Die Abmahnung im Arbeitsrecht

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Ob es sich um unentschuldigtes Fehlen oder die Verweigerung der Arbeit handelt, eine Abmahnung stellt in der Arbeitswelt so etwas wie eine "gelbe Karte" dar. Dieses arbeitsrechtliche Instrument ist für Arbeitgeber von großer Bedeutung, um Mitarbeiter auf Fehlverhalten hinzuweisen und sie zur Einhaltung ihrer Vertragspflichten zu ermahnen. Dies ist jedoch nicht der einzige Zweck einer Abmahnung. Im Folgenden erläutern wir, was eine Abmahnung sowohl für Unternehmen als auch für Beschäftigte bedeutet und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen.

In der Arbeitswelt spielen klare Regelungen eine entscheidende Rolle, um ein harmonisches Miteinander zwischen Unternehmen und Beschäftigten sicherzustellen. Wenn ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin sich nicht an diese Regeln hält, kann die arbeitsrechtliche Abmahnung als mögliches Mittel dienen, um auf das Fehlverhalten hinzuweisen und die Einhaltung der Vertragspflichten zu mahnen.

Die arbeitsrechtliche Abmahnung ist eine schriftliche oder mündliche Rüge seitens des Unternehmens an den Mitarbeiter oder die Mitarbeiterin, bei der ein konkretes Fehlverhalten oder eine Pflichtverletzung klar benannt wird. Die Abmahnung hat nicht nur den Zweck, das Fehlverhalten anzusprechen. Sie soll auch den Mitarbeiter oder die Mitarbeiterin zur Änderung seines/ihres Verhaltens bewegen und ihm/ihr die möglichen rechtlichen Konsequenzen im Falle einer Wiederholung verdeutlichen. Wenn ein Arbeitgeber beabsichtigt, das Arbeitsverhältnis mit einem Mitarbeiter oder einer Mitarbeiterin aufgrund von Fehlverhalten zu beenden, muss in der Regel eine Abmahnung mit entsprechendem Eintrag in die Personalakte erfolgen.

Was in einer Abmahnung enthalten sein muss:

  1. Die klare Benennung des beanstandeten Fehlverhaltens. Ein allgemeiner Hinweis auf die Verletzung der Vertragspflichten genügt nicht.
  2. Die unmissverständliche Aufforderung, dass sich die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer in Zukunft an die Regelungen des Arbeitsvertrags halten muss und dass das Unternehmen das Fehlverhalten nicht mehr duldet.
  3. Den Hinweis auf die rechtlichen Konsequenzen im Falle einer erneuten Verletzung der Vertragspflichten.

Die Anzahl der erforderlichen Abmahnungen vor einer möglichen Kündigung ist nicht eindeutig gesetzlich geregelt und hängt immer von den individuellen Umständen ab. Dabei spielt es eine Rolle, wie schwerwiegend das Fehlverhalten ist und ob bereits eine Abmahnung vorausgegangen ist..


Foto(s): www.kanzlei-steinwachs.de


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