. Ihr Design wäre dann faktisch nicht geschützt und das hätte dann zur Folge dass sie im Gerichtsverfahren „Schiffbruch“ erleiden würden und am Ende neben den eigenen Anwaltskosten auch noch diejenigen der Gegenseite sowie die Gerichtskosten selbst tragen müssten.


Welche Rechtsfolgen hat eine Design- bzw. Geschmacksmuster-Anmeldung?

Wenn sie ein Design oder Geschmacksmuster eingetragen haben, können Sie es Dritten verbieten, ein Produkt zu vertreiben, welches dem Aussehen Ihres Designs ähnlich ist und den gleichen Gesamteindruck hervorruft. Wann zwei Designs den gleichen Gesamteindruck hervorrufen, ist eine komplexe juristische Fragestellung. Dies ist zwar nicht nur der Fall bei zwei identischen Mustern, aber es reicht auch nicht jede Ähnlichkeit aus. Die Schutzdauer des Designs und Geschmacksmusters beträgt zunächst fünf Jahre und kann dann gegen Gebühr immer weiter verlängert werden maximal 25 Jahre. Während dieser Zeit können Sie von Dritten, die Ihr Design verletzen, Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz verlangen.

 

Was kostet eine Design- oder Geschmacksmusteranmeldung?

Bei einer Geschmacksmuster- oder Designanmeldung durch einen Rechtsanwalt für Designrecht fallen grundsätzlich zwei Arten von Kosten an: Amtliche Gebühren und Rechtsanwaltskosten.


In der Kanzlei copy & right bieten wir die Anmeldung von Designs und Geschmacksmuster für Deutschland (DPMA) oder die EU (EUIPO) zum Festpreis an. Die Beauftragung können Sie ganz bequem über unsere Website vornehmen. Eine Designrecherche können Sie hier ebenfalls gleich mit beauftragen. Gern klären wir Sie im Rahmen eines kostenlosen Erstgesprächs auch über die zu erwartenden amtlichen Gebühren für Ihre Anmeldung auf. Rufen Sie uns einfach an unter: 040 – 320 46 390.


Rechtsanwalt Thomas Seidel

copy & right - Rechtsanwaltskanzlei

Foto(s): Rechtsanwalt Thomas Seidel


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