Deutsche Lichtmiete Unternehmensgruppe - wie sollen DirektinvestorInnen mit den Angeboten der NOVALUMEN GmbH umgehen?

  • 5 Minuten Lesezeit

Für DirektinvestorInnen der Leuchten der Deutsche Lichtmiete Unternehmensgruppe wird der Sachverhalt immer komplexer. Viele sind verunsichert, wie sie mit der NOVALUMEN GmbH (vormals DLM Deutsche Lichtmittel GmbH) umgehen sollen. Wie soll man auf die Schreiben der NOVALUMEN GmbH reagieren? 

1. DirektinvestorInnen der Direkt-Investitionsgesellschaft müssen entscheiden

a) Wie es hätte laufen sollen

Im Grunde wäre es eigentlich ganz einfach gewesen: Nachdem Vermögenswerte der Deutsche Lichtmiete Unternehmensgruppe im vergangenen Jahr an die DLM Deutsche Leuchtmittel GmbH, jetzt NOVALUMEN GmbH, veräußert wurden, sollten möglichst viele der bestehenden Mietverhältnisse entweder weitergeführt oder durch einen Erwerb der Leuchten durch den Endkunden für Direkt-InvestorInnen und auch die Käuferin Einnahmen generieren. Der Plan war, dass die Käuferin mit den Endkunden in Kontakt tritt und diesen anbietet, sich zu entscheiden, ob sie die Leuchten entweder endgültig erwerben oder weiter im Rahmen eines neuen Mietvertrages nutzen wollen. Wenn beides für den Endkunden nicht in Betracht kam, sollten die Lampen demontiert werden. 

Dann hätten die Direkt-InvestorInnen die Wahl gehabt, ob sie basierend hierauf ihre Leuchten an die DLM Deutsche Leuchtmittel GmbH/NOVALUMEN GmbH veräußern und hierfür einen Preis erhalten möchten oder ob sie sie physisch herausverlangen möchten. 

b) Wie es tatsächlich lief

Was in der Theorie gut klang, funktionierte in der Praxis eher so mittelmäßig. Das hatte mehrere Ursachen, ohne dass ich diese bewerten möchte: 

Zum einen bestand das Problem, dass die bei einem Kunden installierten Leuchten unterschiedlichen Direkt-InvestorInnen zuzuordnen waren. Teilweise waren aber auch Lampen verbaut, die direkt unter Umständen gar keinem Investor zugeordnet werden konnten. Welcher Gesellschaft die nicht direkt AnlegerInnen zuzuordnenden Leuchten letztlich zuzuordnen sind, ist bis heute nicht klar. Es mussten also verschiedene Interessen unter einen Hut gebracht werden. 

Auch erhalten die Direkt-InvestorInnen von der DLM Deutsche Leuchtmittel GmbH/Novalumen GmbH keine weitergehenden Informationen zu dem Prozess zum Endkunden. Die AnlegerInnen erfuhren in bestimmten Insolvenzverfahren nicht einmal, wo sich ihre Leuchten befinden. Auch die Käuferin erteilte diese Informationen nicht. Der Prozess in der Kommunikation mit dem Endkunden durch die Käuferin war zumindest aus Sicht der Direkt-InvestorInnen verbesserungswürdig. Viele AnlegerInnen wussten daher weder, wo sich Ihre Lampen befinden, noch was die Käuferin mit dem Endkunden verhandelt. Das war natürlich ärgerlich, denn schließlich wurde über deren Leuchten verhandelt

Hinzu kam dann auch noch, dass mit der LightNow AG unter Führung des Herrn Dr. Sieger und Begleitung des Herrn Alexander Hahn ein weiterer Player hinzutrat, der die Endkunden ebenfalls über seine Absicht, die Mietverträge zu übernehmen, informierte. Die Endkunden sahen sich plötzlich zwei möglichen Vertragspartnern gegenüber. 

c) Was Direkt-Investorinnen jetzt tun sollen

Nachdem also die DLM Deutsche Leuchtmittel GmbH/NOVALUMEN GmbH mit dem Endkunden über Leuchten unter anderem der Direkt-InvestorInnen verhandelt hat, bekamen einige Direkt-InvestorInnen nun ein Angebot von der NOVALUMEN GmbH, dass man die Leuchten des Anlegers erwerben möchte. In einem mir vorliegenden Angebot erklärt sich die Käuferin bereit, die Leuchten des Direkt-Investors zu erwerben und ihm dafür den Rückkaufswert der Leuchten aus seinem Vertrag zu bezahlen. Alternativ könnte sich der Anleger für die Herausgabe seiner Leuchten entscheiden und müsste sich dann bei der Insolvenzforderung den Zeitwert der Leuchten anrechnen lassen.  

Es war also die Frage, was sollte der Anleger tun? 

Der Vorteil der Annahme des Angebotes ist, dass der Anleger bzw. die Anlegerin direkt Geld erhält und den weitergehenden Schaden im Insolvenzverfahren geltend machen kann. Schnelles Geld kann ein Vorteil sein, denn man ist nicht auf die Zahlungen im Insolvenzverfahren angewiesen. Man sollte aber auch den Nachteil im Auge haben. 

Der Nachteil der Annahme des Angebotes ist, dass der Anleger bzw. die Anlegerin sicherlich weniger bekommt, als der Endkunde letztlich an die NOVALUMEN zahlt - sei es als Miete oder als endgültiger Kaufpreis bei einem Erwerb der Leuchten. Das liegt daran, dass auch die NOVALUMEN GmbH Geld verdienen will und die von ihr vereinnahmten Beträge sicher nicht eins zu eins an den Investor durchreicht. Wie hoch aber letztlich der Anteil ist, den die NOVALUMEN GmbH an dem Geschäft verdient, lässt sich nicht pauschal sagen. Das herauszubekommen ginge nur, wenn man die NOVALUMEN GmbH auf Auskunft über den Vertrag mit dem Endkunden in Anspruch nimmt. Unter Umständen geht das nur in einem gerichtlichen Verfahren. Ein weiterer Nachteil könnte sein, dass die NOVALUMEN GmbH die Verträge mit dem Kunden so ausgestaltet hat, dass der Vertrag erst dann wirksam wird, wenn der jeweilige Direkt-Investor zugestimmt hat. Das bedeutet, dass wenn der Anleger oder die Anlegerin nicht zustimmt, es unter Umständen nicht einmal einen Vertrag mit dem Endkunden gibt und damit der Direkt-Investor bzw. die Direkt-Investorin ohne Vertrag und ohne Erlös dasteht. 

Im Kern kann man es so zusammenfassen: Wenn man das Angebot der NOVALUMEN GmbH annimmt, bekommt man für den Verkauf sicher weniger, als der Endkunde an die NOVALUMEN GmbH gezahlt hat. Das Geld hat man aber. Wenn man das Angebot nicht annimmt, kann es im besten Fall dazu führen, dass man den vollen Betrag aus der Verwertung der NOVALUMEN GmbH geltend machen könnte, im schlechtesten Fall aber auch gar nichts bekommt und seine Leuchten beim Endkunden abholen muss. Ob man diese dann selbst vermarktet bekommt, ist fraglich. 

Es gibt also keine generelle Handlungsempfehlung, sondern jeder Anleger bzw. jede Anlegerin muss für sich selbst entscheiden, was für ihn oder sie wichtig ist. Dazu gehört auch, dass man die Kosten eines gerichtlichen Verfahrens bedenken sollte, wenn es keine eintrittspflichtige Rechtschutzversicherung gibt. 

2. Was ein Anwalt hier tun kann

Direkt-InvestorInnen müssen sich gegebenenfalls entscheiden, ob sie das Angebot der NOVALUMEN GmbH annehmen wollen oder nicht. Das ist in erster Linie eine wirtschaftliche Entscheidung, zu der man als Anwalt schlecht raten kann. Ich kann die verschiedenen Möglichkeiten aufzeigen und bei dem einen oder anderen Weg behilflich sein. Insbesondere dann, wenn man das Angebot der NOVALUMEN nicht annimmt und einen höheren Erlös durchsetzen möchte, wird dies in letzter Konsequenz nicht ohne Anwalt gehen. Aber auch wenn man das Angebot annehmen möchte, sollte der Vertrag mit der NOVALUMEN GmbH rechtssicher ausgestaltet sein. Wenn Sie als Investor bzw. Investorin unsicher sind, was Sie tun können, so können Sie mich gern ansprechen. 

Für eine kostenlose Erstbewertung können Sie mir eine Nachricht über das unten stehende Formular zukommen lassen, Sie können mich anrufen oder Sie schreiben mir eine mail an marc.gericke@gericke-recht.de



Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Marc Gericke

Beiträge zum Thema